Beiträge von Arcosh

    Könnt ihr das mal bitte mit den Einspruchsfristen erklären?

    Wie es vorher war und wie es in Zukunft sein sollte.

    Ich vermute es geht hier nicht um die Einspruchsfrist (Einspruch unmittelbar nach Spielende ankündigen, dann drei Tage Zeit diesen auch einzureichen), sondern vielmehr um die Fristen während des Verfahrens. Nach Zugang der Ausfertigung des Urteils des Bundessportgerichts hatte TuSEM Essen vierzehn Tage Zeit um Revision einzulegen vor dem Bundesgericht einzureichen und hat diese Frist maximal ausgereizt. Das Urteil ging am 12. Mai ein, die Revision wurde am 27. Mai beantragt und diese Zeitspanne hatte wesentlichen Anteil daran, dass das Urteil des Bundesgerichts erst nach Saisonende erging.

    Im Kreis Ab Podcast wurde schon thematisiert, dass sich die HBL bzgl. der Rechtsordnung gegebenenfalls vom DHB loslösen muss. Während im Breitensport und semiprofessionellen Leistungssport 14 Tage eine notwendige Zeitspanne sein können, sollten die Strukturen der Profivereine der 1. und 2. Bundesliga eine kurzfristigere Bearbeitung zulassen.

    Falls der Schiedsrichter nicht, wie von Dany beschrieben, vor Anpfiff die fehlerhafte Position der Abwehr korrigiert, würde ich als Freiwurf-ausführender Angreifer in diesem Fall nicht den Pass zum Mitspieler werfen, sondern mich mit dem Ball in der Hand umdrehen, um einen direkten Wurf auf Tor zu machen, der dann von den zu nah stehenden Abwehrspielern geblockt wird. Dann ist es ein aktives Eingreifen mit den entsprechenden Konsequenzen.

    Die ganzen Hamm Fans die dort auch vor Ort waren, gönne ich genau diesen Spielverlauf und Zeitverschwendung. Das hatte mich Sportsgeist alles nichts mehr zu tun, wenn man so in der Liga bleiben will

    In dieser Saison gab es in der zweiten Liga zu viele Vorfälle, die nichts mit Sportgeist zu tun hatten (Ja, bei manchen Fällen von acht Spielern auf dem Feld gehe ich von bewussten Entscheidungen aus), als dass irgendeine Mannschaft wirklich den Abstieg verdient hätte.

    Als einzige Regel, die für mich sinnvoll wäre zu ändern, ist die Einspruchsfrist. Runter auf 72 Stunden. Damit löst man aber nicht Probleme, die an den letzten beiden Spieltagen stattfinden.

    Wenn wir mehr Einsprüche haben wollen, muss man an die Regeln wann, die bestimmen wer Einspruch einlegen darf und wann das geschehen muss. Davon bin ich aber kein Freund.

    Was meinst Du mit "Einspruchsfrist runter auf 72 Stunden"? Ein Einspruch muss aktuell unmittelbar nach Spielende angekündigt werden und dann hat der Verein genau diese drei Tage Zeit den Einspruch tatsächlich einzureichen.

    In einem ersten Schritt sollte man in Auswertung dieser (auch in Hinblick auf die vielen fragwürdigen Entscheidungen) katastrophalen Saison grundsätzlich allen Mannschaften grundsätzlich eine ausreichende Karenzzeit für das Einlegen eines Protestes gewähren. Wenn man schon durch gravierende Regeländerungen das Spiel so schnell macht, dass Schiedsrichter, Kampfgerichte, etwaige Delegierte und natürlich auch die Mannschaften regelmäßig überfordert sind, muss zumindest im professionellen Handball die Möglichkeit bestehen, spielentscheidende Szenen auch im Nachgang eines Spieles umfassend zu prüfen und gegebenenfalls ein Veto einzulegen!

    Ich fände es gut, wenn die spielleitende Stelle grundsätzlich ein Einspruchsrecht erhielte (z.B. bis zu 72 Stunden nach Spielende), denn diese hat u.a. die Aufgabe einen für alle teilnehmenden Mannschaften fairen Wettbewerb sicherzustellen. Meinetwegen könnte dann allen Vereinen ein Antragsrecht eingeräumt werden, um die spielleitende Stelle auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen und wenn die spielleitende Stelle nach Sichtung der zugrundeliegenden Indizien (in der HBL also in der Regel das Videomaterial vom Spiel) einen Regelverstoß für möglich hält, dann leitet sie das Einspruchsverfahren ein und die Sportgerichte können entscheiden.

    Zudem wäre es wünschenswert, dass eingelegte Einsprüche und laufende Einspruchsverfahren transparenter gemacht werden. Hätte die Öffentlichkeit am 07. Juni gewusst, dass der Einspruch von TuSEM Essen noch nicht final entschieden ist, dann hätte es am 11. Juni sicherlich andere Reaktionen gegeben.

    "Wenn das Regelwerk und seine Durchführungsbestimmungen solche grausamen und realitätsfernen Lösungen zulässt, dann taugt das Regelwerk nichts. Jeglicher Versuch, hier den beteiligten Mannschaften den schwarzen Peter zuzuschieben, geht völlig an den wahren Ursachen und Hintergründen vorbei."


    Genau DAS ist der springende Punkt! Besser hätte ich es nicht formulieren können! Die Rechtsordnung ist für den A..., Wird aber verteidigt wie der heilige Gral. Das ist so deutsch. Zeigt doch einfach mehr Empathie und Fingerspitzengefühl.

    Wie viele Anträge zur Änderung bzw. Verbesserung der DHB-Rechtsordnung seitens der Vereine gab es denn in den letzten Jahren? Professionelle Vereine sollten sich u.a. auch mit den Spiel- und Rechtsordnungen befassen, denn das ist der vorgegebene Rahmen, in dem sie sich bewegen müssen. Wenn ihnen dabei grobe Fehler oder Unzulänglichkeiten in diesen Richtlinien auffallen, dann gibt es immer die Möglichkeit Änderungsanträge vorzubringen. Dazu bedarf es aber auch einer geeigneten, stringent formulierten Alternative zum bestehenden Wortlaut. Hinterher ist es zu spät sich zu beschweren bzw. es kann nur noch an Lösungen für zukünftige Vorfälle gearbeitet werden.

    Ich bin sehr gespannt, ob der DHB-Bundesrat tatsächlich Änderungen an der Rechtsordnung bzgl. Einsprüchen vornehmen wird. Ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, dass es eine "gerechtere", allgemeingültige und auf alle Situationen anwendbare Regelung geben kann.

    Krass. Ich hab grade ne Mail von der EHF gefunden. Man bietet für 49 Euro ein ca 13x13 cm großes Stück vom Hallenboden des FF Wochenendes aus Köln an .

    Gab es so etwas schonmal??

    Nach der Handball-WM 2007 wurde der Hallenboden ebenfalls in Stücke geschnitten und samt Harzflecken und Konfetti verkauft. Nach dem WM-Sieg war das ein schönes Souvenir (für 20,07€) und wenige Monate später wurden die Restposten fast verschenkt.

    Unabhängig vom Sinn oder Unsinn dieses Wiederholungsspiel, hat die Dessauer Teamärztin sich über die möglichen Folgen für die Gesundheit der Spieler geäußert.

    Wir freuen uns über jedes Spiel unseres Teams, aber denken doch selten daran, welche körperliche und psychische Belastungen die jungen Kerle doch jede Woche auszuhalten haben.

    Und da meine ich alle Spieler aller Vereine.

    https://www.drhv06.de/2025/06/was-da…ieler-bedeutet/

    Hätte der Dessau-Roßlauer HV nur halb so viel Zeit in das Verfahren vor dem Bundesgericht gesteckt, wie sie jetzt für die täglichen "Wasserstandsmeldungen" aufbringen, dann wäre die Fahrt nach Essen wahrscheinlich erst gar nicht notwendig geworden. Zur Führung einer professionellen Sportmannschaft gehören manchmal auch sport-juristische Aufgaben, die man entweder für den eigenen Verein bestmöglich verfolgen kann oder versuchen kann, diese auszusitzen.

    Sie haben hier aber auch beim Verstoß (Anpfiff) nicht eingegriffen

    Ja, keine Frage.

    Hier im Thread wurde aber mehrfach und von verschiedenen Usern geäußert, dass die Offiziellen vor Wiederanpfiff die Spieler hätten durchzählen und den Fehler des Dessau-Roßlauer HV noch vor Anpfiff hätten korrigieren sollen.

    korrekt, nichts anderes steht in meinem Beitrag und in den verlinkten Dokumenten

    Du schreibst in Deinem ersten Beitrag "Ein proaktives Eingreifen zur Verhinderung von Regelverstößen vor der Weiterführung des Spiels ist also in bestimmten, klar definierten Situationen ausdrücklich vorgesehen und gewünscht." und genau diesen proaktiven Eingriff vor Weiterführung des Spiels habe ich in Frage gestellt. Insofern sehe ich keine Übereinstimmung.

    Im Urteil wird also auf "Spielentscheidend" verwiesen.

    Spielentscheidend war der eine Spieler mehr 3 Sekunden vor Schluss mitnichten.

    Essen hätte mit viel Hexerei maximal noch 1 Punkt holen können. Damit wäre alles beim alten geblieben.

    Ich hoffe, das Essen dafür seine Quittung bekommt. Egal ob alles rechtens war.

    Entscheidend für die Rechtssprechung ist der Ausgang dieses Spiels und nicht das Saisonresultat. Das Gericht ist zur Ansicht gekommen, dass mit drei Feldspielern mehr im Angriff, drei Sekunden Restspielzeit und Freiwurf an der gegnerischen Neun-Meter-Linie ein Torerfolg wahrscheinlich gewesen wäre. Somit war der Regelverstoß entscheidend für die Punkteverteilung in diesem Spiel - ergo: spielentscheidend

    nozdormu

    Ein Spieler zuviel auf dem Spielfeld ist ein Regelfehler aber für sich genommen noch kein Regelverstoß. Das Kampfgericht soll natürlich auf den Regelfehler hinweisen und eingreifen, aber erst nachdem er auch eingetreten ist - in diesem Fall nach Wiederanpfiff des Spiels.

    Grundsätzliche Regelfrage:

    Wieso sollten die Offiziellen überhaupt vor Anpfiff nachzählen, wie viele Spieler auf dem Feld stehen und das gegebenenfalls korrigieren? Wäre dies nicht ein Eingriff der neutralen Offiziellen zugunsten der fehlbaren Mannschaft? Aus- und Einwechslungen sowie die Anzahl der Spieler auf dem Feld obliegen den jeweiligen Mannschaften. Die Delegierten sollen lediglich eingreifen, wenn es zu Verstößen kommt. Dazu gehört es meiner Meinung nach nicht, eine Mannschaft, die einen Spieler zuviel aufstellt noch vor Spielbeginn auf den möglichen Fehler hinzuweisen.

    Wieso schafft es Essen aber Hamm nicht ?

    Arcosh, du kennst doch auch das Leben 😉

    Fristen sind einzuhalten, so hart sie manchmal sind und wie weh es manchmal tun kann.

    Vollkommen richtig!

    In diesem Zusammenhang wäre die Frage interessant, wer TuSEM Essen den wertvollen Hinweis gab, im Spielprotokoll einen Einspruch anzukündigen. ( DynAndy & Anett) In der DYN-Aufzeichnung vom Spiel sieht man, dass nach Spielende alles harmonisch war. Keine Beschwerden von der TuSEM-Bank, sondern nur allseitiges Händeschütteln. Vor dem Unterzeichnen des Spielprotokolls muss also noch irgendwer den Fehler bemerkt haben.

    Auch Hamm hätte Einspruch einlegen können o.ä. !

    Sie haben es nicht gemacht, also muss man mit den Konsequenzen leben und darf sich hinterher nicht beschweren.

    Dieses Vergehen wurde während des Spiels nicht bemerkt, sondern erst nachträglich beim Videostudium als ein Einspruch nicht mehr möglich war.

    [...]

    An Essen:

    - Hätten Sie die Chance gehabt, den Protest zurückzuziehen, als Sie vor'm Abstieg gerettet waren (wenn ja: Haben Sie darüber nachgedacht?)?

    [...]

    Die Frage hat Helge-Olaf Käding bei "Kreis Ab" (Folge #419) teilweise beantwortet: Solange die Entscheidung noch spieltechnisch relevant war (Abstieg, Qualifikation DHB-Pokal, etc.) hätte das Verfahren nur eingestellt werden können, wenn beide verfahrensbeteiligten Parteien (TuSEM Essen und die HBL) sich beide für eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen hätten.

    Meine persönliche Einschätzung ist, dass die HBL als neutraler Vertreter aller HBL-Vereine einer Einstellung des Verfahrens nicht hätte zustimmen können, da sie nicht die Interessen eines HBL-Mitglieds (Dessau-Roßlauer HV) über die Interessen eines anderen HBL-Mitglieds (ASV Hamm-Westfalen) stellen darf.