Im Recht gibt es nicht nur die Schuldfrage. Es gibt noch hunderte andere Regeln unter anderem auch Verjährungs- und Verwirkungsregeln. Es kann sogar tatsächlich vorkommen, dass mehrere Personen ständig gegen festgeschriebene Regeln verstoßen und dies über einen längeren Zeitraum. Derartiges Verhalten findet man im Nachbarschaftsrecht. Wenn beispielsweise drei Laubenpieper in Brandenburg jeden Sonntag früh ihren Rasen mähen und es über einen längeren Zeitraum tun, kann nicht plötzlich einer der drei Nachbarn den anderen wegen dieses Unrecht (Verstoß gegen brandenburgisches Nachbarschaftsrecht) verklagen.
Im Handball hat die spielleitende Stelle, die tatsächlich nur aus einer Person in diesem Fall besteht, Kontrollbefugnisse und -möglichkeiten. Angesichts des einen Eintrages "Geburtsjahres 1919" von Anna-Lena ist dies wohl nicht passiert.
Die Schiedsrichter vor Ort sind verpflichtet, die Spielberichtsbögen zu kontrollieren. Angesichts dessen, dass die meisten BuLi-Spielerinnen bekannt sind und über den Spielerpass elektronisch erfasst werden, dürfte die Kontrolle bei Metzingen sich tatsächlich nur auf die Kontrolle der Landespässe beschränkt haben. Eine Regel, die die Bundesligaschiedsrichter davon entlastet, kenne ich nicht. Offensichtlich wurde die Kontrolle versäumt.
Jetzt muss das Gericht abwägen, denn es geht nicht um die Bestrafung des Verursachers, sondern um die Tussies. Sie allein sind furchtbar bestraft worden.
Das Gericht muss abwägen, ob die durchgehend falsche Eintragung des Geburtsdatums einer Spielerin und die Genehmigung durch den MV durch das Fehlverhalten der Schiedsrichter und der spielleitenden Stelle nicht aufgewogen wurde. Möglicher Weise spielt dabei auch eine Rolle, dass der spielleitenden Stelle das richtige Geburtsdatum seit langem bekannt war oder sie sich Kenntnis verschaffen hätte können und müssen. Anders gesagt, wenn ich einer Spielerin über ein halbes Jahr ohne Spielberechtigung gestatte, am Spielbetrieb der Bundesliga teilzunehmen, habe ich unter Umständen eine Regel geschaffen, die sich nicht mehr umkehren lässt.
Es geht daher zu vorderst nicht um die Schuld des MV, sondern um Verhältnismäßigkeit der Entscheidung der spielleitenden Stelle die erzielten Punkte abzuziehen.
Letztlich sind Veröffentlichungen der Metzinger als auch des HBVF nur Informationen, denen der neutrale Beobachter gelassen entgegen sieht.
Schlussendlich zur Fahrerflucht. Was ist, wenn der fliehende Fahrer den Unfall nicht bemerkt hat, weil er genau in dem Moment, als er an dem parkenden Fahrzeug vorbeifuhr, durch eine mit Wasser gefüllte Grube gefahren ist. Durch das Aufspritzen und Rauschens des Wassers bemerkte er nicht die Karambolage mit dem parkenden Fahrzeug. Wenn ich als Zeuge dies unmittelbar wahrnehme und die Beule am parkenden Fahrzeug sehe, dann wäre es sicher sehr dienlich, wenn ich dem "Fliehenden" einen kleinen Hinweis gebe und ihm damit den Gang vor die Gerichte erspare.
Aber um auf das Thema zurückzukommen. Es geht hier nicht unmittelbar um die fehlende Spielberechtigung, sondern um den falschen Eintrag des Geburtsdatums. Als Minderjährige war sie spielberechtigt.
Das besondere bei Jugendspielerinnen ist es nun einmal, dass sie beispielsweise auch mit 18 Jahren noch in der A-Jugend spielen dürfen. Als Trainer muss man dies nicht unbedingt mitbekommen, dass nun eine tatsächlich 18 geworden ist. Der MV muss auch nicht die Eintragung im Spielprotokoll vornehmen. Wenn der Trainer als MV vor dem Spiel unterschreibt, prüft er in den meisten Fällen in keiner Weise die Eintragungen. Erst am Schluss ist man da etwas genauer. Dies bedeutet, dass der MV auch nur Kontrollpflichten hatte. Die Pflichtenlage ist daher zwischen den Schiedsrichtern, der spielleitenden Stelle und dem MV ausgeglichen. Das Gericht wird hierbei abzuwägen haben.
Zukünftig wird es immer wieder solche Probleme geben, dies liegt einfach daran, dass Unkenntnis, fehlende Möglichkeiten oder Spielerinnen zu Unregelmäßigkeiten führen werden. Wenn Schiris ihren Job machen, könnte dies nicht zur Gewohnheit werden. Sicherlich wird die spielleitende Stelle sich auch etwas einfallen lassen müssen. Aber so lange dies nur eine Person ist und diese nur mit einer geringen Aufwandentschädigung entlohnt wird, sind deren Möglichkeiten beschränkt.
Letztlich gibt es Regeln, die irgendwie eine Lösung bieten oder die Sportgerichtsbarkeit. Nur eines darf man nicht tun, die Regeln immer mehr zu verfeinern und zu verändern, denn dann gibt es bald niemand mehr der sie versteht. Der "Verständige" aber wird sich dann seine Auskunft teuer bezahlen lassen, auch wenn er "Müll" erzählt. 