[...] Die Hauptargumentationslinie des HSVH dreht sich nach Abendblatt-Informationen um die 4,1 Millionen Euro. Während der HSVH bereits beim ersten Lizenzantrag angegeben hatte, eine Summe dieser Größenordnung im Laufe der kommenden Saison mithilfe von Sponsoren und Investoren einzusammeln, reichte der Lizenzierungskommission dieses Verpflichtungsgeschäft nicht aus.
Stattdessen verlangte die HBL, dass die von ihr errechneten 4,1 Millionen Euro bereits jetzt zur Verfügung stehen, also auf dem Konto der HSVH-Spielbetriebsgesellschaft eingehen sollten. Der Grund dafür waren Verbindlichkeiten in siebenstelliger Höhe, die teilweise aktuell, teilweise erst im Laufe der kommenden Saison gedeckt werden mussten. Konkret verlangte die HBL deshalb den Nachweis einer aktuellen Bankgutschrift.
An dieser Stelle wird es pikant. Der Verein hatte einen entsprechenden Überweisungsauftrag, der mit einem schriftlichen Annahmevermerk der ausführenden Bank bestätigt wurde, bereits am vergangenen Donnerstag bei der HBL vorgelegt. Dieser Überweisungsauftrag reichte der HBL im Nachhinein aber nicht. „Wichtig ist, dass der Überweisungsauftrag auch gedeckt ist und die Bank das bestätigt. Eine reine Bestätigung des Überweisungsauftrags reicht aus meiner Sicht nicht aus, es muss auch eine Garantie der Werthaltigkeit dieses Auftrags geben“, sagt Rechtsanwalt Kletke dem Abendblatt.
Weil der HSVH aus HBL-Sicht diese Werthaltigkeit nicht mitlieferte, sah die Lizenzierungskommission ihre Bedingung, die 4,1 Millionen Euro fristgerecht aufzutreiben, als nicht erfüllt an. Erst eine Stunde nach Fristende konnte der HSVH bekanntermaßen nachweisen, dass das Geld auch tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Dies ist zumindest aus Vereinssicht der endgültige Beweis, dass der eingereichte Überweisungsauftrag substanziell genug war. Die Auffassung der HBL sei hingegen beweisrechtlich nicht tragbar, heißt es aus dem Verein.
„Wir sind auch nach eingehender juristischer Prüfung der Überzeugung, dass der Verein die Lizenz für die kommende Saison erhalten müsste und werden deshalb fristgerecht Schiedsklage beim Schiedsgericht einreichen, um dort eine Entscheidung zu unseren Gunsten zu erreichen“, sagte Aufsichtsrat van de Velde. [...]