Hier irrt die BLÖD mal wieder.
Ein Insolvenzantrag zum jetzigen Zeitpunkt hätte nicht in jedem Fall den Zwangsabstieg zur Folge.
Ganz grob erklärt: Nach § 8b der seit Juli 2015 gültigen Satzung der HBL (wo jetzt die Folgen der Insolvenz verankert sind) aber jedenfalls acht Punkte Abzug (hinzu kämen ggf. die vier Punkte Abzug wegen der Eigenkapitalstrafe). Nur wenn ein Insolvenz(plan)verfahren am 10.04. noch läuft (= das Insolvenzgericht nicht die Aufhebung des Verfahrens beschlossen hat), gibt es für die kommende Saison keine Lizenz für dieselbe Spielklasse. Lizenz für die darunter liegende Spielklasse ist - auch mit neuem wirtschaftlichen Träger - möglich, wenn dies bis zum 15.04. beantragt wird.
Das klingt in meinen Augen nach einer interessanten Variante.
Eine Insolvenz scheint mir eine gute Möglichkeit zu sein, die Last der Altschulden zu ordnen und mglw. zu beseitigen. Da hätte man dann ja einige Monate Zeit, sofern währenddessen der Spielbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Falls das Insolvenzgericht keine Insolvenzaufhebung anordnet, bliebe ja sogar der Notnagel dee zweiten Liga.