Die Durchführungsbestimmngen der 3. Liga verweisen für den Fall eines Saisonabbruchs auf den neuen §52a der DHB Spielordnung.
ZitatAlles anzeigen§ 52a Saisonabbruch
(1) Über einen Saisonabbruch entscheidet der Vorstand/ das Präsidium des zuständigen Verbandes (auf DHB-Ebene das Präsidium gemeinsam mit dem Vorstand).(2) Sofern in den Bestimmungen des jeweiligen Verbandes nichts anderes bestimmt ist, findet die Quotienten-Regelung Anwendung. Dafür muss im Erwachsenenbereich, bei einem Spielmodus mit Hin- und Rückrunde, jede Mannschaft mindestens die Hälfte ihrer Spiele in dieser Saison gespielt haben. Hierzu zählen auch Spielverlustwertungen gem. § 50 SpO. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, wird die Saison nicht gewertet und keine Auf- und Absteiger sowie Sieger ermittelt. Im Jugendbereich und bei anderen Spielmodi im Erwachsenenbereich ist der Saisonabbruch in den jeweiligen Bestimmungen des Verbandes zu regeln.
(3) Quotientenregelung: Division der Punkte durch die Anzahl der absolvierten Spiele am Stichtag XX.XX.XXXX. Der ermittelte Wert ist mit 100 zu multiplizieren und auf eine Stelle nach dem Komma zu runden. (Bsp: Punktestand am 12.03.2020: 38 Punkte aus 23 Spielen; Rechnung: 38/23*100 = 165,2)
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Bei Parallelstaffeln erfolgt die Wertung zwischen den aufstiegsberechtigten Mannschaften ebenfalls nach der Quotienten-Regelung. Liegt hier Punktgleichheit vor, erfolgt die Wertung nach den Buchstaben b und c der nächsten Ziffer. In den dritten Ligen sind nur die Tabellenersten aufstiegsberechtigt und aus diesen werden die Aufsteiger ermittelt.
Anwendungshilfe: Zunächst wird die Quotientenregeln innerhalb der jeweiligen Staffel angewendet. Die aufstiegsberechtigten Mannschaften beider Staffeln werden dann mit ihren Quotienten (ihrer Staffel) in eine Reihenfolge gebracht. Wichtig ist, dass der zuständige Verband die Aufstiegsberechtigungen festlegt, insbesondere, wenn sich nicht-aufstiegsberechtigte Mannschaften darunter befinden. Die Quotientenregel dient der Berechnung der Tabelle. Auf- und Abstiegsregelungen sowie die Festlegung von aufstiegsberechtigten Mannschaften nimmt der zuständige Verband gesondert vor.
Ich würde es so interpretieren, dass es für eine Wertung der Saison ausreichend wäre, wenn zum Zeitpunkt eines Saisonabbruchs jede Mannschaft die Hälfte der Spiele in ihrer Staffel absolviert hat. Weitere mögliche Spiele in Auf- und Abstiegsrelegationen dürften für die 50%-Hürde keine Rolle spielen.
In allen sieben Staffeln würde die Abschlusstabelle per Quotient ermittelt und anschließend ein Ranking der Tabellenersten erstellt. Die beiden Mannschaften mit dem besten Quotienten würden in die 2. Bundesliga aufsteigen.
Für den Abstieg müssten meiner Meinung nach die Mannschaften ab Platz 7 aller Staffeln in ein gemeinsames Ranking gemäß der Quotienten gebracht werden. Die besten 14 Mannschaften würden in der Liga verbleiben, die übrigen 26 absteigen.