Beiträge von TCLIP

    es ist schon bezeichnend, dass heiermann bei dem krisengespräch nicht dabei war-

    für mich ein eindeutiges indiz dafür, dass die führung des bvb zu dem zeitpunkt schon

    -sicherlich nach rechtsabsprache im hause- einiges beurteilt hat und wie man an der

    auflösung der verträge ja sieht, lösungsansätze.

    auch die zeitlich folgende freistellung vom trainer passt da rein- üblicherweise bei der brisanz :

    wir teilen dir unsere sicht der dinge mit-sprich das mit deinem rechtsanwalt durch bis x uhr-danach müssen wir reagieren.

    heiermann ist m.e. absolut nicht mehr tragbar.

    m.e. hat er nicht n ur öfter die unwahrheit gesagt, auch war doch hier jeder nach den aussagen der meinung, dass

    er am krisengespräch teilnimmt.

    rechtlich sehe ich ihn eigentlich nach bisheriger faktenlage nur durch die anlaufstelle und deren möglichkeiten danach

    belangbar im vereins/ verbandsbereich.

    br 98

    alles richtig und keinesfalls irgendwo ne vorverurteilung...

    einzig.....das thema ist nicht erledigt-

    wenn in der causa bvb ruhe einkehrt, wird uns dies thema spätestens in 3-4-5 monaten woanders

    wieder intensiv beschäftigen.....

    es ist nur die spitze des eisberges- hoffentlich schreckt es ab....

    irat - ju

    du legst aber immer die aussagen des verteidigers zugrunde.

    wenn du den bereich wdr/ zeitung dagegenhälst, öiest sich das schon ganz anders....

    ausserdem sollte man deutlich sagen :

    der gang zur meldestelle bedeutet nicht automatisch "vertragsauflösung"

    selbst dort vermeintlich festgestellte "vergehen" bedeuten nicht gleich möglichkeit einer erfolgreichen fristlosen kündigung.

    da bin ich deutlich bei den usern die davon ausgehen, dass schon eine gewisse substanz vorhanden sein muss, damit der stein so gewaltig ins rollen kommt.

    und das sind dann nicht nur so 3-4-5 sprüche die man falsch verstehen kann...

    lefti

    hast du absolut recht-

    es ist die aussage des rechtsanwaltes- und nur weil er rechtsanwalt ist, muss das nicht zu 100% stimmen-

    es gehört in die verteidigungsstrategie udn soll uns manches nur vorgaukeln und von einigen anderen sachen

    ablenken. es ist legitim und auch ein "muss" für einen guten verteidiger.

    lefti,

    in der hauptsache wird es keine "einvernehmliche lösung" geben- wofür auch.

    der sachverhalt liegt der meldestelle vor.

    es wird eine abwägung stattfinden, obs am ende an die staatsanwaltschaft abgegeben wird.

    die spielerinnen haben die freigabe.

    trotz freigabe bliebe ihnen die möglichkeit, schmerzensgeld zu fordern- wird wohl mit freigabe eher erledigt sein.

    die situation des trainers hat rechtlich nichts mit dem vorgang spielerin/ freigabe zu tun.

    ????

    es ging dabei um den trainerjob und die mögliche "einvernehmliche lösung " mit fuhr...

    102....clara woltering....als "wunschtrainerin"

    103 hab ich den bezug zur trainerin gestellt, anwalt aus dortmund.sportanwalt etc.....deswegen beitet sich da eine

    vorher ins auge gefasste "einvernehmliche lösung " an.

    docduc....

    nebst dem von dir genannten-

    ich seh den bvb nach wie vor als mögliches leuchturmprojekt frauenhandball deutschland, vlt. jetzt mit etwas

    verzögerung.

    somit interessant sicher auch für einige internationale trainer- selbst wenn sie irgendwo vorzeitig weggehen...

    eine "einvernehmliche lösung" hat nichts mit einem schuldeingeständnis zu tun-

    es bedeutet nur, dass beide parteien sich auf die art udn weise der vertragsauflösung einigen.

    sicher könnte in einem annehmbaren fall der verein grosszügiger sein (müssen) , wenn auch durch seine leitenden

    mitarbeiter fehler dazu beigetragen haben- hier bvb zb. heiermann.

    deswegen dann richtigerweise oft stillschweigen oder ein abgestimmter text.

    einvernehmliche lösung....heisst nur,

    dass beide parteien mit der getroffenen lösung einverstanden sind-

    und hat rein gar nichts damit zu tun, welcher sachverhalt vorher zugrunde lag.

    es kann genauso heissen, dass es fristlos ist, dafür evtl. mit abfindung oder auch nur ein paar monate gehalt- da ist alles möglich

    weiterhin hat er einen verteidiger mit excellentem ruf in dem bereich,

    der deckt dort auch jeden bereich ab, vom transfer bis hin zu streitigkeiten vorm verbandsgericht.

    der kommt aus....dortmund.

    hat ganz viel mit profifussball und den ganzen facetten dort zu tun.

    da gehe ich von aus, dass es zeitnah zu einer einvernehmlichen lösung kommt....

    neutralität und itat - ju......das beisst sich doch irgendwie

    die beiträge 15 und 29 kann sich jeder durchlesen-dann weis man, was neutralität grad nicht ist.

    allein dein auffordern dazu, dass alles öffentlich gemacht werden muss,

    zeugt doch davon, dass du dies thema (psychische gewalt etc.) überhaupt nicht verstehst.....

    fridulin

    hast du absolut recht-

    nur wenn es jemand nicht verstehen will- nützt es gar nichts.

    es wurden ja nun schon einige sachen aus dem artikel des anwaltes widerlegt-

    ich möcht nicht wissen, wie der grad an die decke geht- denn der wusste ja sicher nicht alles........

    und itat-ju geht ja auch meist gar nciht auf die ihm widerlegten aussagen ein.

    wenn er sagt, das wasser ist grün und man erklärt ihm: sieh mal raus, es ist doch blau, kommt als antwort: der rasen ist aber grün also hab ich recht......logik at its best...

    br 98

    muss ich ein bisschen wiedersprechen-

    birkner ist eher so ein brummbär....kommt vlt. wegen seiner körperfülle so ein bisschen grob rüber...

    hsg ist ausbildungsverein-

    einer der drei vereine in der fbl, der die meisten spielerinnen in den bereich 1-2-3 liga einbringt.

    der kader ist ausgesprochen gross, da ständig auch a-jugend / 3. ligateam personal bereitstellt,

    heisst also, wenn viele wechseln, sind es längst nicht alle aus der stamm 7.

    bei der hsg waren auch sehr viele spielerinnen, die dann echte stars wurden...smits und co.

    fokus wird auf die breite gelegt- nciht auf einzelspielerinnen.

    itat -ju

    man lese sich deine beiträge 15 und 29 hier im thread durch...das sagt dann alles..

    und nur kurz zur erklärung, weil es hat bei dir leider keinen effekt :

    dieser bereich über den wir reden, den gibt es strafrechtlich noch nicht so lange, siehe auch die vorschriften für die firmen dazu, die anlaufstelle und die zb. im arbeitsbereich geltenden vorschriften zur gleichbehandlung.

    und deswegen ganz einfach :

    da dies insgesamt ein relativ neuer "strafrechtsbereich" ist, kann man dann logischerweise auch nicht so viel erfahrung damit haben und es gibt dazu wenig aussagefähige urteile.

    lefti-

    nein, die unschuldsvermutung wird eingeschränkt bei solchen sachen, sonst könnte im bereich gefahrenabwehr keine maßnahme getroffen werden - zb. abstandverbote, besuchsverbote (ehemänner zb.) , ist rechtlich so und wenn man immer warten müsste bis jemand verurteilt wird, könnte man keine maßnahmen zur gefahrenabwehr treffen , denn die begründet man mit einer gewissheit der straffälligkeit durch den "betroffenen- beschuldigten" .

    du würdest selbst bei einer noch deutlicheren ausgangslage immer wieder was finden wolien-

    arbeitsrechtliche maßnahmen im zusammenhang mit psychischer gewalt sind bisher sehr selten und müssen deswegen auch

    sorgfältig ausgewogen sein.

    und unschuldsvermutung - du redest vom strafrechtlichen sinn-

    soweit gehe ich gar nicht- ich habe bei der sachlage tatsächlich keine unschuldsvermutung mehr ,nur den umfang kann noch

    keiner abschätzen.

    weiterhin gibts die anlaufstelle grad dafür, dass im vor-strafrechtlichen bereich maßnahmen getroffen werden können,

    dies zum wohle der "geschädigten" - zur gefahrenabwehr und rechtlich sicher unter einschränkung der unschuldsvermutung.