Beiträge von Dany

    Vorsicht, was du meinst ist die Nichteinhaltung der offensive Spielweise C- und D-Jugend. Da ist es ja so, dass der Schiedsrichter den MV auffordert, dass seine Mannschaft dies machen soll. Wenn sie weiterhin das nicht tut, gibt es eine Verwarnung und wenn weiter nicht eingehalten wird gibt es einen Siebenmeter ohne Nachwurf. Außerdem behält die angreifende Mannschaft den Ball und der Angriff ist von der Mittellinie zu starten.

    Ich habe eben geschaut, im HVW werden Zeitstrafen mit einem 7m geahndet.

    Hier das Dokument dazu: DFBs.

    D-Jugend: Siehe unter Punkt 5.4

    E-Jugend: Siehe 6.4, hier kein 7m sonderen Penalty

    Das was du sagst ist aber auch korrekt keine Offensive Abwehr --> 7m siehe Punkt 5.6.

    Bei Euch im Verband wirds vermutlich anderst geregelt. C-Jugend spielt bei uns schon ganz normal.

    So wie ich die Regel lese, wäre dann praktisch ein 5-Meter-Radius in der Mitte abstandsgefährdet (2 Meter Toleranz plus 3 Meter Abstand von der Ausführung).

    Oder versteh ich das falsch?

    5 Meter Radius sind verdammt viel - gerade, wenn man bedenkt, dass bisher ja oft noch nicht mal die 3 Meter eingehalten werden (vor allem in den letzten 30 Sekunden nicht), und das fast immer folgenlos bleibt.

    Ich bin wirklich sehr gespannt, wie das mit dem Anwurf im Wettkampf aussieht. Speziell in den letzten 30 Sekunden, und vor allem auch in Verbindung mit dem Videobeweis.

    Das kann man in Testspielen ja nicht adäquat proben. Wenn es um die Wurst geht, ist das immer noch mal was ganz anderes.

    Man muss vom Werfer 3m Abstand haben und nicht im Anwurfkreis stehen, wenn der Anwerfer ganz links steht sind es sozusagen nach rechts 4m (3m Abstand formaeller Wurf, 1m ist noch sie Anwurfkreislänger wie der Abstand). 5m sind es nie.

    In der aktuellen englisch-sprachigen Fassung ist die Regel zum Anwurf noch sehr unklar, wenn nicht gar widersprüchlich verfasst:

    Die in Abschnitt 4 und 5h) hervorgehobenen Formulierungen bzgl. der zulässigen Positionen der Abwehrspieler widersprechen sich in meinen Augen.

    Sollten beide Formulierungen so gewollt und gleichzeititg zutreffend sein, dann könnte der Angreifer im Rahmen der Throw-Off-Area bis zu zwei Meter weit in der gegnerischen Hälfte stehen und der Abwehrspieler müsste noch weitere drei meter ABstand dazu halten. So wie das aktuell formuliert ist befürchte ich Chaos bei Anwürfen in den Schlusssekunden. (z.B. könnte der Angreifer mit Ball mittig in der Throw-Off-Area stehen und ein Gegenspieler regelkonform in 3 Meter Abstand außerhalb der Throw-Off-Area. Nun läuft der Angreifer (wie es ihm gemäß 5d) erlaubt ist) innerhalb der Throw-Off-Area auf den still stehenden Gegenspieler zu bis die 3 Meter unterschritten sind, führt dann den Anwurf aus und der Gegenspieler beginge in diesem Moment ein Abstandsvergehen ohne sich überhaupt bewegt zu haben? 8|

    Hallo Acrosh,

    der Anzuspieler darf aus meiner 4. For the throw-off at the start of each half (incl. any period of overtime), all players must be in their own half of the court.Sicht nicht in die gegnerische Hälfte laufen im Anspielkreis. Abschnitt 4 grenzt den Anspielkreis auf die eigene Hälfte ein:

    Zitat

    4. For the throw-off at the start of each half (incl. any period of overtime), all players must be in their own half of the court.

    Zum anderen müssen aus meiner Sicht wie bisher bei formalen Würfen immer drei Meter Abstand da sein und der Spieler muss zusätzlich außerhalb des Anspielkreises sein.

    Geht natürlich auch, aber einfacher ist es, wenn man gleich mit handfesten Belegen aufwarten kann. 8:7c klingt gut und passend:

    "Unsportliches Verhalten, dass progressiv zu ahnden ist
    8:7 Die unter a-f genannten Handlungen sind Beispiele f�r unsportliches Verhalten, das progressiv zu ahnden ist, beginnend mit einer Verwarnung (16:1b).
    c) Verz�gerung der Wurfausf�hrung der gegnerischen Mannschaft durch das Nichteinhalten des 3m-Abstands oder anderer Verhaltensweisen;"

    Wenn ich im Fußball sehe, dass die Spieler den Ball mitnehmen, damit der Gegner z.B. einen Einwurf oder Freistoß nicht direkt ausführen kann, wünsche ich mir immer einen Handballschiri auf den Platz.


    Was meinst du genau? Hat er nicht nach den Regeln gepfiffen oder gar nicht gepfiffen und die Leute einfach laufen lassen?


    Der hat das Jubeln in so einer eise auch bei den Fußballspeieln unterbunden.


    Die falsche Position ist in Regel 15:9 nur als Beispiel aufgeführt und derartige Aufzählungen von Beispielen in Regeltexten sind nie abschließend. Wenn Du den Torwart aktiv am Pass zum Mitspieler am Anwurfkreis stören würdest, dann wäre nicht deine Position der Verstoß, sondern die Störung ansich.

    Ich bin aber deiner Meinung, dass das bloße "passive" Zurücklaufen kein bestrafungswürdiges Vergehen ist, sofern der 3m-Abstand zum Mittelkreis gewahrt bleibt und der Laufweg nachvollziehbar ist. Das heißt wenn z.B. der Bank-ferne Außen nach dem Angriff zum Wechsel läuft, dann ist es nachvollziehbar, dass er zwischen Torraum und Mittellinie den möglichen Passweg quert. Wenn aber derselbe Außenspieler auf dem Weg in die Abwehr einen Bogen um den Anwurfkreis läuft, dann ist die "Passivität" dieser Aktion schon eher zu hinterfragen.

    So sehe ich es auch. Es kommt drauf an was der Abwehrspieler macht solange 3m Abstand zum Fänger , Arme unten und normaler Rückzug egal ob zur Bank oder Abwehr ist es aus meiner Sicht in Ordnung.

    Zum AUsgangspost, wie stören den die Fußballer mit dem Jubel? Das hat sich in der regel schnell, schneller Pass zum Anspieler und auf der anderen Seite gleich ein Gegentor rein dann hört das Jubeln wie im FB bald auf. Entweder weil sie merken sie kassieren immer direkt eins, bzw der TW sich ,al beschwert wenn er immer alles alleine abbekommt.

    Klar ist aber auch das im Schulsport nicht so gepfiffen werden kann wie im Handball selber, aber trotzdem sollte der Lehrer auf EInhaltung der Regeln wert legen. Zu meiner Schulzeit haben die Handballer selber gepfiffen.

    Weil Spielerinnen und Spieler vom Arbeitgeber Kontaktsportverbot bekommen haben (fürs Erste die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten nicht betrachtet!)


    Warum sollte der Arbeitgeber entscheiden dürfen was ich in der Freizeit mache. Das hat ihn erstmal nichts anzugehen, sofern meine Freizeitaktivität nicht in Widerspruch zu meiner Arbeit steht, und diese nicht beeinträchtigt. Erst dann dürfte der Arbeitgeber ein Mitspracherecht haben.

    Allerdings ist der Verein ja nicht mal berechtigt, sich den Ausweis von Besuchern zeigen lassen, deshalb..


    Er ist nicht berechtig sich die Ausweise zeigen zu lassen. Er ist aber berechtigt nur die Leute rein zu lassen die er möchte. Dies ist durch das Hausrecht, das er zum Zeitpunkt der Veranstaltung hat berechtigt.

    Weiß jemand was dazu ob das so korrekt ist?
    In der dort zu findenden Aufzählung sind aber Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, die älter als sechs Jahre sind, oder Menschen die im gleichen Haushalt leben, nicht aufgeführt. Damit ist die Tragepflicht auch für Ehegatten, Paare und Familien aus dem gleichen Haushalt für weite Teile des öffentlichen Raums bereits durch die CoronaVO verbindlich vorgeschrieben.
    https://corona.karlsruhe.de/aktuell/inform…oeffentlichkeit

    Wenn das so ist macht das doch keinen Sinn, wenn auf Privatgelände wo man sich meist aufhält keien getragen werden muss aber draußen schin...

    Durch die ganzen Maskenverweigerer und irgendwelche unnötigen Privatparties, etc. haben wir jetzt eine Entwicklung, die zu drastischen Maßnahmen zwingt. Ich bin überzeugt, dass wir eine weit entspanntere Entwicklung hätten, wenn sich alle an Abstands- und Hygieneregeln gehalten hätten, die Maske getragen hätten und vor allem die eigenen Kontakte auf ein Minimum reduziert hätten. Damit hat man es im April geschafft die Entwicklung einzubremsen noch bevor der Sommer zu Hilfe kam.


    Das sehe ich leider auch so. Hier sollte jeder sich an die Nase fassen und kontrollieren ob das was er macht auf anderern Einfluss hat. Leider bleiben die Verweigerer meist uneinsichtig und es muss dann die die sich fügen noch mehr Einschränkungen hinnehmen.

    Wenn ich dann noch den Eindruck gewinne, dass Kontaktpersonen oder Personen mit leichten Symptomen, die sich haben testen lassen, frei in der Gegend rummarschieren als sich freiwillig in Quarantäne zu begeben bis das Ergebnis da ist, dann falle ich vom Glauben ab. Ganz konkret im Bekanntenkreis - ein Mitarbeiter wurde letzten Donnerstag informiert, dass er Kontaktperson 1. Grades ist und wurde zum Test geschickt, am Wochenende erst mal noch fett Party machen, am Montag dann das positive Testergebnis.


    Ist das nicht festgeschrieben, das zu hause geblieben werden muss? Wenn nein macht die Quarantäne ja gar keinen Sinn mehr. In der Schule ist es auch das wenn der Sohn aufgrund K1 in Quarantäne muss, weil es in der Klasse einen Fall gab. Darf der Rest der Familie noch raus.