Beiträge von Ahnungsloser

    Nur zur Info, wie dieses Verfahren ausgegangen ist:


    Unser Berufungsverfahren (Spiel, in dem unser Spielmacher und Abwehrorganisator ungerechtfertigt nach 3 Minuten disqualifiziert wurde) ist vom Bezirksspruchausschuss wurde mit folgender Begründung abgelehnt worden:

    1. Es liegt unstreitig ein Regelverstoß der Schiedsrichter vor.

    2.) Auszugweises Zitat:

    "Es kann jedoch nicht in der für die Entscheidung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass ein Mitwirken des vorbezeichneten Spielers in der verbleibenden Spielzeit dazu geführt hätte, dass ein anderer Ausgang des Spiels mehr als wahrscheinlich gewesen wäre. ....

    Ein Regelverstoß soll nur dann als spielentscheidend gewertet werden, wenn ein hypothetisch anderer Spielausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden kann und nicht nur rein theoretisch möglich wäre. Anhand dieser Maßstäbe kann im vorliegenden Fall die eingelegte Berufung keinen Erfolg haben."


    Also, unser Spielmacher kann ungerechtfertigt aufgrund eines Regelverstoßes der Schiedsrichter 57 Minuten nicht mitspielen und dies ist nach Ansicht der Richter nicht spielentscheidend.....

    Einen 100%-Beweis, dass das Spiel anders ausgegangen wäre, konnten wir natürlich nicht liefern, das kann niemand, bei keinem Regelverstoß! Aber wir haben, so gut uns das möglich war, auf 9 Seiten die Bedeutung des Spielers für uns dargestelt.

    Gut, werden wir so akzeptieren müssen, da die mögliche Revision einfach zu teuer ist!

    Schon mal vielen Dank für die rege Diskussion.

    Nur mal zur Klarstellung:
    hier geht es nicht um höherklassige Mannschaften, wir spielen "Bauernliga", aber auch da sollte das Regelwerk eingehalten werden und das Recht des Einspruchs gilt auch in diesen Klassen.

    Der Spieler wurde de facto schlicht vergessen einzutragen. Er kam sehr spät vor dem Spiel und es ging an diesem Tag ein wenig hektisch zu. Definitiv keine Absicht wie von TauSigma vermutet.

    Die Einspruchsbegründung von Zickenbändiger ließt sich toll, passt leider aber leider nicht auf unseren Fall, da unser Mittelmann zwar für uns im Angriff und Abwehr unverzcihtbar, aber leider keine Supermann, bzw. Ex- Oberligaspieler oder ähnliches ist.

    Wie wichtig er für uns ist, haben wir m.E. bereits ausreichend und ausführlich im Einspruch dargestellt. Sicherlich kann man das noch ein wenig ausschmücken.

    Die entscheidende Frage ist m.E. : Ist es spielentscheidend, wenn die SR ungerechtfertigt einem Spieler 57 Minuten die Teilnahme am Spiel verweigern, oder nicht? Die Definition der Rechtsprechung was spielentscheidend heißt, ist ja dehnbar wie Kaugummi...

    Hier noch zwei Links zu Entscheidungen, die unsere Rechtsauffassung stützen, und wo ein Spiel in vergleichbaren Fällen neu angesetzt worden ist.

    http://forum.mysnip.de/read.php?13221,40545
    http://216.239.59.104/search?q=cache…clnk&cd=7&gl=de

    Hier war jeweils der "Supermann" der jeweiligen Mannschaft betroffen.
    Aber wie wichtig ein Spieler für eine Mannschaft ist, bemisst sich ja nicht nur nach Toren oder Vorlagen, dass kann eigenlich nur die betroffene Mannschaft beurteilen, und ist sicherlich schwierig für Dritte einzuschätzen.

    Für weitere Stellungnahmen bin ich dankbar.

    Hallo, bin auf dieses sehr interessantes Forum gestoßen und erbitte in einer Einspruchsangelegenheit mal eine Einschätzung der hier doch offensichtlich vorhandenen Regelkundigen:

    Sachverhalt:
    Unserer Mittelmann war versehentlich nicht auf den Spielbericht eingetragen. Nach drei Minuten, als er verwarnt werden soll, fällt das auf. Die Schiedsrichter geben ihm rot (!), trotz Proteste von beiden Mannschaften, das dies ja seit 08/2005 wohl nicht mehr regelkonform ist. Wir musten also 57 Minuten auf unseren Spielmacher verzichten und verloren mit 24:29.

    Unseres Erachtens eine deutliche, dauerhafte Beeinträchtigung unseres Spiel und somit auch entscheidend für den Ausgang, auch wenn der eigentliche Regelverstoß bereits ganz zu Beginn des Spiels stattfand.

    Die erste Instanz hat bereits entschieden und hat den Regelverstoß bestätigt, jedoch eine spielentscheidende Wirkung verneint.

    Begründung; wir hätten für dieses Spiel ja 11 Spieler zur Verfügung gehabt und das Spielergebnis hätte sich von 1:0 (Zeitpunkt der Disqualifikation) auf 3:0 zu unseren Gunsten verändert (?!). Daher nicht spielentscheidend.

    Hat jemand einen Tipp, lohnt sich der Gang in die nächste Instanz? Gibt es evtl. vergleichbare Urteile, Pro oder Contra?