Nur zur Info, wie dieses Verfahren ausgegangen ist:
Unser Berufungsverfahren (Spiel, in dem unser Spielmacher und Abwehrorganisator ungerechtfertigt nach 3 Minuten disqualifiziert wurde) ist vom Bezirksspruchausschuss wurde mit folgender Begründung abgelehnt worden:
1. Es liegt unstreitig ein Regelverstoß der Schiedsrichter vor.
2.) Auszugweises Zitat:
"Es kann jedoch nicht in der für die Entscheidung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass ein Mitwirken des vorbezeichneten Spielers in der verbleibenden Spielzeit dazu geführt hätte, dass ein anderer Ausgang des Spiels mehr als wahrscheinlich gewesen wäre. ....
Ein Regelverstoß soll nur dann als spielentscheidend gewertet werden, wenn ein hypothetisch anderer Spielausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit unterstellt werden kann und nicht nur rein theoretisch möglich wäre. Anhand dieser Maßstäbe kann im vorliegenden Fall die eingelegte Berufung keinen Erfolg haben."
Also, unser Spielmacher kann ungerechtfertigt aufgrund eines Regelverstoßes der Schiedsrichter 57 Minuten nicht mitspielen und dies ist nach Ansicht der Richter nicht spielentscheidend.....
Einen 100%-Beweis, dass das Spiel anders ausgegangen wäre, konnten wir natürlich nicht liefern, das kann niemand, bei keinem Regelverstoß! Aber wir haben, so gut uns das möglich war, auf 9 Seiten die Bedeutung des Spielers für uns dargestelt.
Gut, werden wir so akzeptieren müssen, da die mögliche Revision einfach zu teuer ist!