Beiträge von Arcosh

    Wann gab es denn bisher eine 14tägige Quarantäne einer Mannschaft gegen eine Mannschaft, die bisher lediglich mit einer Spielabsage konfrontiert wuorden ist?


    Vorgestern!

    Der TuS Ferndorf stand 14-Tage unter Quarantäne und trat nach Aufhebung ebendieser gegen den ASV Hamm an, der erst ein Spiel aufgrund einer Corona-bedingten Absage verpasst hatte.

    Das sind aber einige Fehler im Text auf der VfL-Seite .

    Dessau kommt als Tabellenerster zum Aufstiegsfavoriten.


    Als der Text am 18.11.2020 um 09:50 Uhr veröffentlicht wurde (wie Du dem Seitenquelltext entnehmen könntest), war die Aussage, dass Dessau "mit 10:4 Punkten hinter den beiden Aufstiegsaspiranten ASV Hamm-Westfalen und VfL Gummersbach auf dem dritten Tabellenplatz" stehe, zutreffend.

    Und wie können die Punkte die erst verteilt werden in Gummersbach bleiben? Sie müssen erst von den Teams erkämpft werden.

    Bekanntlich werden die zwei Punkte jeweils 48 Stunden vor dem Spiel von der HBL per Einschreiben an den gastgebenden Verein verschickt, damit dieser die Punkte nach Spielende odnungsgemäß in das Fleißheftchen der siegreichen Mannschaft kleben kann bzw. je einen im Falle eines Unentschiedens.

    P.S.: Ich hoffe der Dessau-Roßlauer HV schickt seine Handballmannschaft zum "Spielen" und keine Boxer oder Ringer zum "Kämpfen". :hi:

    P.P.S.: Die korrekte Wiedergabe eines direkten Zitates ist niemals ein Fehler des Textes, sondern höchstens ein Fehler des Zitatgebers.

    Das waren jetzt aber einige Fehler für drei Zeilen. :hi:

    In der post Corona Zeit galten Menschen ohne Krankheitssymptome als gesund.
    "Dank" des PCR Tests gelten zur Zeit alle Menschen ohne (eventuell falsch) negativen Tests als potentiell krank!!!
    Das finde ich krank... :hi:


    In erster Linie gelten Menschen mit positivem Befund des PCR-Test als infiziert und damit potentiell infektiös. Nicht mehr und nicht weniger.

    P.S.: Die "post Corona-Zeit" liegt noch vor und nicht hinter uns.

    HSG Wetzlar - Eulen Ludwigshafen
    HC Erlangen - HBW Balingen-Weilstetten
    HSG Nordhorn-Lingen - Frisch Auf Göppingen
    Bergischer HC - Füchse Berlin
    THW Kiel - HSC 2000 Coburg
    SG Flensburg-Handewitt - TVB Stuttgart
    SC DHfK Leipzig - TBV Lemgo Lippe

    @S.B.
    Hast Du bislang in der 2. Bundesliga eine Mannschaft gesehen, die bei Dir den Eindruck hinterlassen hat, dass sie sich (ohne eine masssive Veränderung des Kaders) in der 1. Bundesliga etablieren könnte?

    Glückwunsch nach Ferndorf. :help: Der TuS hat konsequent sein Spiel runtergespielt, wenig Fehler gemacht und so Hamm den Zahn gezogen. Am Ende macht Ferndorf aus einem 18:18 ein 27:21.

    Damit könnte sich der VfL Gummersbach am Samstag im Duell mit dem Dessau-Roßlauer HV ein kleines Polster auf die Verfolger aufbauen - auch wenn ich im bisherigen Saisonverlauf wenig erstligareifen Handball in der zweiten Liga gesehen habe. Ohne Absteiger aus der 1. Bundesliga (und evtl. auch aufgrund der Corona-Situation) ist das Niveau im Unterhaus überschaubar.

    [...]Und selbst wenn ich den Torwart aktiv störe... habe ich dann keine "korrekte Position"?


    Die falsche Position ist in Regel 15:9 nur als Beispiel aufgeführt und derartige Aufzählungen von Beispielen in Regeltexten sind nie abschließend. Wenn Du den Torwart aktiv am Pass zum Mitspieler am Anwurfkreis stören würdest, dann wäre nicht deine Position der Verstoß, sondern die Störung ansich.

    Ich bin aber deiner Meinung, dass das bloße "passive" Zurücklaufen kein bestrafungswürdiges Vergehen ist, sofern der 3m-Abstand zum Mittelkreis gewahrt bleibt und der Laufweg nachvollziehbar ist. Das heißt wenn z.B. der Bank-ferne Außen nach dem Angriff zum Wechsel läuft, dann ist es nachvollziehbar, dass er zwischen Torraum und Mittellinie den möglichen Passweg quert. Wenn aber derselbe Außenspieler auf dem Weg in die Abwehr einen Bogen um den Anwurfkreis läuft, dann ist die "Passivität" dieser Aktion schon eher zu hinterfragen.

    Hallo Quarterback,

    in diesem Fall kommt folgende Regel zur Anwendung:

    Zitat

    Regel 15:9
    Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z.B. eine nicht korrekte Position einnehmen oder diese vor der Wurfausführung verlassen, sind [...] zu bestrafen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Aktion vor oder während der Wurfausführung erfolgt (bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat). Dabei ist es ohne Belang, ob der Wurf anzupfeifen war oder nicht. [...]


    Der Spieler der den Anwurf stört bzw. aktiv den Pass vom Torwart zum anwerfenden Spieler verhindert ist gemäß Regel 8:7c progressiv zu betrafen, d.h. beginnend mit einer Verwarnung (Gelbe Karte).

    Sich nach dieser Leistung an den Schiedsrichtern abzuarbeiten ist mir zu einfach. Die technischen Fehler und vergebenen freien Würfe waren einfach viel zu viel um den Rhein-Neckar Löwen gefährlich werden zu können - ohne dass die Mannheimer ihrerseits wirklich überzeugt hätten.

    Ist die Mannschaft des SCM diese Saison wirklich schlechter oder sind sie schlicht einer der großen Verlierer der Corona-Schutzmaßnahmen, weil in der Vergangenheit die Unterstützung der Zuschauer in der Bördelandhalle die zwei bis drei zusätzlichen Tore ausgemacht haben, um in der erweiterten Ligaspitze mitzuspielen?

    Was gibts denn zu berichten? Verbirgt sich leider hinter einer Paywall.


    Das Geundheitsamt verweist auf die Gesamtsituation im Kreis. Der hohn Sieben-Tage-Inzidenzwert und die Auslastung der Krankenhäuser führen dazu, dass das Gesundheitsamt es für nötig erachtet jedwede Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Daraus begründet sich die Quarantäne für die Mannschaft des TuS Ferndorf.

    Übrigens bedarf es zur Rechtsgültigkeit einer Quarantänemaßnahme einen richterlichen Beschluss. Vielleicht sollte Ferndorf mal darauf bestehen?! Hier geht es schließlich um Existenzen!!


    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Gesundheitsämter zur Anordnung einer Quarantäne wenn ein konkreter Verdacht auf Infektionsgefahr besteht. Der richterliche Beschluss ist erst notwendig um polizeiliche (Zwangs)maßnahmen anzuordnen, wenn sich die unter Quarantäne gestellte Person dieser Anordnung widersetzt. Der Verstoß gegen die Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist allerdings mit Geld- und Haftstrafen sanktionierbar.

    Der Quarantäneanordnung muss also in jedem Fall Folge geleistet werden, aber es bleibt natürlich die Möglichkeit parallel dazu die Rechtmäßigkeit der Anordnung richterlich überprüfen zu lassen.

    @obotrit:
    Es steht doch wohl ausser Frage, dass die Anzahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Covid-19-Patienten in einer proportionalen Abhängigkeit zur Anzahl der Neuinfektionen steht und es einen ca. 14-tägigen zeitlichen Versatz gibt, oder? Zwar ist in den letzten Wochen der Anteil der schweren Krankheitsverläufe im Verhältnis zu den positiv Getesteten gesunken (von ca 20% im April auf ca 5% im August), aber es fehlt an ausreichend Wissen über die Krankheit um realisitsch abschätzen zu können bei welchem Anteil schwerer Verläufe es sich langfristig einpendeln wird. Die erhöhte Anzahl an Tests und der erleichterte Zugang zu Tests führen dazu, dass auch mehr asymptotisch an Covid-19-Erkrankte positiv getestet werden und sich die Statistik damit dem tatsächlichen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf annähert. Zum Schutz der Menschen müssen wir zunächst davon ausgehen, dass die aktuellen 5% zutreffend sind und dann würde eine Verdopllung der Infektionen zwangsläufig zu einer Verdopplung der intensivmedizinisch zu behandelnden Patienten 14 Tage später führen. Die aktuelle Auslastung in den Helios-Kliniken und anderen Krankenhäusern bildet das Infektionsgeschehen in Deutschland vor zwei Wochen ab und nicht den aktuellen Anstieg der zu den im November gültigen Schutzmaßnahmen geführt hat. Wer also auf Basis der Krankenhausauslastungen Entscheidungen treffen möchte, der läuft der tatsächlichen Dynamik der Pandmie zwei Wochen hinterher.

    Wenn Du also der Meinung bist, dass die Zahl der Neuinfektionen allein nicht ausreicht um Schlüsse zu ziehen, dann frage ich Dich ganz konkret welche Kennzahl(en) Du für besser geeignet erachtest? Über alle Einschätzungen zu den Maßnahmen, ihrer Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit kann diskutiert werden, aber dann erwarte ich auch umsetzbare Gegenvorschläge und nicht bloß eine Ablehnung des Ist-Zustandes ohne echte Alternativen aufzuzeigen.

    Quizfrage in die Runde:
    Was schätzt ihr, wieviel Prozent aller Sterbefälle in Deutschland ab KW 12 (erster Covid 19 Todesfall) bis KW 41(bis dahin geht bisher die Statistik des Statistischen Bundesamtes) werden Covid19 zugeordnet? :hi:


    [Blockierte Grafik: https://i.ibb.co/PzcyGkw/Sterbef-lle-Deutschland.jpg]

    Quelle: Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020

    Abgesehen von der ersten Welle im März/April ist die Zahl der Covid-19-Todesfälle in den meisten Wochen zum Glück <1% aller Sterbefälle in Deutschland.

    Wer mit den noch vorhandenen Intesivtbett-Kapazitäten in deutschen Krankenhäusern argumentiert und dadurch u.a. die Notwendigkeit der aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Frage stellen will, der verkennt komplett die zeitliche Komponente. Es ist schlicht nicht möglich solange "normal" weiterzumachen bis 80% oder 90% der Intensivbetten belegt sind und dann einen Schalter umzulegen und plötzlich muss niemand weiteres mehr ins Krankenhaus.

    Zwischen Infektion und ersten Syptomen einer Covid-19-Erkrankungen liegen im Mittel 5-6 Tage und bei schwerem Krankheitsverlauf werden Patienten in der Regel 5 bis 9 Tage nach dem Auftreten erster Symptome im Krankenhaus stationär aufgenommen. Das bedeutet die aktuelle Auslastung der Intensivbetten in Krankenhaäusern spiegelt das Infektionsgeschehen vor 10-15 Tagen wider. Zudem belegt ein Covid-19-Patient den Intensivpflegeplatz im Krankenhaus durchschnittlich für 8 Tage (ohne künstliche Beamtmung) bzw. 18 Tage (mit künstlicher Beamtmung).

    Selbst wenn wir also heute am Tag durch einen kompletten Lockdown das Infektionsgeschehen schlagartig beenden könnten und es ab heute keienerlei neue Infektionen mehr gäbe, dann müssten die freien Intensivbetten trotzdem noch groß genug sein um alle Patienten aufzunehmen, die sich in den letzten 10-15 Tagen infiziert haben und deren Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt. Der Verlauf der Intensivbettenbelegung hinkt den Infektionszahlen um 14 Tagen hinterher und dementsprechend sit die Sorge vor einer Überlastung durchaus realistisch - zumal die bereits belegten Betten eben nicht kurzfristig wieder frei werden.

    DARUM teile ich Deine Ansicht nicht, dass wegen der - durchaus realistischen- anzunehmenden zwei letzten Fallbeispiele von Dir eine Quarantäne VORSORGLICH akzeptabel wäre - am Ende des Tages eine Grundrechtsbeschränkung. DAFÜR ist, was ich aktuell per John Ionnadis´WHO Studie erfahre, die Case Fatality Rate viel zu gering!
    "Durchschnittliche Infektionssterblichkeit nur 0,23 Prozent"
    ntv


    Das ist durchaus eine legitime Meinung.

    Meiner Ansicht nach sind zwei, drei Tage in Selbstquarantäne eine erträgliche Maßnahme um die Infektionsketten zu unterbrechen. Der typische Ablauf ist doch, dass ich erfahre, dass es in meinem direkten Umfeld zu einem positiven Covid-19-Befund gekommen ist und ich somit zum Verdachtsfall werde. Daraufhin sollte ich mich nach Möglichkeit in vorsorgliche Quarantäne begeben und kann in der Regel am nächsten Tag einen Abstrich beim Arzt machen lassen. Das Laborergebnis des PCR-Tests erhalte ich dann wiederum am darauffolgenden Tag. Sollte ich einen positiven Befund mit z.B. Ct-Wert >30 erhalten, dann würde ich gemäß meinem Vorschlag (siehe oben) am darauffolgenden Tag erneut beim Arzt einen Abstrich machen lassen - schon allein weil ich für mich selbst die Gewissheit über meinen Gesundheitszustand haben will. Am darauffolgenden Tag (Tag 5 der Selbstquarantäne) hätte ich das endgültige Laborergbenis. Ich müsste also lediglich zwei Tage länger zuhause bleiben anstatt nach dem ersten Testergebnis direkt wieder bedenkenlos in die Öffentlichkeit zu gehen und der Nutzen wäre eine verbesserte Unterbrechung der Infektionsketten.

    Nimm als "Worst case" den Fall Ischgl. Die Infektionskette die von einem infektiösen Barkeeper ausging hat europaweit zu über 5.500 Infizierten und mindestens 30 Toten geführt. Inzwischen sind wir (hoffentlich) weiter bzgl. des Bewusstseins über die Gefährdung und einer frühzeitigeren Erkennung und Nachverfolgung im Umgang mit Covid-19. Aber der Schlüssel ist und bleibt es die Infektionsketten so früh und effektiv wie möglich zu unterbrechen.

    Hello Arcosh!

    Ich bin etwas verwirrt! So Sender-Empfänger .. Du beschreibst die Thematik ct-Wert so, als ob es sich dabei um ein Ergebnis handelt? So klingt es zumindest für meine Ohren. Du nutzt den gleichen Namen ct-Wert, aber beschreibst eine andere Sache? ?(

    Der ct-Wert ist doch ein voreingestellter Zyklus von Verdopplungen der entnommenen Probe und ct-Wert >34 läßt "keine Anzucht der Erreger zu" und ist damit nicht mehr infektös im Sinne des IfSG.


    Hallo FuexxeFan3,

    das Standard-Covid-19-Testverfahren, das so auch von deutschen Laboren angewendet wird, ist das Real-time-PCR-Verfahren bei dem anhand von Fluoreszenzmessungen ermittelt werden kann in welchem Anreicherungs-Zyklus die erforderlich Schwelle der Viruskonzentration erreicht wird.

    Das folgende Video veranschaulicht das ganz gut: RWTH Aachen: Wie funktioniert der Corona-(PCR)-Test?

    Wieder etwas gelernt:
    Bei Versicherungen gibt es wenig Fallstricke und de Abwicklung im Schadensfall läuft reibungslos (solange man nicht den Versicherungsvertreter erschiesst), aber Behörden suchen akribisch nach jedem Formfehler um die Auszahlung von Geldern zu verhindern.