Ich bin über die Inhalte im DLF-Artikel etwas verwundert. Ich hatte das nämlich bislang wie 'alter Sack' gesehen: Die Kommission hatte nie das Ziel, sich im Detail mit Fuhr zu beschäftigen oder die Schwere seiner Schuld festzustellen. Es ging viel mehr darum, vom Fall zu abstrahieren und systemische Fehler aufzudecken, damit sich soetwas in Zukunft nicht wiederholt.
Nun heißt im DLF-Artikel aber seitens des DHB:
„[..] deren Ergebnisse wir im Sinne der Betroffenen und Beteiligten abwarten und in Betracht ziehen möchten, bevor wir womöglich in irgendeiner Weise handeln würden.“ [...] „Grundsätzlich können wir unter zivilrechtlicher Beachtung auch verbandsrechtliche Strafen verhängen, bis hin zu Sperren oder Lizenzentzügen.“
Also wenn irgendjemand beim DHB ernsthaft der Meinung ist, dass das Ergebnis der Kommission zu einem Trainerlizenzentzug führen könnte, dann hätte man Fuhr doch konsequenterweise mit einer temporären Sperre belegen müssen? Denn theoretisch hätte Fuhr jetzt statt einer Männermannschaft auch eine weibliche A-Jugend übernehmen können, wenn der betreffende Verein das für moralisch vertretbar hält. Denn wie die MTG Horst schon schreibt, es liegen ja keinerlei Gründe vor, die eine Beschäftigung verhindern würden.
Wobei, ich bin kein Deutschexperte: Es ist aber auffällig, dass der DHB hier eine Formulierung im Konjuktiv II gewählt hat? Man wird nicht handeln, sondern man "würde handeln". D.h. man hat nicht vor zu handeln, da es eh ein fiktives Szenario ist? Absicht oder nur schlechtes Deutsch?