Beiträge von hsr

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    Original von Jungsenior52
    Hallo zusammen,
    ich kann die Auffassung, dass es für eine wie vor erwähnte Sperre keine Grundlage gäbe bzw. dass § 14 Rechtsordnung (RO) für diesen Fall nicht greifen würde, nicht teilen. ...

    Die Bundesliga hat die "Lücke" in Ziffer 23. ihrer Durchführungsbestimmungen so geschlossen:

    "... Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (16:6 c IHR), welches der Erläuterung 6 g IHR entspricht, wird von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von einem
    Meisterschafts- bzw. Pokalspiel bestraft werden. ..."

    Die Bestimmung regelt die Folgen einer Bestrafung (Disqualifikation) durch die SR (in der Wettkampfstätte bei einem Spiel) und ähnelt in der Formulierung denen im § 17 RO; sie bleibt in der Strafandrohung aber unter der "vorläufigen Sperre" von zwei Wochen. Der Strafrahmen von § 14 RO scheint mir da unverhältnismäßig - und wie erwähnt: ein Vorgang im Spiel ist (für mich) nicht der Spielbetrieb ...

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    Original von Jungsenior52
    ...
    Zum einen gibt es keine vorrangigen oder nachrangigen Rechtsvorschriften innerhalb der RO, sondern es wird sich auf diejenige bezogen, die dem erfolgten Tatbestand entspricht. ...

    Das ist nicht ganz richtig: immer wenn es eine Vorschrift gibt, die sich speziell(er) mit einem Tatbestand befasst, hat diese vor der allgemeineren Vorschrift Vorrang. Der DHB hat sich 2005 eindeutig geäußert, auf § 17 RO bezogen (damals noch § 5 RO) und die "Lücke" bewusst nicht geschlossen.

    Ob § 14 RO der 2007 überarbeiteten/geänderten RO einen "heimlichen Lückenschluss" zu diesem Thema ermöglichen soll, müssten die Ordnungsgeber (DHB) kommentieren ...

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    Original von *Heike*
    Ok, hier ist ja wohl nun was an den Regularien geändert wurden.
    Für wen trifft das nun genau zu? Nur BuLi oder auch alle Klassen nach unten incl. Jugend?

    Nun ja, der DHB-SR-Ausschuss hat seine Vorstellungen präzisiert:

    Torwart (TW) aus dem Torraum bei Gegenstoß

    a) TW bewegt sich in Richtung Gegenstoß laufender Spieler
    >> kommt es zum Zusammenstoß = Disqualifikation + 7m
    Begründung: nur der herauseilende und auf den Gegner zulaufende TW kann diese
    gefährliche Kontaktsituation hervorrufen oder vermeiden. Der Gegner, der in
    Erwartung des Balles nach hinten blicken muss, hat keine Chance auszuweichen
    oder das überhaupt zu erkennen!

    b) TW steht vor dem Zusammenstoß mit dem Gegenstoß laufenden Spieler (in der
    Erwartung d. Balles)
    >> rennt der Angreifer gegen den so stehenden TW, kann nur auf Stürmerfoul
    entschieden werden, auch wenn es zur Verletzung eines / beider Spieler kommt.
    Der TW muss einschätzen können, welche Gewichte aufeinander treffen.

    Ergänzung:
    c) Vergehen durch Abwehrspieler: nicht ausgeschlossen, eher selten, z.B.
    Hineinlaufen eines Wechselspielers (z.B. Strafzeit beendet) von der Bank.
    >> Kommt es zum Zusammenstoß von Gegenstoßspieler + Abwehrspieler, wäre
    ein solcher Zusammenstoß wie beim TW zu sehen (vgl. a/b).

    Regelbezug: 8.5d; 16.6b; 14.1a

    DHB-Auslegung: 04.02.2009
    gez. Peter Rauchfuß gez. Hans Thomas
    DHB-SR-Wart DHB-SR-Lehrwart

    Regeltechnisch also nichts neues; wird aber ein Verstoß des TW festgestellt, ist die Entscheidung der SR auf "Disqualifikation" eingeschränkt worden!

    Gilt zunächst für die BuLi, wird sich aber wohl über kurz oder lang auch "nach unten" durchsetzen (siehe Norddeutscher Handball-Verband).

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    Original von Theoitetos
    ...

    thomask
    Das ebenso für mich unvorstellbar, der SHV als übergeordnete Instanz legt was fest und gibt es heraus. Nach unten dürfen dann also nur Zusätze eingefügt werden (siehe RO des DHB, LV machen Zusätze), aber nichts weggelassen werden.

    Wie gesagt finde es sehr interessant was hier in jedem Regional, Landesverband und einzelnen Bezirken und Spielkreisen gemacht wird.
    Die armen SR die nach einem Umzug in einem anderen Verband wieder anfangen wollen zu pfeifen ...

    SpO / RO regeln so einiges rund um den Spielbetrieb, so z. B. was in den Spielbericht einzutragen ist und wer welchen Strafrahmen zur Verfügung hat. Da gibt es auch nur noch wenige Lücken, wo die RV / LV etwas zusätzlich regeln können / dürfen.

    Hinsichtlich der Verwaltung des Spielbetriebs, z. B. wie die Eintragungen im Spielbericht vorzunehmen sind und ob ein Passeinzug vorzunehmen ist, können RV / LV aber weiter selber festlegen (Durchführungsbestimmungen), da hierzu keine Aussagen / Beschränkungen in der SpO / RO vorhanden sind. So kommt es zu den Unterschieden, da z. B. Rechtsinstanzen der RV / LV unterschiedliche Anforderungen an Eintragungen stellen.

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    Original von berndo
    Theo: Ist in der RO vom Strafmass her nicht Bedrohung = Beleidigung??

    § 17 (5) d) RO:
    Grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (Verstoß nach Regel 8:6 IHR), das eine Beleidigung (s. Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a IHR) oder Bedrohung des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Spielaufsicht/des Technischen Delegierten sowie Beleidigung oder Bedrohung eines Mannschaftsoffiziellen, Spielers oder einer anderen Person (s. Regel 16:8 letzter Absatz IHR und Erläuterungen zu den Spielregeln Nr. 6a IHR) darstellt, kann von der Spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu vier Meisterschafts- bzw. Pokalspielen, wobei der Zeitraum von einem Monat nicht überschritten werden darf, und/oder einer Geldstrafe bis zu 5.000,00 € bestraft werden.

    Zur Aufhebung der Sperre:

    Nach § 81 (8) SpO (8) ist die Spielleitende Stelle nicht befugt, im Spielbericht eingetragene Ausschlüsse oder Disqualifikationen aufzuheben oder die von dem Schiedsrichter als
    Beleidigung oder Bedrohung vorgenommene Wertung zu ändern.

    Eine Aufhebung der vorläufigen Sperre scheint mir aus diesem Grund nicht möglich. Während der Zeit der vorläufigen Sperre prüft die Spielleitende Stelle den Sachverhalt und kann
    a) die für das Vergehen vorgesehenen Strafen verhängen oder
    b) die weitere Bestrafung bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen.
    Andere Möglichkeiten hat sie nach der RO nicht. Eine Bewertung des Sachverhaltes und damit evtl. die Aufhebung der vorläufigen Sperre ist m. E. nur über einen Einspruch durch eine Rechtsinstanz möglich (mit der Folge, dass evtl. während der Sperre ausgetragene Spiele neu angesetzt werden müssen).

    Aber vielleicht kann Schwaniwolli hier ja noch einmal Hilfestellung geben ...

    § 17 RO bestimmt das Verfahren und das Strafmaß für Vergehen von Spielern und Offiziellen innerhalb der Wettkampfstätte, also auch innerhalb des Spiels. Insofern dürfte diese Bestimmung für diese Fälle als spezielle Vorschrift Vorrang gegenüber § 14 RO haben (der vom "Spielbetrieb" spricht, nach meinem Verständnis mehr als ein Spiel) .

    Eine Änderung der Tatbestände mit Folgewirkung hat das DHB-Präsidium 2005 abgelehnt:
    "... Das Erweiterte Präsidium hält es weder aus Gründen des Fairplay noch aus sonstigen Erwägungen für sachgerecht, Sonderregelungen für die letzte Spielminute einzuführen.
    Das jetzige Regelwerk bietet hinreichende Möglichkeiten, um Sanktionen auszusprechen, wenn eine klare Torgelegenheit verhindert wird. Der Schiedsrichter kann auf sieben Meter erkennen und dem
    fehlbaren Spieler die rote Karte zeigen.
    Sofern der angreifenden Mannschaft die Chance genommen wird, zu einer Torwurfsituation zu kommen, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung, denn auch insoweit bietet das Regelwerk einen
    hinreichenden Handlungsspielraum.
    Die von der Regelkommission ins Auge gefasste Änderung führt insbesondere im Hinblick auf die Tordifferenz zu willkürlichen Ergebnissen, die unter dem Gesichtspunkt des Fairplay eine Änderung
    der Rechtsordnung unter keinen Umständen rechtfertigen. ..."

    Eine neuere Entscheidung zu diesem Thema ist mir nicht bekannt. Allerdings habe ich auch keine Auslegung zu § 14 RO gefunden, der in der alten Fassung der RO (so) nicht enthalten war.

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    Original von Dortmundsson
    Falls es noch keiner erwähnt hat, zu der Schlussszene aus dem Norwegen-Spiel findet man auf handball-world.com einen interessanten Beitrag eines auch hier im Forum gut bekannten ehemaligen BL-Schiedsrichters. Er wirft die Frage auf, ob es in der strittigen Szene überhaupt Ballbesitz für Deutschland hätte geben dürfen. Guckst Du hier.

    Der Beitrag macht einen Lösungsvorschlag (Beruhigung der Situation durch Time-out zum Wischen der Spielfläche), der evtl. aber zu den gleichen Protesten geführt hätte: die deutsche Mannschaft wollte das Spiel schnell fortsetzen, um das Überraschungsmoment zu nutzen. Die Chance wäre dann auch "weg" gewesen ...

    Zitat

    Original von nosp52
    ...

    Was für einen Einfluss hat denn "der große DHB" in den internationalen Verbänden, wenn es sich Schiris aus verschiedenen Ländern hintereinander erlauben können uns auf das Übelste zu verpfeifen.

    Ich bin lieber ruhig, sonst sag ich auch noch was ganz anderes über die Ausländerflut in unserer ersten Liga.
    Was ist denn ein EHF-Titel im Vereinshandball wert wenn ihn einen deutscher Verein mit lauter Ausländern holt.
    Wir finanzieren den Leistungssport und die wirtschaftliche Basis für die
    Nationalspieler anderer Länder.

    Du bist also der Meinung, dass Deutschland (uns?) damit der Titel eigentlich automatisch gehört? Was für ein krauses Gedankengut und völlig an der heutigen (wirtschaftlichen, nur am Erfolg orientierten) Wirklichkeit vorbei ...

    Jede Jugendmannschaft muss von einem Betreuer begleitet werden. Das hier zur Rechtssicherheit auch eine Eintragung als Mannschaftsoffizieller gefordert wird, ist hier wohl unstrittig (wenn es auch nirgends steht).

    Wenn der einzige Mannschaftsoffizielle/-verantwortliche disqualifiziert wird, ist zwar kein MV mehr vorhanden, der Betreuer für die Mannschaft ja aber nicht "weg" - aus meiner Sicht die Betreuung also noch gegeben.

    Bitte berücksichtigen: Jugendspiele sollen unbedingt durchgeführt werden. Was macht ihr denn, wenn kein SR erscheint und der einzige Betreuer nun das Spiel leiten muss (und somit auch kein Betreuer mehr sein kann)?

    Und schließlich kann ich ja niemand gegen seinen Willen von der Tribüne auf die Bank (oder die Spielfläche) schleppen ...

    PS:
    Manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass der eine oder andere hier Möglichkeiten sucht, sein Unmütchen zu kühlen ...

    Der Regeltext ist eindeutig: ... Ball in der Luft ... - der Abpraller ist immer noch Wirkung des FW, somit "Flugphase"!

    Über das Ergebnis müssen wir gar nicht befinden, da an dieser Stelle (noch) keine Rede davon ist, sondern erst bei der Wurfwiederholung. Also nichts hinein interpretieren ...

    Und an dieser Stelle verabschiede ich mich aus dieser Diskussion!

    Noch einmal:

    Kommt das Schlusssignal (Automatik/Zeitnehmer) im laufenden Spiel vor der Ausführung eines FW, ist dieser noch auszuführen. Erfolgt das Schlussignal in die "Flugphase" eines FW, wird dieser immer wiederholt, das (mögliche) Ergebnis ist dabei nicht zu beurteilen.

    Der dann noch auszuführende FW wird vom SR angepfiffen und das Spiel wird jetzt durch den SR beendet, wenn das Ergebnis dieses wiederholten FW feststeht (also aufgrund der Wurfkraft/-wirkung nicht mehr ins Tor gehen kann); hier gibt es auch keine Wiederholung der Wiederholung, da kein Schlusssignal mehr dazwischen kommen kann.
    (Ausnahme: abwehrende Mannschaft begeht noch eine Regelwidrigkeit)

    War der "Hallenwürfel" im Spiel GER-SRB eigentlich nicht in Betrieb - sonst hätte es doch auch "Rot" für die eine oder andere Aktion geben müssen (Gesichtstreffer gab es reichlich) - da fehlt es einfach an einem einheitlichen Maßstab. Aber bis zum Ober-SR mit Videobeweis ist es nach "dem Ding" im Spiel MKD-NOR wohl auch nicht mehr weit ... :devil:

    Zitat

    Original von Lord Vader
    @ Zwetschge

    Wo ist der Vorteil des Angreifers, wenn er 2 cm übertritt ?

    Aber ich denke im Normalfall kann man sich als Schiri auch einfacher lächerlich machen als den Abwurf (ohne Konter) wegen geringem Übertritt zurückzupfeifen ;)

    Die Regel zieht eine deutliche Grenze (Torraumlinie)! Wo ist denn bei Dir die Grenze?

    Zitat

    Original von Maxx
    Bei der WM ist mir aufgefallen, dass sehr viele progressive Strafen ausgesprochen wurden, als Verteidiger versucht haben ein Offensivfoul zu provozieren. Ist das eine neue Anweisung oder ging das nur an mir vorüber? Habe ich so noch nicht gesehen.

    Finde ich zum Teil extrem hart und nicht gerechtfertigt.

    [Klugschissein]
    Das "Provozieren" - also verleiten zum Stürmerfoul, d.h., das regelgerechte Verstellen der Laufwege im letzten Moment - ist erlaubt und wird auch nicht bestraft!
    [Klugschissaus]

    Bestraft wird "Schauspielerei" (Uspk gem. 8:4, Erl. 5.2c), d.h., dass vorgetäuscht wird, ein Stürmerfoul hätte stattgefunden (z. B. ohne Berührung stürzen oder obwohl der Spieler regelwidrig den Kontakt gesucht hat, dann theatralisch zu Boden geht usw.).

    Fragst Du jetzt so lange, bis das von Dir gewünschte Ergebnis heraus kommt?

    Kommt das Schlusssignal (Automatik/Zeitnehmer) im laufenden Spiel vor der Ausführung eines FW, ist dieser noch auszuführen. Erfolgt das Schlussignal in die "Flugphase" eines FW, wird dieser immer wiederholt, das (mögliche) Ergebnis wird nicht beurteilt.

    Der noch auszuführende FW wird vom SR angepfiffen und das Spiel wird jetzt durch den SR beendet, wenn das Ergebnis dieses wiederholten FW feststeht (also aufgrund der Wurfkraft/-wirkung nicht mehr ins Tor gehen kann); hier gibt es auch keine Wiederholung der Wiederholung, da kein Schlusssignal mehr dazwischen kommen kann.

    Steht aber auch alles in Regel 2:4

    Zitat

    Original von SteamboatWillie


    Die logische warum das jetzt da nicht mehr steht kann ja nur sein

    a) ist weggefallen
    b) ergibt sich aus einer anderen Erläuterung/Regel und muss daher nicht explizit erwähnt werden

    ...

    c) gilt auch ohne explizite Erwähnung (da schon immer so ausgelegt und nach der Regeländerung auch vom DHB-Lehrwart bestätigt).

    Ich denke, egal wie viele Belege ich auch bringe, es wird immer jemanden geben, der dies nicht akzeptiert oder noch ein Gegenbeispiel findet ... und damit klinke ich mich hier aus!

    Noch einmal, weil kaum nachzuvollziehen - bis 2001 gab es folgende IHF-Erläuterung:

    "16. Unterbrechung des Spiels (18:14 [heute 17:12], 4:5)
    Wird das Spiel aufgrund einer Wahrnehmung der Schiedsrichter oder eines Technischen Delegierten der IHF bzw. des Kontinents unterbrochen und werden Spieler oder Offizielle ermahnt oder bestraft, muß das Spiel mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft von der Stelle des Vergehens oder, wenn sich der Ball an einer für die gegnerische Mannschaft günstigeren Stelle befindet, dort fortgesetzt werden.
    Ist dadurch eine klare Torgelegenheit vereitelt worden, ist auf 7-m-Wurf zu entscheiden. ..."

    Mit der Regeländerung 2001 wurden einige IHF-Erläuterungen in den Regeltext übernommen (z.B. TW-Wechsel bei 7-m, mehrere Fehler bei Spielerwechsel, Stirnband, Vorteil usw.). Dazu gehörte auch die Erläuterung 16, die teilweise in Regel 13:6, teilweise in der Erläuterung 9 [neu] "verschwand". Dabei wurden zwei Umstände (SR-Wahrnehmung mit Ermahnung/Bestrafung und FW-Entscheidung und Ausführungsort bei Verstoß der abwehrenden Mannschaft) [falsch!?] zusammengefasst. Die FW-Entscheidung bei Ermahnung/Bestrafung blieb dabei in Regeltext und Erläuterungen "auf der Strecke", wurde aber als langjährige Auslegung (schon im handball-sr von 1990 enthalten) nicht in Zweifel gezogen (SR-Tage Hamburg 2001, Thomas/Prause) und auf der Internetseite des DHB im März 2004 von Hans Thomas bestätigt:
    "4. Ermahnung eines Trainers bei Ballbesitz der eigenen Mannschaft
    Wird in einem laufenden Spiel der Trainer (oder ein anderer Offizieller/Spieler) der ballbesitzenden Mannschaft nach Pfiff des SR ermahnt, so geht das Spiel mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft am Ermahnungsort bzw. an der günstigeren Stelle weiter. Gleiches gilt, wenn er die Coachingzone (Auswechselraum) verlässt und nach SR-Pfiff zur Rückkehr ermahnt werden muss."

    2002 gab es vom DHB auch noch folgende Anweisung an die SR:
    "Progressionsreihe beim Bankverhalten
    1. besonnene Ermahnung / Aufforderung
    2. Verwarnung
    3. Hinausstellung
    4. Disqualifikation"

    Wenn es da etwas Neues gibt, müssten sich DHB/IHF dazu äußern ...

    @ Theoitetos
    Die Regelung "günstigere Stelle" bei Vergehen der abwehrenden Mannschaft soll verhindern, dass die angreifende Mannschaft mit dem Ball zurück muss (ist z.B. bereits am gegnerischen 9-m und jetzt begeht die andere Mannschaft einen Wechselfehler).