ich freue mich zumindest, dass du vorgibst wer hier was antworten darf....
das scheint ja dann deine regel zu sein...
Du verwechselst da etwas (oder verstehst schlicht den Unterschied nicht). Ich habe in keinster Weise vorgegeben wer hier antworten darf, sondern nur in Frage gestellt ob ein Beitrag bei selbsterklärter Unkenntnis der Regeln wirklich sinnvoll ist. Welche Regel Du da zu erkennen meinst erschließt sich mir nicht, aber es wäre nicht das erste Mal, dass Du meinst zwischen den Zeilen etwas interpretieren zu können was so gar nicht existiert.
@Pro Handball
Regel 8:7b ist ein interessanter, dískussionswürdiger Ansatz. Sind hoch gehaltene Hände bereits eine unzulässige Geste? Dem Kreisspieler wird beispielsweise auch der direkte Blick auf den Ball durch Abwehrarme versperrt, die genau den Zweck haben dass der Kreisläufer nicht ins Spiel eingebunden werden kann. Ich denke es ist unstrittig, dass ist ein ausgestreckter Abwehrarm vorm Gesicht des Kreisläufers keine unzulässige Geste im Sinne von Regel 8:7a ist. Aber wo ist der Übergang von hochgehaltenen Abwehrarmen zu einer Geste die den Angreifer stört?
Ich muss dazu sagen, dass ich mir schwer vorstellen kann, wie ein einzelner Spieler mit seinen beiden Händen effektiv das Blickfeld eines Angreifers in Manndeckung einschränken können soll - sofern der Angreifer nicht bewegunglos in der Spielfeldecke steht. 