geregelt ist es grundsätzlich durch das land- die nachfolgende behörde den kreis-
alles was dann übrigbleibt, regelt die hbl.
laut den ländervorgaben ist es dann an die aktuellen zahlen gebunden, aber in nrw darf bisher zb. grundsätzlich etwas
nur die hälfte von dem , was in anderen ländern erlaubt ist.
der rest liegt dann nach "freigabe" beim verein/ veranstalter, es gibt schon etliche veranstaltungen, bei denen nur die hälfte genutzt wird an zugelassenen besuchern, weil es bisher logistisch/abwicklung vor ort nicht anders möglich ist.
es gibt örtlich sonderregelungen, wenn die veranstaltungen in einem besonderen "modell" durchgeführt wird.
anfang der woche waren zb. zuschauer selbst bei einer 4.liga-partie fussball erlaubt (ich glaube 200), nächste woche stehen relativ viele
sachen mit 4 stelligen zuschauerzahlen auf dem plan.