der Standard bei fehlendem direkten Bezug ist ja immer die "Gummi-Regel" des unsportlichen Verhaltens (8:4). Doch im Auswechselreglement (s.u.) findet sich das unsportliche Verhalten direkt wieder (16.3d).
Auszug Auswechselreglement :
5. ..."Es ist Mannschaftsoffiziellen oder Spielern nicht erlaubt:
- in provozierender, protestierender oder in irgendeiner anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik oder Gestik) auf Schiedsrichter, Delegierte, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Mannschaftsoffizielle oder Zuschauer einzuwirken oder diese zu beleidigen
- den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflus sung zu verlassen
- während des Aufwärmens an der Seitenlinie zu stehen oder zu laufen.
Von Offiziellen und Auswechselspielern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie sich im Auswechselraum ihrer Mannschaft aufhalten. Falls jedoch ein Offizieller den Auswechselraum verlässt und einen anderen Platz einnimmt, verliert er das Recht, seine Mannschaft zu führen und zu betreuen und muss in den Auswechselraum zurückkehren um das Recht wiederzuerlangen.
Auf jeden Fall unterstehen Offizielle und Spieler weiterhin der Aufsicht der Schiedsrichter, und die norma-len Regeln für persönliche Bestrafungen gelten auch, wenn ein Offizieller oder Spieler beschließt, seinen Platz im Auswechselraum oder auf der Spielfläche zu verlassen. Daher sind unsportliches, grob unsportliches Verhalten oder auch Tätlichkeiten genau so zu bestrafen, als ob das Vergehen im Auswechselraum oder auf der Spielfläche erfolgt ist.
6. Kommt es zum Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter verpflichtet, entsprechend Regeln 16:1d, 16:3c bis d oder 16:6a, c (Verwarnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.
7. Haben die Schiedsrichter einen Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement nicht bemerkt, müssen sie vom Zeitnehmer/Sekretär bei der nächsten Spielunterbrechung darauf aufmerksam gemacht werden.
Technische Delegierte der IHF, einer Kontinentföderation oder eines nationalen Verbandes, die bei einem Spiel eingesetzt sind, haben - außer bei Entscheidungen der Schiedsrichter auf Grund ihrer Beobachtung von Tatsachen - das Recht (bei der nächsten Spielunterbrechung) die Schiedsrichter auf einen möglichen Regelverstoß oder eine Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements hinzuweisen.
Das Spiel ist in derartigen Fällen mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wieder aufzunehmen. ...".
--> Also provozierende Aktionen sind verplichtend zu ahnden, dann Bestrafung nach 16:3d verpflichtend. Aber irgendwie wurde ich die Einzelumstände vor Ort abwiegen, d.h. eher auch beruhigend versuchen einzuwirken (also erstmal reden, dann gelb, dann 2min, jedoch auch abhängig von der Qualität des Vergehens). Aber der Trainer hatte ja schon gelb, von daher Progression.
Ein möglicher Regelverstoss muss aber auch spielentscheidend sein. War er das?