Die rote Karte gegen Wisla Plock finde ich zu hart. Es gab keine Lücke, in die Fabian Wiede gestoßen wäre, sondern er läuft frontal auf zwei stehende Abwehrspieler auf. Natürlich muss der Abwehrspieler auf seine Armbewegung achten und eine Zeitstrafe wäre in Ordnung gewesen, aber es kann nicht sein, dass vom Abwehrspieler erwartet wird auszuweichen, wenn der Angreifer ihn anspringt.
Beiträge von Arcosh
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Je mehr ich mich in das Thema einlese, umso höher schätze ich Jamal Najis Aussichten ein, auch in der nächsten Instanz vor Gericht Recht zu bekommen. Es gibt bereits ähnlich gelagerte Fälle in denen das Bundesarbeitsgericht für die Wirksamkeit einer vertragsauflösenden Klausel explizit den rechtfertigenden Sachgrund als notwendige Voraussetzung festgesetzt hat. Dabei muss der Sachgrund so geartet sein, dass er auch im Interesse des Arbeitnehmers ist und nicht allein dem Interesse des Arbeitgebers dient. (Stichwort "wirtschaftliche Gründe im Falle des Abstiegs")
Zitat[...] Sportlerverträge sind häufig befristet. Dennoch gilt für sie das Kündigungsschutzgesetz. Ein Sportlervertrag kann jedoch ein Sonderkündigungsrecht vorsehen bei einem Abstieg in eine niedrigere Liga, auch Abstiegsklausel genannt. In einem solchen Fall stellt der Abstieg eine auflösende Bedingung dar. Tritt die Bedingung, der Abstieg, ein, löst der Vertrag sich auf. Genauso kann aber auch eine Verlängerungsklausel vereinbart werden, die zu einer Vertragsverlängerung für den Fall führt, dass ein Aufstieg gelingt.
Führt eine Abstiegsklausel zu einer Umgehung der Kündigungsvorschriften, die Arbeitnehmer schützen sollen, bedarf es eines sachlichen Grundes, der die Anwendung einer solchen Klausel rechtfertigt. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 4.12.2002, Az. 7 AZR 492/01) ist eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig, wenn es einen rechtfertigenden Sachgrund für die Bedingung gibt. Ein solcher Grund kann etwa darin liegen, dass die Vereinbarung dem Interesse des Arbeitnehmers entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Spieler den ausdrücklichen Wunsch äußert, dass der Vertrag im Falle eines Abstiegs endet. Laut BAG kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer den Vertrag auch ohne die auflösende Bedingung geschlossen hätte.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf) hat eine „Ausstiegsklausel“ als unwirksam gemäß § 16 Satz 1 1. Halbsatz Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 21 TzBfG für unwirksam betrachtet, weil in dem Fall die auflösende Bedingung ohne sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG in Verbindung mit § 21 TzBfG erfolgte. In dem Streitfall begründete der Verein die Ausstiegsklausel damit, dass die Höhe der Spielklasse entscheidend sei für seine wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten. Das LAG Düsseldorf war der Ansicht, dass der Verein damit nicht mehr beschrieben habe, als dass sich sein unternehmerisches Risiko primär im Erhalt einer bestimmten Spielklasse niederschlage. Der Verein hatte darüber hinaus mit der Gefährdung des Spiel- und Geschäftsbetriebs argumentiert. Laut LAG Düsseldorf habe der Verein damit lediglich dargelegt, dass es sein Interesse sei, das unternehmerische Risiko als Verein auf die Spieler abzuwälzen. [...]
Quelle: Sonderkündigungsrecht, Ausstiegsklauseln und Vertragsauflösung (lhr-law.de)
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Der Sportrechtblog hat sich auch mit den unterschiedlichen Möglichkeiten beschäftigt eine solche Vertragsklausel zu formulieren.
Vertragsverlängerung nur bei Klassenerhalt? | Sportrechtblog
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Sävehof hat sich sehr gut geschlagen und uns die ein oder anderen Probleme bereitet. Ich denke, dass das unser schwerster Gruppengegner ist. Toulouse kann ich nur bedingt einschätzen, sehe sie aber nicht stärker als Sävehof. Hafnarfjördur dürfte eher der Außenseiter sein.
Fenix Toulouse kann ich persönlich auch noch nicht einschätzen und ich bin sehr gespannt auf ihr Spiel am Dienstag bei Sävehof.
ZitatAuch gestern hat man gesehen, dass unsere Jungs bis zum Ende durchziehen. Jedes der letzten vier Spiele wurde zum Ende nochmal sehr spannend, teilweise lag man sogar zurück und dennoch hat man aus jedem der Spiele mindestens einen Punkt geholt bzw. ist eine Runde weiter gekommen. Das ist mittlerweile auch eine Qualität, die Dinger dann nicht reihenweise aus der Hand zu geben. Noch besser wäre es natürlich, man würde es gar nicht mehr erst spannend werden lassen. Aber das ist wohl auch dem aktuellen Kader geschuldet.
Volle Zustimmung. Genau dieses Selbstbewusstsein der Mannschaft, dass sie daran glauben es immer selber in der Hand zu haben ein Spiel zu gewinnen und dass im Zweifelsfall der Torwart mit einer Parade das Spiel entscheiden wird, macht den Unterschied zwischen einer guten und einer erfolgreichen Mannschaft aus. Die Krux ist, dass Du die notwendige Qualität der Spieler zwar einkaufen kannst, aber dieses Mannschaftsgefühl kann sich nur durch gemeinsame Erfolge bilden. Der VfL Gummersbach hat diese Mannschaft drei bis vier Jahre lang aufgebaut und trägt jetzt die Früchte.
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Selbst wenn der Bergische HC in der nächsten Instanz gewinnen sollte, zeigt die erste Instanz zweifelsohne und irreversibel, dass die Klage nicht absurd, sondern mindestens mit einem gerechtfertigten Kern war.
Jamal Naji scheint in seinem Umfeld einen versierten Berater oder Juristen zu haben, um überhaupt auf die Idee zu kommen eine solche Standardklausel für juristisch anfechtbar zu halten (.. sofern die Vertragsklauseln tatsächlich so formuliert sind wie Jörg Föste es darstellt.) Juristisch ist es vollkommen legitim gegen seine Kündigung vorzugehen und aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen ist das sicherlich auch nachvollziehbar, wenn er keine Trainerstelle für die laufende Saison gefunden hat. Moralisch ist es fragwürdig, denn natürlich wird Jamal Naji bei Vertragsunterzeichnung genau gewusst haben, wie die Abstiegsklausel gemeint ist.
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... sieht nicht nach einer Überraschung aus.
Die einzige Überraschung des Abends gab es in Mazedonien, wo Sporting den ersten Punktverlust der Saison erlitt,
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Kein guter Europapokalabend für Spanien:
Vizemeister Bidasoa Irun, der sich immerhin um eine Wildcard für die Champions-League beworben hatte, spielt zum Auftakt zu Hause nur unentschieden gegen den polnischen Vertreter SPR Chrobry Glogow und Ademar Leon verliert beim schweizer Qualifikanten HC Kriens-Luzern.
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Die kommen aber nicht aus Luxemburg, sondern sind der Senkrechtstarter aus Spanien.
Im Halbfinale der Supercopa Iberica unterlagen sie Sporting Lissabon erst nach 60 Minuten im Siebenmeterwerfen und genauso knapp einen Tag später dem FC Porto im Spiel um Platz 3.
Deshalb nehme ich sie schon ernst, ohne sie gleich zum Favoriten zu küren.
Senkrechtstarter? Platz 11 in der Liga Asobal 2023/24 (12 Siege aus 30 Spielen). Dafür Losglück in der Copa del Rey und so genügten zwei Ein-Tor-Siege im Viertel- und Halbfinale für die Europapokal-Qualifikation. Die Supercopa Iberica ist letztendlich nur ein aufgebohrter Supercup in der Saisonvorbereitung, den sie bei vier Teilnehmern auf Platz 4 abgeschlossen haben.
Ernst nehmen sollte man jeden Gegner (das schien mir bei Abwehrarbeit der Gummersbacher heute nicht der Fall gewesen zu sein), aber Torrelavega sollte für den THW Kiel kein Maßstab sein.
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Mir war ja bewusst, dass es ein Zuschussgeschäft ist, aber das Verhältnis von 1:10 von Einnahmen und Ausgaben ist zu heftig. Klar hat man noch Zuschauereinnahmen, aber ein Wettbewerb, der sich nicht zum großen Teil durch die Prämien trägt, ist für die Vereine eigentlich nicht tragbar.
Wie sieht es denn aktuell in der CL aus?
In der Champions-League-Gruppenphase gibt es von der EHF 10.000€ pro Spiel und 5.000€ pro Punkt. Wichtiger dürfte sein, dass in der Champions-League das Zuschauerinteresse größer ist und die Eintrittspreise sicherlich die Hauteinnahme sind.
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200.000 als Summe aller Kosten für die 6 Spiele der Gruppenphase fände ich persönlich gar nicht so viel. Dem gegenüber stünden die Ticketerlöse aus drei Heimspielen sowie evtl. erhöhte Sponsoreneinnahmen.
Laut EHF (EHF European League Men Regulations 2024/25, Seite 71) gibt es diese Saison in der Gruppenphase 3.000€ pro Spiel sowie 500€ pro erspieltem Punkt. Das ist immer noch nicht viel, aber summiert sich auf gut 20.000 für die erste Gruppenphase.
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Schiedsrichter:
Blümel/Loppaschewski
Im Abschlusstraining sollte dann eine Einheit "7m-Werfen" nicht fehlen.
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In den letzten 10 Minuten hat Hamburg selbst beste Chancen zum Ausgleich ungenutzt gelassen, so dass die Rhein-Neckar Löwen trotz zahlreicher technischer Fehler im Angriff den Vorsprung über die Zeit bringen konnten.
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Montag, 14. Oktober 2024
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Sonntag, 13. Oktober 2024
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Sonntag, 13. Oktober 2024
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Samstag, 12. Oktober 2024
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Freitag, 11. Oktober 2024
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Donnerstag, 10. Oktober 2024
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Donnerstag, 10. Oktober 2024