ZitatOriginal von Schwaniwolli
Der Einspruch geht auf alle Fälle durch. Die Spielleitende Stelle kann aus einer D keinen Ausschluß machen, zumal die SR die D richtig begründet haben.Wichtig ist nun, dass Euer Verein bei der zuständigen Rechtsinstanz eine einstweilige Verfügung gegen diese Entscheidung beantragt, gemäß § 27a RO DHB, damit die Sperre des Spielers erst einmal wieder aufgehoben wird. In Eurem Fall sollte das eigentlich kein Problem sein.
Wegen der Formalitäten bitte Kontakt mit der zuständigen Rechtsinstanz aufnehmen. ( Die Rechtsmittelbelehrung sollte eigentlich auf der Entscheidung im Anhang stehen ).
Wenn diese Spielleitende Stelle immer nach "Gutsherrenart" seine Entscheidungen trifft, dann habt ihr ja viel Spass.
Dany: kein Verband kann bei einer D, die keine Beleidigung oder Bedrohung darstellt, nachträglich eine Sperre verhängen.
Dasheißt ich kann in jedem Spiel Nachschlagen und bekomme dadurch eine DQ, aber nie eine Strafe?? Denke das es bei Wiederhoungstätern das NAchschlagen auch mal anderst gewertet wird. Oder ist das nicht so?