Beiträge von Leon

    "Ausfluss" bedeutet hier im Urteil des Sportgerichtes nichts anderes, als das der übersetzte Text einer internationale Regel des IHB in das Recht des angeschlossenen deutschen Verbandes übernommen wurde.

    Bezüglich der Insolvenz und dem drumherum kann man nur spekulieren. Wenn es zutreffend ist, dass über fast ein halbes Jahr keine Aufwandsentschädigung und kein Gehalt an die Tussis gezahlt worden ist und die Außenstände dann peu à peu wieder abgebaut worden sind, so ist es möglich, dass die Tussis vor das Arbeitsgericht gezogen sind, um mögliche Ansprüche zu sichern. Hinsichtlich des Insolvenzausfallgeldes bedurfte es nach Eintreten des Insolvenzfalles nicht unbedingt einer Klage. Es sei denn, der Insolvenzverwalter bestreitet die Forderung. Wenn dem aber so ist, könnte dies auch ein Hinweis dafür sein, warum der Verein kein Vertrag mit Anna-Lena für die BuLi geschlossen hat. Denn hätte sie den Vertrag im Januar 2007 geschlossen und ihre Mitspielerinnen hätten bereits zu diesem Zeitpunkt kein Geld gesehen, dann wäre das ein typischer Eingehungsbetrug und strafbar.

    Erstaunlich an der ganzen Sache ist aber, wie ein solches leckgeschlagenes Schiff die Playoffs souverän gewinnen kann. Die Tussies, die für die Uni Tübingen in Kiel um die Deutsche Hochschulmeisterschaft gekämpft haben, waren auch von bester Güte. Sie waren die einzigen die den Berlinern eine Niederlage in der Vorrunde beibringen konnten und dann aber im Finale an den Berliner scheiterten. Danach sind einige gleich weiter zur Studentenweltmeisterschaft gefahren. Hut ab vor diesen Frauen.

    Camelot nach meiner Meinung würde ich die Regel § 81 (2) SpO DHB 2005 anders interpretieren.

    (2) Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel die Spielausweise nach dem ausgefüllten Spielbericht. Wird ein Spielausweis vorgelegt, der von den für diese Klasse üblichen Ausweisen abweicht, hat der Schiedsrichter im Spielbericht darauf hinzuweisen.

    Wegen des Landespasses musste der Schiri ohnehin im Spielbericht einen Hinweis notieren. Ein Spielerpass enthält zur Identifizierung nur das Geburtsdatum, Vorname und Name und ein mehr oder weniger ähnliches Foto und die Unterschrift der Spielerin. Weicht die Eintragung im Spielbericht davon ab, muss der Schiri annehmen, dass Pass und Spieler nicht übereinstimmen. Dann holt man sich den MV ran und der korrigiert den falschen Eintrag. Verweigert der MV die Korrektur liegt kein Pass für die Spielerin vor, da ein Identifikationsmerkmal nicht übereinstimmt. Demzufolge ist der Schiri zum Hinweis verpflichtet.

    Hans Hans, es ist gut, dass ihr so viele Informationen bekommen habt. Dies ist aber in der Sache unerheblich, da die fehlerhafte Eintragung fast über die gesamte zweite Saisonhälfte dauerte. Es geht hier weder um Vorsatz noch um grobe Fahrlässigkeit, denn beides lässt sich offenbar nicht beweisen und damit nicht vorwerfen. Die fehlerhafte Eintragung besteht aus zwei Ziffern. Wenn Metzingen dafür eine schlüssige Begründung liefern kann, sind wir wieder bei den Kontrollpflichten oder bei der nachweislichen Kenntnis über das richtige Alter.

    Wie auch immer, kann man nur abwarten, wie die zweite Instanz entscheidet, da uns nicht alle Fakten bekannt sind. Wenn dem aber so ist, kann man Metzingen sein Recht auf Revision ohne wenn und aber zu billigen. :hi:

    Zuständig für eine Jugendspielerin war bis zum 18. Lebensjahr der LV. Sie hatte einen gültigen Pass mit dem richtigen Geburtsdatum. Sie hatte keinen Vertrag als Bundesligaspielerin, demzufolge konnte auch kein BuLi-Pass beantragt werden. Zuständig war und blieb deshalb der LV.

    Erst in § 66 S. 2 SpO findet man die Regelung zur Volljährigkeit. Diese Regelung weicht aber vom üblichen Regelungsgehalt bei Jugendspielerinnen ab. Normaler Weise ist eine Jugendspielerin wenn sie nach dem Stichtag geboren ist, die gesamte Spielzeit in dieser Spielklasse spielberechtigt. Bei Volljährigkeit wird davon im Vertragsspielerbereich abgewichen. Dann dürfen nur noch zwei Spiele durchgeführt werden, ansonsten muss ein Vertrag her. (Schutz der Vertragsspielerin)
    Die Doppelspielberechtigung bleibt hiervon erst einmal unberührt und als Jugendspielerin kann sie auch weiterspielen.
    Ein nur oberflächlich mit der SpO vertrauter Trainer kann daher durchaus irren.

    Die Änderung des Geburtsdatums soll nach Auffassung des Gerichts verhindert haben, dass die spielleitende Stelle erkennen konnte, dass Anna-Lena nach ihrem 18. Geburtstag nach zwei Spielen nicht mehr teilnahmeberechigt war. Dies kann aber auch der MV für sich in Anspruch nehmen. Die nachweisliche Kenntnis des Geburtsdatums und damit vorsätzlich falsche Bestätigung des Spielprotokolls durch den MV ist nicht Gegenstand. Geburtstagsfeiern und Führerschein von Anna-Lena sind nur Spekulationen im Forum und unbeachtlich.

    Alles andere hat M.I.B. dazu schon gesagt.

    Schlussendlich lag es doch in der Hand der Schiris, rechtzeitig für Ordnung zu sorgen, was sie aber nicht getan haben. Sie hätten auf dem Spielprotokoll nur vermerken müssen, dass das Geburtsdatum im Protokoll und im Pass nicht übereinstimmen.

    Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ist im Recht nicht immer zu vertreten. Beispielsweise kann man niemand wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes belangen, der nicht ordnungsgemäß von der Geschwindigkeitsbeschränkung Kenntnis erlangen konnte. Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren räumt man trotz Volljährigkeit im Strafrecht Sonderregelungen zu, die im Kern den obigen Grundsatz in sein Gegenteil verkehren. Es gibt so viele Ausnahmen von dieser Regel, dass man unschwer auch sagen kann, Unwissenheit wirkt zumindest strafmildernd.

    Damit wären wir aber wieder mitten in der Sache.

    Keine Sorge. Ich habe die Artikel gelesen, aber eine andere Meinung als du TLpz und zwar fundiert. Der MV bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen. Genau dies ist der Punkt. Wenn er nicht selbst eingetragen hat, dann muss er diese kontrollieren. Demzufolge besteht seine Pflichtverletzung in der mangelnden Kontrolle. Beim Schiri ist das aber genau so. Daher besteht hier rein formell eine gleiche Pflichtverletzung.

    Anna-Lena war mit dem Geburtsjahr 1990 formell spielberechtigt. Danach war sie 17 Jahre alt und konnte mit dem Landespass ohne BuLi-Vertrag spielen. Was sie nachgewiesenermaßen auch getan hat.

    Das sie tatsächlich bereits 18 Jahre war und nur noch zwei Spiele ohne Vertrag hätte spielen können, ist den Kontrollierenden nicht aufgefallen. Das ist der zweite Knackpunkt.

    So lange kein vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist, geht es allein um die Verletzung der Kontrollpflichten. Ich bin mir übrigens auch ganz sicher, dass keiner der Beteiligten (Anna-Lena, Trainer, MV) die Spielordnung und die ergänzenden Regeln bis ins Detail kannten. Die meisten Spieler kennen nicht mal im Detail die Spielregeln, trotz zielgerichteter Ausbildung. Ursächlich hierfür ist einfach der Umstand, dass diese fast alle zwei Jahre geändert werden und darüber hinaus noch etliche Sonderregeln im Jugendbereich geschaffen werden.

    Das mein Beitrag etwas länger ausgefallen ist, lag daran, dass ich so wenig Zeit hatte und das die Diskussion aus meiner Sicht aneinander vorbei läuft. Deshalb auch mein Einwurf mit Recht und Gerechtigkeit. Aber du TLpz kannst das natürlich anders sehen und dich als Pauker verkleiden und die Beiträge zensieren. :hi:

    Im Recht gibt es nicht nur die Schuldfrage. Es gibt noch hunderte andere Regeln unter anderem auch Verjährungs- und Verwirkungsregeln. Es kann sogar tatsächlich vorkommen, dass mehrere Personen ständig gegen festgeschriebene Regeln verstoßen und dies über einen längeren Zeitraum. Derartiges Verhalten findet man im Nachbarschaftsrecht. Wenn beispielsweise drei Laubenpieper in Brandenburg jeden Sonntag früh ihren Rasen mähen und es über einen längeren Zeitraum tun, kann nicht plötzlich einer der drei Nachbarn den anderen wegen dieses Unrecht (Verstoß gegen brandenburgisches Nachbarschaftsrecht) verklagen.
    Im Handball hat die spielleitende Stelle, die tatsächlich nur aus einer Person in diesem Fall besteht, Kontrollbefugnisse und -möglichkeiten. Angesichts des einen Eintrages "Geburtsjahres 1919" von Anna-Lena ist dies wohl nicht passiert.

    Die Schiedsrichter vor Ort sind verpflichtet, die Spielberichtsbögen zu kontrollieren. Angesichts dessen, dass die meisten BuLi-Spielerinnen bekannt sind und über den Spielerpass elektronisch erfasst werden, dürfte die Kontrolle bei Metzingen sich tatsächlich nur auf die Kontrolle der Landespässe beschränkt haben. Eine Regel, die die Bundesligaschiedsrichter davon entlastet, kenne ich nicht. Offensichtlich wurde die Kontrolle versäumt.

    Jetzt muss das Gericht abwägen, denn es geht nicht um die Bestrafung des Verursachers, sondern um die Tussies. Sie allein sind furchtbar bestraft worden.

    Das Gericht muss abwägen, ob die durchgehend falsche Eintragung des Geburtsdatums einer Spielerin und die Genehmigung durch den MV durch das Fehlverhalten der Schiedsrichter und der spielleitenden Stelle nicht aufgewogen wurde. Möglicher Weise spielt dabei auch eine Rolle, dass der spielleitenden Stelle das richtige Geburtsdatum seit langem bekannt war oder sie sich Kenntnis verschaffen hätte können und müssen. Anders gesagt, wenn ich einer Spielerin über ein halbes Jahr ohne Spielberechtigung gestatte, am Spielbetrieb der Bundesliga teilzunehmen, habe ich unter Umständen eine Regel geschaffen, die sich nicht mehr umkehren lässt.

    Es geht daher zu vorderst nicht um die Schuld des MV, sondern um Verhältnismäßigkeit der Entscheidung der spielleitenden Stelle die erzielten Punkte abzuziehen.

    Letztlich sind Veröffentlichungen der Metzinger als auch des HBVF nur Informationen, denen der neutrale Beobachter gelassen entgegen sieht.

    Schlussendlich zur Fahrerflucht. Was ist, wenn der fliehende Fahrer den Unfall nicht bemerkt hat, weil er genau in dem Moment, als er an dem parkenden Fahrzeug vorbeifuhr, durch eine mit Wasser gefüllte Grube gefahren ist. Durch das Aufspritzen und Rauschens des Wassers bemerkte er nicht die Karambolage mit dem parkenden Fahrzeug. Wenn ich als Zeuge dies unmittelbar wahrnehme und die Beule am parkenden Fahrzeug sehe, dann wäre es sicher sehr dienlich, wenn ich dem "Fliehenden" einen kleinen Hinweis gebe und ihm damit den Gang vor die Gerichte erspare.

    Aber um auf das Thema zurückzukommen. Es geht hier nicht unmittelbar um die fehlende Spielberechtigung, sondern um den falschen Eintrag des Geburtsdatums. Als Minderjährige war sie spielberechtigt.

    Das besondere bei Jugendspielerinnen ist es nun einmal, dass sie beispielsweise auch mit 18 Jahren noch in der A-Jugend spielen dürfen. Als Trainer muss man dies nicht unbedingt mitbekommen, dass nun eine tatsächlich 18 geworden ist. Der MV muss auch nicht die Eintragung im Spielprotokoll vornehmen. Wenn der Trainer als MV vor dem Spiel unterschreibt, prüft er in den meisten Fällen in keiner Weise die Eintragungen. Erst am Schluss ist man da etwas genauer. Dies bedeutet, dass der MV auch nur Kontrollpflichten hatte. Die Pflichtenlage ist daher zwischen den Schiedsrichtern, der spielleitenden Stelle und dem MV ausgeglichen. Das Gericht wird hierbei abzuwägen haben.

    Zukünftig wird es immer wieder solche Probleme geben, dies liegt einfach daran, dass Unkenntnis, fehlende Möglichkeiten oder Spielerinnen zu Unregelmäßigkeiten führen werden. Wenn Schiris ihren Job machen, könnte dies nicht zur Gewohnheit werden. Sicherlich wird die spielleitende Stelle sich auch etwas einfallen lassen müssen. Aber so lange dies nur eine Person ist und diese nur mit einer geringen Aufwandentschädigung entlohnt wird, sind deren Möglichkeiten beschränkt.

    Letztlich gibt es Regeln, die irgendwie eine Lösung bieten oder die Sportgerichtsbarkeit. Nur eines darf man nicht tun, die Regeln immer mehr zu verfeinern und zu verändern, denn dann gibt es bald niemand mehr der sie versteht. Der "Verständige" aber wird sich dann seine Auskunft teuer bezahlen lassen, auch wenn er "Müll" erzählt. :lol:

    Eine wirklich interessante Diskussion. Die Frage ist nur, was wollt ihr?? Wollt ihr Gerechtigkeit oder wollt ihr Recht haben? Irgend einer bei Gericht hat mal gesagt, wer Gerechtigkeit haben will, muss nur nach draußen rennen und laut rumbrüllen.
    Möglicher Weise wird er erhört und es kommt was von oben. Wenn man aber Recht haben will, muss man, es dem anderen zubilligen, dass er alle Rechtsinstanzen nutzt, damit er zu seinem Recht kommt. Selbst auf die Gefahr hin, dass er dabei mörderich auf die Nase fällt. Darüber zu spekulieren, ob ein Sportrechtler keine Ahnung hat, halte ich für abwegig. :nein:
    Ebenfalls kann ein Richter ruhig mal deutlich seine Meinung zu Papier bringen und den Schuldigen beim Namen nennen. Schließlich kochen die Richter auch blos mit Wasser und stellen insgesamt nichts besseres oder schlechteres dar als jeder andere Mensch in der Gesellschaft auch. Verboten ist es ihnen nur, eine Meinung zu einer Sache in der Öffentlichkeit zu äußern, die sie selbst zu entscheiden haben und die noch auf ihre Enscheidung wartet.
    In dieser Sache selbst gibt es einerseits falsche handschriftliche Eintragungen, die mit einem Landespass zu belegen sind und andererseits Schiedsrichter, die es versäumt haben, die Eintragung im vorliegenden Landespass zu prüfen. Offensichtlich waren sie von Anna-Lena so "betört", dass sie ihr ihre Minderjährigkeit ohne zu prüfen abgenommen haben.
    Der Vergleich des Gerichtes mit der Fahrerflucht ist abwegig, denn die Schiedsrichter sind keine Zeugen. Wenn man einen hinkenden Vergleich anführen würde, müsste man sagen, sie sind Polizisten, die die Fahrerflucht beobachtet haben. Ein Polizist muss aber "eingreifen", ebenso wie der Schiedsrichter. Ein Schiedsrichter, der nachweislich nicht prüft, macht sich auf Dauer unglaubwürdig. Er erfüllt seine Pflichten nicht und macht dadurch den Weg zu falschen Eintragungen möglich. Das Wort Betrug lass ich hier mal außen vor.
    In der Sache selbst gibt es viele Ungereimtheiten. Das eine so gute Mannschaft, wie die Tussies, die selbst die Aufstiegsspiele mit Bravour gewonnen hat, kurz vor dem Ziel durch eine Mitteilung eines Anonymen abgefangen wird und damit um ihren sportlichen Erfolg gebracht wird, halte ich persönlich für einen nicht wieder gut zu machenden Schaden.

    Die Frage ist nur, wem es hier an Proffesionalität gefehlt hat.

    Natürlich wurde die Eintragung von dem MV unterschrieben und natürlich hätte der Trainer manches anders machen können, wenn er Anna-Lena nicht von Anfang an eingetragen hätte. Aber gerade dadurch hatten die Schiedsrichter ausreichend Zeit die handschriftliche Eintragung mit dem Spielerpass abzugleichen.

    Die Richter, die nun entscheiden müssen, werden dies streng nach den revisonsrechtlichen Regeln machen. Aus meiner bescheidenen Sicht haben die Tussies durchaus eine Chance, keine Fifty-Fifty, abe knapp darunter.
    Schließlich und endlich brauchen wir keine neuen Regeln, sondern nur ausreichend aufmerksam MV's und Schiedsrichter und den Rest machen die Anonymen. :lol: