Glückwunsch nach Flein!
Vöhringen steigt als Viertletzter in die WL ab, da mit Langenau und Altensteig zwei Ba-Wü-Teams in die BWOL absteigen.
Eigentlich sind die SpO i.V. mit den Durchführungsbestimmungen ja auch erfreulich eindeutig.
Glückwunsch nach Flein!
Vöhringen steigt als Viertletzter in die WL ab, da mit Langenau und Altensteig zwei Ba-Wü-Teams in die BWOL absteigen.
Eigentlich sind die SpO i.V. mit den Durchführungsbestimmungen ja auch erfreulich eindeutig.
Hallo Ellob;
Frage 1.
§ 63 II SpO DHB:
Erhält eine Mannschaft der Bundesliga nicht die erforderliche Lizenz oder VERZICHTET sie für die neue Spielsaison auf die Teilnahme in der Spielklasse, für die sie sich sportlich qualifiziert hat, ist die Mannschaft in die Spielklasse des Landesverbandes EINZUGLIEDERN.
Von DURCHREICHEN und ABSTEIGEN ist da nicht die Rede. Die Eingliederung erfolgt durch Beschluß.
Frage 2.
Ich hoffe, dass Schwaniwolli uns die Norm der Spielordnung demnächst bezeichnet, aus der hervorgeht, dass Leutershausen Absteiger in die Regio bleibt. In einem der vorausgegangenen Beiträge bezog er sich auf eine solche, die ich - allerdings unter Zeidruck - nicht finden konnte.
@ schwaniwolli
An der integren Arbeit der Verbandsoberen habe ich nicht die geringsten Zweifel. Ich gehöre auch zu denen, die sich wirklich freuen, dass Leutershausen zurück auf die Erfolgsspur findet.
Ebenso kann ich aber nachvollziehen, dass Flein sich benachteiligt fühlt.
Während ich die Aufnahme Leutershausens in die BWOL rechtlich verstehe (§ 63 SpO DHB), verstehe ich die Auslegung der Abstiegsregelung normativ nicht.
Könntest Du mir die Norm der SpO DHB bezeichnen, aus der hervorgeht, dass Leutershausen Absteiger in die Regio bleibt? Auf die Schnelle konnte ich sie gerade nicht finden.
Von Willkür ist da ganz sicher keine Rede. Sowohl Herr Keppler als auch die gesamte TK wollen bestimmt das beste für alle beteiligten Vereine. Der beste Beweis dafür ist ihre jahrelange Tätigkeit.
Der Begriff "Absteiger" kann dreierlei bedeuten:
1. von oben (z.B. Liga II): eine Mannschaft geht hinunter (einer weniger)
2. von unten (z.B. Regionalliga): eine Mannschaft kommt dazu von oben (einer mehr)
3. eine Mannschaft geht hinunter und wird unten aufgenommen (sportlicher Abstieg - der Normalfall)
Leutershausen gilt als erster Absteiger im Sinne von 1. Sie werden vom Dreierkontingent abgezogen. Tatsächlich sportlich absteigen im Sinne von 3 tun nur der 17. und 18. der 2. Liga (Durchführungsbestimmungen). Der eigentliche 19. verzichtet rechtswirksam auf seinen Regionalligaplatz und weil er dort nicht ankommt wird er in der Regionalliga nicht zu einem aufgenommenen Absteiger von oben. Es sei denn das stünde in der Spielordnung oder den Durchführungsbestimmungen. Dann möge das endlich jemand herauskopieren. Dann wäre alles in Ordnung und die Diskussionen würden sofort aufhören.
Juristischer formuliert:
Nach seinem Rückzug aus der 2. BL war Leutershausen kein Teilnehmer der aktuellen Spielrunde mehr, sondern befand sich in einem Schwebezustand, der durch fristgerechte Meldung zur nächsten Regionalligarunde beendet worden wäre (Anm. Ich vertraue aus Zeitgründen auf Schwaniwollis Behauptung, da ich die mögliche Regionalligaberechtigung aus zeitl. Gründen im Moment nicht prüfen kann). Auf dieses Recht Regionalliga zu spielen, verzichtete Leutershausen unter dem Vorbehalt, dass sie in der BWOL aufgenommen werden. Da die TK - bestimmt aus guten Gründen - dem nachgab, wurde Leutershausen BW-Ligist durch Beschluß und kam nie (durch rechtmäßigen Vorbehaltsverzicht) in der Regionalliga an und ist daher selbstverständlich kein Regionalligaabsteiger, erst recht nicht ersatzweise für eine Mannschaft, die überhaupt nicht absteigt (?!).
Ich habe keinen persönlichen Bezug zum TV Flein, ich wünsche mir nur die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung.
Zu Schwaniwollis "Noch einmal":
Leutershausen steigt eben nicht in die Regionalliga ab. Sie könnten dahin erster Absteiger sein, verzichteten aber genau darauf. Da Leutershausen nicht dorthin absteigt gibt es wegen Bittenfeld derzeit nur einen Absteiger von oben. Dieser Vorteil muß - wenn in den Durchführungsbestimmungen nichts anderes formuliert wurde - nach unten weiter gegeben werden. Sonst wird die SG L eben nicht wie Schwaniwolli behauptet "neutral" in die BWOL aufgenommen. Es gibt nur sportliche Absteiger oder in den Durchführungsbestimmungen definierte Absteiger. Der Fall Leutershausen, auch nicht der abstrakte, wird in den Durchführungsbestimmungen der Regionalliga nicht abstiegsdefiniert.
Also bitte, schlicht die einschlägige Norm ...
Die Anzahl der Absteiger richtet sich nicht nach einer angestrebten zukünftigen Ligenstärke, nicht nach den Interpretationskünsten von Herrn Keppler und leider auch nicht nach dem sportlich Wünschenswerten (denn sowohl Langenau als auch Flein hätten unter diesem Gesichtspunkt den jeweiligen Ligaerhalt verdient), sondern einzig und allein nach den Spielordnungen und den jeweiligen Durchführungsbestimmungen, die vor der Saison festgelegt wurden.
Das geheimnisvolle "Durchreichen", welches Herr Keppler Für den Fall Leutershausen bemüht, kann ich darin nicht finden. Die Diskussion würde schnell ein Ende nehmen, wenn der TK-Vorsitzende endlich die einschlägige Norm für das "Durchreichen" nennen würde.
Nach den jeweiligen Durchführungsbestimmungen ist Leutershausen nie Absteiger, sondern gelangt durch einen gefälligen Beschluß in die BWOL, was bei den großen Verdiensten Leutershausens zumindest aus meiner Sicht erfreulich ist.
Der Abstieg wird von oben nach unten geregelt:
Aus der 2. BL Süd steigen nach den dortigen Durchführungsbestimmungen der 19./18. und 17. und sonst niemand. Da Leutershausen rechtswirksam auf eine Ligateilnahme verzichtete, steigen nur der 17. und 18. ab, weil es keinen 19. gibt.
Da derzeit leider Bittenfeld herunter muß, bedeutet dies nach den Durchführungsbestimmungen (nun) der Regionalliga, dass 6 Mannschaften absteigen müssen. Da Forchheim zurückzieht, also die letzten fünf - darunter zwei BaWü-Vereine. Leutershausen kann nie Absteiger aus der Regionalliga sein, da sie nicht einmal Teilnehmer waren.
Nach den Durchführungsbestimmungen der BWOL steigen bei zwei Absteigern aus BaWü (mehr gibt es einfach nicht!!) vier Teams aus der BWOL ab.
Damit wäre Flein wegen des Forchheimrückzuges gerettet.
Dass Leutershausen irgendeinen Nichtabsteiger aus Ba-Wü ersetzt, finde ich nicht. Es müsste in der RO; SpO oder in den Durchführungsbestimmungen der Regionaliga stehen. Wenn dem so ist, dann hat Herr Keppler sicher recht. Wenn nicht, dann muss nach den Durchführungsbestimmungen entschieden, aus denen eine Behandlung Leutershausen als Absteiger nicht ersichtlich ist.
Leutershausen ist kein Absteiger in die Regionalliga, weil sie dort von oben nicht ankommen und ist nie und nimmer Absteiger aus der Regionalliga nach unten (auch nicht ersatzweise), weil sie da niemals waren. Leutershausen kam durch einen Beschluß nach den Bestimmungen der SpO in die BWOL und muß deswegen in allen Fällen zusätzlich in die BWOL aufgenommen werden.
Eventuell sollte Flein den Rechtsweg nicht ausschließen, spätestens dann reduziert sich alles auf die einschlägigen Normen.
Maxx
@elllob
Warum wird der Fall "Leutershausen" eigentlich so behandelt?
Sollte Langenau ganz am Ende tatsächlich in der Regionalliga verbleiben, dann steigt mit Altensteig eine Mannschaft in die BWOL ab. Nach den Durchführungsbestimmungen der BWOL bedeutet ein Regionalligaabsteiger aus Ba-Wü. dann drei BWOL-Absteiger (also Heddesheim, Kickers und Ludwigsburg II).
Leutershausen kann schon aus logischen Gründen sportlich nicht aus der Regionalliga in die BWOL absteigen, da sie nicht Teilnehmer dieser Spielklasse sind. Leutershausen kommt durch eine Entscheidung am grünen Tisch in die BWOL und kann dadurch doch immer nur als eine zusätzliche Mannschaft in die BWOL aufgenommen werden. Der Beschluß benachteiligt so den Viertletzten der BWOL. Wäre der Leutershausener Antrag abgelehnt worden oder hätte Leutershausen keinen Antrag gestellt, dann würde der viertletzte Platz doch auch genügen.