![]()
Super Los für die Bayern. Einen der schwächeren Gegner bekommen, gegen den der Viertelfinaleinzug geschafft werden muss.
Außerdem werden sich viele große Vereine bereits in dieser Runde verabschieden. Sehr gute Voraussetzungen...
Beiträge von Zwetschge
-
-
Ich hätte auch gern man soviel Schnee.
Bei uns kam seit 2 Wochen keine Flocke vom Himmel... -
Die 2. Halbzeit war zwar ne absolute Katastrophe, aber allen Kritikern zum Trotz, sind die Bayern als Gruppenerster wieder mal als einzige deutsche Mannschaft in die KO-Runde eingezogen.
-
Wie man jetzt schon ansatzweise sieht...
-
Was ist denn heut los? 8:0 nach 12 Minuten.
-
Zitat
29:30 Kroatien lag wieder in Führung
Auf handball-world.com im Spielbericht D-Serbien
-
outsider: Danke für den Beitrag. Aber das heißt noch lange nicht, dass ich dieser Meinung sein muss oder?
-
Hört sich alles sehr vielversprechend an finde ich und nicht wie das übliche 3,5 Minuten Vorberichtgeplänkel und nach dem Abpfiff noch ein 22,5 Sekunden Interview und dann möglicht schnell einen Programmwechsel.
-
Bin mit sicherheit kein Verfassungsgegner. Ich habe aber auch nicht mit dem GG angefangen.
Wieso ist eine wirklich lebenslange Freiheitsstrafe eigentlich nicht mit Art.1 vereinbar? Im Gefängnis wird meines Wissens in D die Menschenwürde nicht verletzt. -
Ich vermute du meinst "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Der Täter hat sich nicht daran gehalten, kann sich dann aber selbst darauf berufen? Unverständlich. -
Handba11: Deswegen müssen ja teilweise lebenslang Ausgleichszahlungen an diese Personen geleistet werden.
Und die ersten Punkte bei wiki fallen unter Täterschutz, den ich nicht befürworte.
lothar: Da sind die Voraussetzungen andere. Mord ist für mich die schlimmste zu begehende Straftat aus niederen Beweggründen und mit voller Absicht ausgeführt. Deswegen ist er ja auch zurecht härter zu bestrafen als die anderen von dir gebrachten Verbrechen.
-
ZitatAlles anzeigen
Original von Handba11
Ja sorry, ich bin auch nicht davon ausgegangen das du Urheber des Artikels bist, aber die Tatsache das du ihn hier verlinkt hast hat mich glauben lassen das es dir wichtig war uns wissen zu lassen was drin steht. Deshalb hab ich ihn jetzt mit dir verknüpft gehabt, keine bösen Absichten.
Lebenslänglich steht ja nun erst einmal für unbestimmte Zeit. Wenn sich ein Mensch, der 20 Jahre die Kalkwand seiner Zelle angeguckt hat und womöglich eine Berufsausbildung im Vollzug absolviert hat vollkommen resozialisiert hat, weshalb sollte er dann nach einer solch langen Zeit nicht wieder herauskommen? Es ist ja nicht so, dass er dann wieder bei 0 anfangen würde. Vielmehr steht er unter Beobachtung, strengen Bewährugnsauflagen und ist sowieso gebrandmarkt. Wenn wir in den Medien über einen freigelassenen ehem. Mörder lesen dann sicherlich in den Fällen in denen der Täter rückfällig geworden ist. Etwas anderes verkauft sich auch nicht und etwas anderes lesen wir nicht in der Zeitung. Kannst du mir sagen in wievielen Fällen der Täter rückfällig wurde und in wievielen Fällen er sich komplett resozialisiert und gereift wieder integriert hat?
Unser Rechtssystem ist in der Hinsicht nicht zu lasch. Es gibt beim Mord nur eine mögliche Strafe und die bedeutet lebenslänglich. Zu lasch ist hier gar nichts und weil hier niemand von uns an derartigen Prozessen beteiligt ist und die Einzelfälle nicht in allen Details kennt sollte man sich auch hüten die Urteile grds. zu verurteilen. Solche Prozesse werden von erfahrenen Richtern geleitet, die sämtliche Einzelheiten einfließen lassen und aufgrund ihrer langen Berufserfahrung eine relativ niedrige Fehlerquote aufweisen werden. Natürlich sind sie auch nur Menschen und nicht frei von Fehlern, aber ein Mordprozess dauert nicht - auch wenn Frau Salesch uns das gerne verkaufen möchte - einen Nachmittag sondern schon seine Zeit.
Das ist eben nicht der Fall. Du kannst auch vor dem Richter sitzen und es womöglich nicht verschuldet haben. Was wäre denn wenn dir komplett der Vorsatz gefehlt hat, ein atypischer Kausalverlauf vorliegt oder Irrtümer deine Strafbarkeit ausschließen, aber aufgrund von unglücklichen Zufällen bist du nunmal leider einer der zwar wenigen, aber doch existenten Fälle von Fehlentscheidungen. Wäre ne scheiß Situation wenn man dir dann direkt mit der vollen Härte (trotz Restzweifeln) des Gesetzes ans Bein pissen würde. Das Gesetz wäre sicher auch nicht mehr so lasch, wenn wir den Weg in die höhere Instanz einfach verwehren. Zack AG sagt schuldig, bum einsperren und Weg. Weiten wir das ganze doch noch aus. Ordnungswidrigkeiten könnten wir auch nach dem Legalitätsprinzip behandeln. Für jedes falschparken und jede Geschwindigkeitsübertretung vors VerwG und die höchstsätze fürs Bußgeld eintreiben. Ich übertreibe? Ja
Unterscheiden zwischen "kleinen" Vergehen und starken Verbrechen? Machen wir doch. Für Mord gibt es nur eine Strafe die verhängt werden kann. Für Sachen wie Vergewaltigung gibt es freilich andere Strafrahmen, aber da spielen in den Qualifikationen eine Vielzahl von Dingen eine Rolle, die so einfach nicht pauschalisiert wiedergegeben werden können. Spielball müsste man hier eh an die Politik werfen, wobei dann wieder die Frage ist ob man auf Tatbestandsebene oder auf der Rechtsfolgenseite eine Verschärfung des Strafrechts für sinnvoll erachtet. Dann aber bitte demnächst wieder aufschreien, wenn eurer Meinung nach Grundrechte beschnitte werden 
(ich hoffe ich habe nun keinen Beitrag überlesen, wenn doch sorry)
Nein ich habe ihn nicht hier verlinkt, da musst du oben nochmal schauen.
Auch zweifle ich ja nicht an den Richtern. Diese haben ja nur ihren Strafrahmen zur Verfügung. Aber in meinen Augen ist dieser Strafrahmen eben zu lasch. Ein Mörder kann insofern nicht resozialisiert werden, da sein Opfer eben auch nicht mehr da ist. Bei einer Körperverletzung sieht das anders aus. Das Opfer erholt sich wieder, also kann der Täter nach seiner Strafe wieder raus. Ein Mord kann nicht verheilen, also muss der Täter auch drin bleiben. Das ist eben meine Einstellung zu dem Thema.
-
In diesem Zusammenhang frage ich mich aber, wie so eine Mitteilung an die Öffentlichkeit gelangen kann. Das kann doch nicht im Sinne irgendeines Beteiligten sein.
-
Das ist tatsächlich was anderes. Allerdings ist es in dieser Form auch nicht aus dem Text herauszulesen, wo von einem "Zusammenstoß" die Rede ist, was ein regelkonformes Stürmerfoul ja auch mit einschließt. Dann frage ich mich aber, wieso es nicht gleich in dieser verständlichen Form publiziert wird.
-
Handba11: Das war nicht mein Artikel, aber das tut ja auch nichts zur Sache.
Was hat es damit zu tun, dass die Ausbildung zum Richter 10 Jahre dauert? Deswegen kan ich trotzdem nicht verstehen, wieso ein Mörder wieder frei kommt. Ein Mörder gehört den Rest seines Lebens hinter Gitter. Und das hat nicht mit Meinungsmache der Medien zu tun.Selbst wenn ich Jura studieren würde, hieße das noch lange nicht, dass ich das verstehen kann. Das hat ja auch nichts damit zu tun, dass das gesetzlich nicht korrekt ist, sondern ich finde, dass unser Rechtssystem zu lasch ist.
Und wenn ich einmal vor dem Richter sitze, dann habe ich wohl was verbockt und habe verdammt nochmal dafür gerade zu stehen. Und wenn ich jemanden umgebracht habe, dann ist das dauerhaft, dieser Mensch wird nie wieder zurück kommen. Während der Mörder nach 15 Jahren wieder fröhlich in der Weltgeschichte herum spaziert. Und dieser Sachverhalt ist für mich nicht nachvollziehbar.
-
Muss ich dich leider enttäuschen. Weder das eine noch das andere.
Aber was tut das zur Sache?
-
Da müsste ich ja mal früher als eine Minute vor Trainingsbeginn in die Halle kommen.

-
Die Diskussion hatten wir im RAF-Thread schon mal.
Für mich hat ein Mörder auch keine Persönlichkeitsrechte mehr und für immer (und nicht "lebenslnglich") hinter Gittern zu bleiben.
-
Gott sei Dank gilt es nur für die 1. Liga.
Was ein Blödsinn. D.h. selbst wenn der Spieler einen Konter läuft und den Ball schon an der Mittellinie hat und der Torhüter an 9m steht, braucht er ihn nur umzulaufen um eine DQ zu provozíeren.Dieser Fall ist zwar sehr konstruiert und wird nicht eintreten, aber genau so ist doch diese Regelauslegung zu verstehen.
-
Nachdem Rochs Vertrag in Thüringen aufgelöst wurde, kann man spekulieren, ob es sie Richtung Heimat zieht. Oder gibt es schon andere Gerüchte?