na ja, mit einer solchen entscheidung schmeisse ich in sekunden mein ganze autorität als schiri über bord. in einer solchen situation kann es nur eine erneute 2 minuten-strafe und somit in geschilderten fall rot geben.
alles andere mag (clevererweise) durchs regelwerk abgesichert sein, es entbehrt aber jeglicher logik.
Beiträge von Linus
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Erwähnenswert ist noch, das z.B. unser Landesverband noch keine Bestimmungen für Bestrafungen für Disqualifikationen in der letzten Spielminute erlassen hat.
Ergo: wenn wir eine solche rote Karte ins Spielprotokoll eintragen, hat es keine Sperre zur Konsequenz. Die Tinte könnte man sich also sparen.
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Besser wäre ein "Entschuldigung, mein Fehler" an beide Mannschaften und den Siebenmeter wiederholen lassen.
Mit einer solch ehrlichen Entscheidung können beide Teams gut leben, mein Ansehen als Schiedsrichter habe ich dadurch sogar gestärkt. Die Spieler sehen mich als etwas weniger abgehoben und menschlich, dass fördert die gegenseitige Anerkennung der gezeigten Leistungen. Der "Halbgott in schwarz" ist gelandet!
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Vergangenen Samstag fand ein Seniorenspiel in der Landesliga statt. (Endstand 27-27)
Auf Seiten der einen Mannschaft wurden die Spieler X und Y eingesetzt. Bei den Pässen handelt es sich um Jugendpässe mit eingetragenem Doppelspielrecht. Die beiden Spieler sind aber Jahrgang 1987.
Spielberechtigt in Jugendklassen sind in der Saison 2006/2007 laut den Durchführungsbestimmungen unseres Verbandes, Punkt 4 Jugend- und Altersklassen für die A-Jugend nur noch die Jahrgänge 88/89.
Laut Punkt 5. 2. der Durchführungsbestimmungen hätte mit Ablauf des 30.06 2006 durch den Verein das Spielrecht als Erwachsenenspieler beantragen müssen, dies ist offensichtlich nicht erfolgt. Die beiden Spieler waren also nicht Spiel-/Teilnahmeberechtigt.
Laut § 50, Punkt f) der DHB Spielordnung gilt bei einem Einsatz eines Nichtspielberechtigtem/Nichtteilnahmeberechtigten das Spiel als verloren zu werten.
Stimmen mir die hier anwesenden Schirikollegen bzw. Regelkenner meinen Ausführungen so zu oder habe ich irgend etwas vergessen bzw. nicht beachtet?
Wenn mir als Schiedsrichter so etwas bei der Passkontrolle auffällt, ich muss betreffende Spieler spielen lassen und kann nur einen Vermerk auf dem Spielberichtsbogen bei "Passkontrolle, Beanstandungen" machen, oder?

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Weil Not am Mann war habe ich auch schon zwei Spiele vom eigenen Verein auf Wunsch unseres Schiriansetzers gepfiffen.
Ergebnis: Die eigenen Mannschaften haben mit mir gemeckert
! Es ist nämlich gar nicht so einfach da objektiv und neutral zu Pfeifen. Da man seine Pappenheimer kennt neigt man dazu, gewisse Situationen ("wenn der so durchgeht, macht er immer Schritte") aus seinem Großhirn abzurufen ohne die Spielsituation genau zu beurteilen.Sollte jemand nicht bewusst "Verpfeifen" (und davon gehe ich bei keinem Schiedsrichter aus), geht der Einsatz des "Heimschiedsrichter" meist gut für den Gastverein aus, zumindest nach meiner Erfahrung.
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Entscheidend ist der Augenblick in dem die grüne Karte bei eigenem Ballbesitz auf den Tisch gelegt wird. Der Zeitnehmer brauch natürlich auch einen Moment um durch Pfiff das Team-Timeout den Schiedsrichtern zu signalisieren und natürlich auch die Uhr anzuhalten.
War zum Augenblick der Kartenübergabe die Mannschaft in Ballbesitz ist die Beantragung rechtens und das Team-Timeout zu gewähren.
Verliert die Mannschaft nach berechtigter Beantragung aber vor Pfiff des ZN den Ball, egal - wirft ein Tor, egal (zählt nicht), passiert sonst etwas sonderbares (der Ball wird durch einen Zuschauer geklaut
) egal!Wichtig war wie gesagt der Punkt der Beantragung, wenn berechtigt, dann wird auch gewährt.
Das einzige was nach der Beantragung noch relevant ist, dass sind progressiv zu bestrafende Vergehen (Bspl: nach Beantragung aber vor Pfiff wird ein Spieler beim Torwurf durch Griff in den Wurfarm gefoult. Es gibt keinen Siebenmeter, da ja bereits vorher das TTout beantragt worden war, die entsprechende progressive Bestrafung ist aber auf jeden Fall zu verhängen).
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Zitat
Original von KIH_MD
PS: aus der RL ist es mir gar nicht bekannt, dass irgendwo alle Haftmittel verboten sind.
In der RL-Südwest gibt es Hallen, in denen absolutes Haftmittelverbot herrscht.
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Leider gibt es aber noch nicht in allen Regionalverbänden entsprechende Regeln und Anweisungen, so das (z. B. in unserem Verband) überhaupt keine weitere Bestrafung ausgesprochen werden kann.
Ergo, die rote Karte ist richtig aber (leider) vollkommen nutzlos. Hier sollte die Verbände schleunigst aus den Pötten kommen und reagieren!

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Folgendes hat sich vor einiger Zeit zugetragen:
Montags beim Schulsport blieb ein kleines Mädchen beim Laufen an einem Fleck Harz mit dem Fuß "hängen", fiel hin und zog sich einen komplizierten Bruch des Fußgelenkes zu. Die Heilung verlief schlecht und das Mädchen wird Zeit seines Lebens eine Behinderung mit sich tragen.
Nun wurden Nachforschungen angestellt. In der Halle war das Benutzen von Haftmitteln verboten. Es stellte sich aber heraus, das am Vorabend ein Handballspiel stattgefunden hatte, in dessen Verlauf geharzt wurde. Nun hatten die aufmerkasamen Schiedsrichter dies aber bemerkt, die Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, den Schuldigen zum Hände waschen geschickt und einen Eintrag ins Protokoll vorgenommen. Dies rettete Sie vor der Zahlung einer lebenslangen Rente!Hätte das Gespann nur die Benutzung festgestellt und später eingetragen, hätten die Mannschaften aber weiter harzen lassen nach dem Motto "ich kann ja nix dran machen", die Gerichte hätten vielleicht anders entschieden.
Ich weis, dass laut Regelwerk das Verhalten nicht explizit aufgeführt ist, ich bin aber weiterhin der Meinung das ein solches Verhalten (wiederholte Benutzung von Haftmitteln) als unsportliches Verhalten zu werten ist und damit progressiv zu bestrafen wäre.
Gott sei Dank gibt es Mittel und Wege bereits frühzeitig vor dem Spiel positiv auf die Teams einzuwirken (man kennt ja nach gewisser Zeit seine Pappenheimer) und diese Situationen von vorne herein auszuschließen.
P.S.
Die Geschichte oben ist nur zum Teil wahr. Es hat diesen Unfall mit den Folgen schon gegeben, allerdings war die Benutzung von Haftmitteln bis dahin (jetzt nicht mehr) in der Halle erlaubt. Nichts desto trotz läuft oder lief ein Rechtsstreit über dessen Ausgang ich aber keine Ahnung habe. Ich will euch einfach vor Augen halten, dass man gelegentlich auch mal etwas Weitblick (entschuldigung an alle weiblichen Forumsbesucher) und auch mal "Eier in der Hose haben sollte.Ich persönlich hätte keine Angst vor einem Einspruch eines Teams gegen eine von mir getroffene Entscheidung, das ich wegen wiederholtem Benutzen von Haftmitteln progressiv bestraft hätte (leider war das dann die dritte Zwei-Minutenstrafe für den Topwerfer von Team X) und die Mannschaft dann mit einem Tor verloren hat.
Da gehen mir spielende, gesunde Kinder vor!
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In unserem Verband müssen vor Saisonbeginn die Hallen gemeldet werden, in denen Haftmittel benutzt werden darf.
Sollte ich jetzt in einer nicht gemeldeten Halle jemanden mit Harz "erwischen", werde ich ihn zum Hände waschen schicken und nach Spielende einen Eintrag ins Spielprotokoll vornehmen. Über das Strafmaß entscheiden dann andere.
Sollte jemand wiederholt Haftmittel benutzen ist das aus meiner Sicht eindeutig als unsportliches Verhalten zu bewerten und damit dann auch progressiv zu bestrafen, mit allen Konsequenzen. Wir sind doch nicht die Affen in schwarz. "
jetzt hat er einen erwischt, jetzt können wir harzen bis der Arzt kommt...." Ne,ne, nicht mit mir. 
Und auch noch was zu der Unsitte "wenn beide Teams sich einig sind, dann sollen sie ruhig harzen: Sollte in der Halle das Benutzen von Haftmitteln verboten sein und die Schiedsrichter schreiten nicht ein, können Sie vom Hallenbetreiber für die Reinigung in Regress genommen werden. Also ich persönlich möchte nicht für solche Kosten aufkommen.