DHB, Trainerordnung:
ZitatAlles anzeigen§ 13 Pflichtverletzungen, Sanktionen, Verjährung
(1) Trainer*innen und Übungsleiter*innen sind im besonderen Maße verpflichtet, die Grundregeln des Fairplay und des sportlichen Verhaltens innerhalb und außerhalb der Sportstätten zu beachten.
(2) Ein Verstoß gegen Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn der/die Trainer*in bzw. Übungsleiter*in
a) gegen Satzung und Ordnungen, sowie Entscheidungen des DHB oder seiner Mitgliedverbände verstößt,
b) durch sein/ihr Verhalten das Ansehen des Handballsports gefährdet oder schädigt,
c) im Sport tätige Personen, Institutionen oder Zuschauer*innen beleidigt oder bedroht,
d) durch sein/ihr Verhalten die Vorbildfunktion für Jugendliche verletzt,
e) seine/ihre Stellung als Trainer*in bzw. Übungsleiter*in missbraucht,
f) gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze verstößt.
[...]
Sollten die Vorwürfe der Spielerinnen zutreffen, dann wären mehrere Punkte dieser Auflistung erfüllt.