was zivilrechtliche Dinge angeht, ist die DHB SpO soweit ich weiß, noch nicht von einem ordentlichen Gericht geprüft worden. Nachdem die Ausbildungsvergütung ja schon im Fussball abgeschafft wurde - da hatte ein Gericht entschieden, dass die dort geregelte Entschädigung verfassungswidrig sei.
In meinem Fall sieht es so aus: Ich möchte einen Freund mit zu meinem künftigen Verein "mitnehmen". Der ist 20 Jahre alt und sein alter Verein meint, er bekäme ab dem 14. Lebensjahr (lt. SpO ja richtig) bis Heute (also bis zum 20. Lebensjahr) die Vergütung.
Die SpO sagt aber "pro angefangenem Monat der nachgewiesenen Jugendspielberechtigung, jedoch frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres, ein Grundbetrag von 25 € [§29, II a) SpO.]
Absatz 3 lautet: "Der Anspruch auf Ausbildungskosten-Erstattung besteht für den unter Abs. 1 und 2 angegebenen Zeitraum. Er steht jedem Verein nur für die von ihm nachgewiesenen Spielberechtigungszeiten zu."
Absatz 1 lautet (auszugsweise) Meldet sich ein Spieler (Spielerin) vor Vollendung seines 21. Lebensjahres bei seinem bisherigen Verein ab und schließt sich einem neuen Verein an, ist dieser Verein verpflichtet, auf Anforderung des abgebenden Vereins diesem Ausbildungskosten maximal in Höhe der in Abs. 2 vorgegebenen Regelungen zu erstatten.
Der Zeitraum in Absatz 1 ist ja bis 21 oder wie ist das zu verstehen?