Könnt ihr das mal bitte mit den Einspruchsfristen erklären?
Wie es vorher war und wie es in Zukunft sein sollte.
Ich vermute es geht hier nicht um die Einspruchsfrist (Einspruch unmittelbar nach Spielende ankündigen, dann drei Tage Zeit diesen auch einzureichen), sondern vielmehr um die Fristen während des Verfahrens. Nach Zugang der Ausfertigung des Urteils des Bundessportgerichts hatte TuSEM Essen vierzehn Tage Zeit um Revision einzulegen vor dem Bundesgericht einzureichen und hat diese Frist maximal ausgereizt. Das Urteil ging am 12. Mai ein, die Revision wurde am 27. Mai beantragt und diese Zeitspanne hatte wesentlichen Anteil daran, dass das Urteil des Bundesgerichts erst nach Saisonende erging.
Im Kreis Ab Podcast wurde schon thematisiert, dass sich die HBL bzgl. der Rechtsordnung gegebenenfalls vom DHB loslösen muss. Während im Breitensport und semiprofessionellen Leistungssport 14 Tage eine notwendige Zeitspanne sein können, sollten die Strukturen der Profivereine der 1. und 2. Bundesliga eine kurzfristigere Bearbeitung zulassen.