Man kann mal einen Ausblick wagen, was nun passiert. Der DHB wird das Disziplinarverfahren gegen Fuhr einleiten. Dieses Verfahren wird nun auch wieder dauern, denn wie wir aus dem letzten Spiegel-Artikel erfahren haben, muss der DHB jetzt erstmal rausfinden, was überhaupt verhandelt werden soll.
Das Verfahren ist über die Satzung und Ordnungen aber klar definiert. Auch der Ausgang ist ebenso definiert, nach meinem (Laien-)Rechtsverständnis würde hier §13 Absatz 3 der Trainerordnung greifen. Die möglichen Konsequenzen wären also (neben einer Einstellung des Verfahrens) ein Verweis, eine Geldbuße, eine zeitliche begrenzte Sperre oder der Entzug der Trainerlizenz. Eine Sperre ergibt wohl nur Sinn, wenn der Trainer noch beschäftigt ist bzw. das Verfahren zeitnah durchgeführt worden wäre. Und einen Entzug der Lizenz halte ich nach diesem Verlauf über mehrere Jahre hinweg auch für eher unwahrscheinlich, aber vielleicht irre ich da ja.
Ein interessanter Aspekt wird auch sein, ob nicht konkretes Fehlverhalten bereits verjährt ist. Laut Trainerordnung muss innerhalb von vier Jahren ein Verfahren eingeleitet werden. Also alles, was nicht beim BVB vorgefallen ist, ist also sowieso schon verjährt und nicht mehr verhandelbar.