Ich kann mir das höchstens so erklären, dass die Regel für Notfälle gedacht ist. Wenn ein Spieler sich verletzt und man bspw. einen A-Jugendlichen als Ersatz hochziehen muss/will. Dieser A-Jugendliche hat ja in der Regel keinen Vertrag mit dem Club, da er kein Profi und auch kein Vertrags-Amateur ist. 2 Mal wird das erlaubt quasi aus Kulanz, wenn es länger geht, müsste der A-Jugendliche einen Vertrag bekommen (und damit finanzielle Entschädigung).
Oder liege ich hier ganz falsch ?
Das sind einfach Formalien, die aus der Spielordnung hervorgehen. Mit Geld hat das so erst mal nichts zu tun. In den Bundesligen dürfen nur Spieler mit vertraglicher Bindung mitwirken. Die entsprechenden Vertragsanzeigen müssen der Passstelle (hier der HBL) vorgelegt werden, um einen "Bundesliga-Pass" zu erhalten (das mit den Spielberechtigungen läuft heute alles digital). Spieler aus den Amateurligen haben keine vertragliche Bindung. Sie haben nur einen "normalen" Spieler-Pass, der von den Landesverbänden ausgestellt wurde. Damit diese Spieler aber im Notfall kurzfristig auch mal aushelfen können, ohne das gleich ein Vertrag aufgesetzt und angezeigt werden muss, gibt es diese Ausnahmeregelung mit den zwei Einsätzen. Also man darf zwei Mal mit dem Landesverbandspass spielen. Ab dann wird es nicht mehr als Aushilfe betrachtet und der Spieler muss zum Vertragsspieler gemacht werden, was bürokratischen Aufwand und natürlich auch zusätzliche Bearbeitungsgebühren mit sich bringt.
Um welchen Spieler es sich handelt ist übrigens relativ einfach herauszufinden. Es ist ein Spieler, der in dieser Saison bisher genau drei Mal im offiziellen Spielbericht aufgetaucht ist, aber nicht auf der offiziellen Kaderseite der Frogs auf DKB Handball Bundesliga - Home geführt wird. Soweit ich das gesehen habe, trifft das nur auf einen einzigen Spieler zu.