Original http://www.gea.de/detail/750076 Reutlinger General-Anzeiger 25.05.07
TuS Metzingen - Handballerinnen und Trainer optimistisch, dass der Einspruch vor dem Bundessportgericht Erfolg hat
Anwalt sieht Ansatzpunkte
VON FRANK PLEYER
METZINGEN. Heute Vormittag geht der Einspruch der Metzinger Handballerinnen an das Bundessportgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) hinaus. Die Argumente in dem über 20-seitigen Schriftsatz des Reutlinger Juristen Dr. Peter Krause sollen der TuS doch noch zur Anerkennung des Bundesliga-Aufstiegs verhelfen. Zu den Erfolgs-Aussichten befragt, lässt sich der Rechtsanwalt lediglich einen Satz entlocken: Er sehe in der Sache »Chancen«, lautet seine Einschätzung.
Warum könnte die Entscheidung der Spielleitenden Stelle der Handball-Vereinigung der Frauen (HBVF), die TuS durch den nachträglichen Abzug von sechs Punkten aus dem Aufstiegs-Rennen zu katapultieren, rechtswidrig gewesen sein? Krause sieht zwei Ansatzpunkte. Der erste geht auf das falsche Geburtsdatum Anna-Lena Artschwagers ein, das von der TuS vor Saisonbeginn der HBVF übermittelt worden war.
Falls Verstöße gegen die DHB-Rechtsordnung aufgedeckt werden, muss der Verband innerhalb von zwei Wochen reagieren. Im Fall von Artschwagers Geburtsdatum sei diese Frist aber abgelaufen, argumentiert Krause, da das richtige Geburtsdatum der Jugendnationalspielerin (11.1.1989) dem Verband schon lange bekannt gewesen sei. »Anna-Lena ist keine Unbekannte«, betont Krause.
Als zweiter Ansatzpunkt erscheint die Spielberechtigung der TuS-Rückraumakteurin. Zum einen habe Artschwager davon ausgehen müssen, dass sie spielberechtigt sei, wenn die Schiedsrichter vor den Partien die Spielerinnen-Pässe kontrolliert und nichts beanstandet hätten. »Das ist eine Tatsachen-Entscheidung«, sagt Krause. Zudem stehe in der DHB-Sportordnung nirgends geschrieben, dass die automatische Spielberechtigung einer 17-jährigen Spielerin wegfalle, wenn sie während der Saison 18 Jahre alt geworden ist und in diesem Alter noch zwei Begegnungen bestritten hat. Ob dem Metzinger Drängen auf eine Eilentscheidung stattgegeben wird oder Klub-Vertreter zu einer mündlichen Verhandlung vorgeladen werden, lässt sich laut Krause derzeit nicht sagen. »Das hängt vom zuständigen Richter ab.« Entsprechend offen ist, wann das Bundessportgericht sein Urteil fällt. Das könne in der nächsten oder übernächsten Woche sein, deutet Krause an.
Die Hoffnung von Mannschaft und Trainern ruht nun auf dem Einspruch, das Bangen geht weiter. »Wir glauben mit ganz großer Wahrscheinlichkeit, dass wir in der ersten Liga spielen«, fasst Trainer Emir Hadzimuhamedovic den Optimismus des TuS-Lagers in Worte.
Tägliche Telefonate
Beharrlichkeit ist gefragt, aber auch der Zusammenhalt steht vor einer weiteren Bewährungsprobe. Die Gefahr, dass nun Spielerinnen die Geduld verlieren und bei anderen Klubs unterschreiben, sieht der Coach nicht. Man habe sich am Dienstag zusammengesetzt und die Lage erörtert, zudem werde täglich telefoniert und Kontakt gehalten. So kam das Team beim Richtfest für die Öschhalle II zusammen. Diese neue Sportstätte neben der bisherigen Öschhalle soll ab Ende Oktober für Schule und Breitensport zur Verfügung stehen.
Die Mannschaft werde nichts überstürzen. »Die Grund-Tendenz ist zu bleiben. Wir haben uns die erste Liga erarbeitet. Das gibt man nicht einfach auf«, betonte Hadzimuhamedovic. (GEA)