ZitatOriginal von Elber
Geregelt ist dieser "Ermessensspielraum" in der IHF-Erläuterung Nr. 2 ... ein Spieler scheint verletzt. Hier ist es offensichtlich, daß die Torfrau nicht mehr aktionsfähig ist. Die Aktion ist nicht im Einklnag mit dem Spielgedanken und deshalb durch den SR das Spiel (nach Klärung der Spielfortsetzung) zu unterbrechen.
Der Wurf ins Gesicht stellt keine RWK dar, die nach R 8:5 mit einer Disqualifikation geahndet werden kann. Die Ausnahme betrifft ja nur den Vorgang beim 7-m-Wurf / oder FW ins Gesicht des jeweilgen TW/Spielers, der sich nicht bewegt.
Aus dem Spiel heraus halte ich diese Variante für praxisfremd. Der Schiedsrichter kann hier m.E. dem Angreifer auch keine Absicht unterstellen (Nachweispflicht!). Diese Spielaktionen werden immer wieder für Diskussionen sorgen, sind jedoch rein regeltechnisch betrachtet, durch die SR nicht weiter bewertbar (Bestrafung).
Man kann auch aus einem Spiel herraus Rot geben für Kopftreffer, ist aber ermessenssache des SR. Ein Bsp. dazu ist wenn der TW inerhalb von zwei min beim TG einen Ball ins Gesicht bekommt (vom gleichen Spieler). Bei so Situationen sollte man schon eingreifen.