Zur Vervollständigung des Bildes poste ich hier nochmal die Meldung über den DHB-Pokal-Rückzug des TVK (Quelle: http://www.handball-world.com
TV Kirchzell verzichtet auf DHB-Pokal-Teilnahme
Der TV Kirchzell hat auf die Teilnahme an der ersten Runde des DHB-Pokals verzichtet. Die Auslosung hatte ergeben, dass der letztjährige Zweitligist zum TV Willstätt hätte reisen müssen. Nach Ansicht des Vereinsvorsitzenden Stefan Schwab hätte der TVK als Regionalligist nun ein Heimrecht haben müssen. "Wir sind nicht bereit nach Willstätt zu fahren. Herr Stemberg hat uns dann angeboten das Spiel kostenfrei abzusetzen", erklärte er gegenüber handball-world.com.
Eine besondere Brisanz hatte das Duell durch den Einspruch des TV Kirchzell gegen die Spielberechtigung von Torhüter Manuel Poch gegeben, der sowohl für Willstätt, als auch für den TV Flieden eine Spielberechtigung hatte (handball-world.com berichtete).
In den Durchführungsbestimmungen wird Kirchzell von der Spielklassenzugehörigkeit tatsächlich als Regionalligist eingestuft, denn im Punkt 24 heißt es:
"Als Spielklassenzugehörigkeit zählt bei den Bundesligen (einschl. Absteiger in die RL) – ausgenommen Aufsteiger aus den RL-Verbänden - diejenige des Spieljahres 2007/2008. Bei den von den Regionalverbänden gemeldeten Mannschaften zählt die Spielklassenzugehörigkeit der Saison 2006/2007."
In Bezug auf das automatische Heimrecht als unterklassiger Verein wird in den Durchführungsbestimmungen an diesem Punkt aber keine Aussage gemacht. Dies erfolgt in einem nachgeschobenen Absatz:
"Bei gleicher Spielklasse hat die zuerst geloste Mannschaft Heimrecht.
Treffen zwei Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga aufeinander, hat in Runde 2 und 3 die Mannschaft der 2. Bundesliga Heimrecht; ab Runde 4 die zuerst geloste Mannschaft.
Bei Aufeinandertreffen von Bundesligavereinen mit von den Regionalverbänden gemeldeten Vereinen hat die unterklassige Mannschaft Heimrecht. Dies gilt auch, wenn zwei Mannschaften der von den Regionalverbänden gemeldeten Mannschaften aufeinandertreffen."
Da der TV Kirchzell nicht vom Südwestdeutschen Handballverband für den diesjährigen Wettbewerb gemeldet wurde, sondern die Berechtigung zur Teilnahme am DHB-Pokal resultiert aus der letztjährigen Zugehörigkeit zur Bundesliga, scheint dieser spätere Abschnitt von §24 ausschlaggebend.
Weitere Reaktionen zur Revisionsentscheidung des TVK gibt es im Handball-Board