Der naheliegende Vergleich ist sicherlich die Stürmerfoul-Situation zwischen zwei Feldspielern. Aber der Wurf selbst erfolgt deutlich vor dem Kontakt und erst nachdem der Ball im Tor ist rutscht der Spieler aufgrund des eigenen Schwungs in den Gegenspieler hinein. Ich denke dies würde auch zwischen zwei Feldspielern nur selten als Stürmerfoul ausgelegt werden.
Gleichzeitig empfinde ich persönlich hier ein Ungleichgewicht im Regelwerk. Seit der Regeländerung im Jahr 2010 gilt für die Torhüter in Regel 8:5 eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber dem Gegenstoß-laufenden Spieler, denn nur der Torwart könne diese gefährliche Situation überblicken und Zusammenstöße vermeiden.
Zitat[...] Dies gilt auch, wenn ein Torwart den Torraum verlässt um den für den Gegenspieler gedachten Ball abzufangen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass dabei keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht.
Er ist zu disqualifizieren falls er:
a) in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;
b) den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht. [...]
Analog dazu sollte dem Torwart innerhalb des Torraums ein besonderer Schutz gewährt werden, wenn er mit einer Torwart-typischen Bewegung versucht den Wurf abzuwehren. Hier wäre eine Sorgfaltspflicht des Feldspielers angebracht, denn im Gegenstoß kann nur der Feldspieler seine Bewegung auf den Torwart zu überblicken und den Zusammenstoß vermeiden.
Die allermeisten Feldspieler suchen beim Tempogegenstoß ganz bewusst einen Lauf- und Sprungweg der nicht direkt auf den Torwart führt, da dies ihre möglichen Wurfvarianten einschränkt und der Körperkontakt auch ihre eigene Gesundheit gefährdet. Aber ab und an gibt es leider doch diese Spielsituationen wie in Hamm und da wäre eine Regeländerung zum Schutz der Torhüter analog zu der von 2010 vielleicht nicht verkehrt.