Beiträge von heindaddel

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    Original von - F -
    Ich vermute eher, dass die Führungsriege Zweifel hegt(e), ob Zeitz seine teilweise überragenden Leistungen auch dann abrufen kann, wenn er nicht mehr Alleinunterhalter auf seiner Position ist. Und da kam Vujin ins Spiel... Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass Zeitz aufgrund der Vujin-Verpflichtung nur ein Ein-Jahres-Vertrag angeboten wurde, er damit aber nicht zufrieden ist - was verständlich ist. Dritte Mutmaßung: Die Vertragsverhandlungen zwischen dem THW und Zeitz werden scheitern, wenn sie es nicht schon sind, und entweder wird Fernandez die nächste Saison als zweiter RR überbrücken oder, falls Anderssons Probleme anhalten, wird Vujin schon ein Jahr früher verpflichtet.

    Ein "Insider" schrieb vorgestern im THW-Forum: "Wetten, dass Vujin kommt (2012??) und Christian bleibt?" ...

    ... Teil 1 scheint ja schon mal zu stimmen ...

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    Original von Steinar
    heindaddel: Wenn Spieler auf Gehaltszahlungen verzichten müssen, ist der Kader für mich definitiv zu teuer. Mag jeder gerne anders sehen.

    Ehrlich wäre gewesen die Gehaltsanpassung durchzuführen, bevor die Spieler ihre Verträge unterschreiben oder zumindest noch zu einem Zeitpunkt, wo die Spieler noch die Möglichkeit haben zu einem anderen Klub zu wechseln um keine Einbußen hinzunehmen. Der Zeitpunkt innerhalb einer Saison - und das gilt auch für andere Klubs, die sich für ihren Europapokalsieg oder Klassenerhalt feiern lassen - ist das, was bitter aufstößt.

    Borah: Wir können eben nicht wissen, wie Flensburg mit einem Kader abgeschnitten hätte, den sie sich leisten konnten. Frank Lorenzet hat im Fall Delitzsch mal den Begriff Wirtschaftliches Doping geprägt. Genau das ist es in diesem Fall auch gewesen.

    Die Gehaltsanpassung erfolgte nicht während der letzten Saison, sondern davor. Die Einigung mit den Spielern wurde am 08.07.2009 veröffentlicht, die Verhandlungen haben somit während der Sommerpause stattgefunden, die Spieler (und ihre Berater) wussten also von dem Ansinnen des Vereins vermutlich bereits am Ende der alten Saison.

    Jeder Spieler für sich hätte die Möglichkeit gehabt, auf Vertragserfüllung zu pochen (und wäre dabei im Recht gewesen), den Verein zu verlassen (noch vor Beginn der Saisonvorbereitung, während der Saison bis 15. Februar, nach der Saison) oder mit "Leistungskürzung" zu reagieren. Keiner der Spieler hat offenbar von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, alle haben die Kürzung akzeptiert (vielleicht wurden damit zuvor "überhöhte" Gehälter auf das "Marktniveau" zurückgestutzt?). Wenn durch diese Maßnahme erreicht wurde, dass die reduzierten Gehälter durch die Einnahmen gedeckt waren, ist aus meiner Sicht alles in Ordnung.

    Ich finde, diesen "Fall", bei dem vor der Saison im Einvernehmen Gehälter reduziert wurden, um Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten, sollte man nicht mit den Fällen in einen Topf werfen, in denen vertragliche Verpflichtungen im Laufe der Saison nicht eingehalten wurden (sprich: Spieler bekamen ihre vereinbarten Gehälter nicht) oder in denen "weiter so" bis zur (Fast-)Insolvenz betrieben wurde. In diesen Fällen halte ich den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung für berechtigt, im "Fall" Flensburg nicht!

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    Original von Steinar
    Es geht doch nicht darum, dass der Flensburger Kader billiger war, als der der Löwen, sondern dass er eben um einen erheblichen Teil zu teuer war für Flensburg. Die Argumentation ist doch völlig unsinnig. Aber es gibt in Handballdeutschland kein Bewusstsein dafür. Feiert doch weiter die, die sich ihren Erfolg auf unehrliche Weise holen.

    Um beurteilen zu können, ob die - angepassten - Personalkosten "zu teuer" waren für die Flensburger, müsste man deren Jahresabschluss zum 30.06.10 kennen. Ohne diesen ist die Behauptung "zu teuer" schlicht eine Unterstellung.

    Und was die Gehaltsanpassung mit "Unehrlichkeit" zu tun hat, bleibt mir schleierhaft. Für mich war das eine sehr ehrliche Aktion, die Respekt verdient.

    Unehrlich würde ich es finden, ausgehandelte Gehälter tatsächlich nicht zu zahlen, also den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen. Aber nachzuverhandeln und die Vertragskonditionen IM EINVERNEHMEN mit den Vertragspartnern an veränderte Gegebenheiten anzupassen, ist doch völlig legitim und geradezu die Pflicht eines "ordentlichen Kaufmanns".

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    Original von Steinar

    Es ist eben wie es ist. Flensburg erschwindelt sich einen CL-Platz mit einer nicht finanzierbaren Mannschaft und wird abgefeiert und die Löwen sind die Dummen, weil sie dadurch nur auf Platz 4 landen, wie man an Meikels und anderen Postings sehen kann. Da gibt es nichts zu diskutieren. Und wenn es dann in die Hose geht und die Insolvenz nicht mehr mittels Gehaltskürzungen zu stoppen ist, dann schimpft man plötzlich. Das gilt auch für jede andere Mannschaft, die in den letzten Jahren Gehaltsstundungen durchgeführt hat, nur ist von denen keine vor den Löwen gelandet.

    Ich kann daran nichts Unlauteres erkennen. Die Flensburger haben ihre Spieler ja nicht um ihre Gehälter betrogen, sondern haben angesichts knapper werdender Mittel mit ihren Spielern neu "verhandelt". Und diese haben den neuen Konditionen, wenn auch vermutlich zähnknirschend, zugestimmt, also neue Vertragskonditionen akzeptiert. Sie hätten auch gehen können oder die Einhaltung der ursprünglichen Verträge einklagen können, haben sie aber nicht. Und offenbar haben sie auch nicht mit entsprechender Leistungskürzung auf die Reduktion ihrer Bezüge reagiert, sonst gäbe es diese Debatte nicht.

    Aus meiner Sicht war die Flensburger Vorgehensweise, rechtzeitig einzugreifen und nicht "ungedeckte" Gehälter zu zahlen, absolut richtig und geradezu vorbildhaft. Eine Wettbewerbsverzerrung kann ich darin nicht erkennen, im Gegenteil, die Maßnahme diente der "Wahrheit und Klarheit". Rückschlüsse auf irgendwelche "hätte-wäre-wenn"-Tabellen halte ich für ziemlich absurd.

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    Original von Steinar
    Balingen spielt CL? Hab ich da was verpasst?

    Offenbar schon.

    Jedenfalls fragte mich neulichs, als ich mich bei "famila" (ein Supermarkt mit Konzertkasse) nach einer Karte THW gegen Balingen erkundigte, die freundliche Dame am Ticketschalter: "Bundesliga oder Championsleague?" Von daher ... ;)

    Zitat

    Original von Jenny

    Naja die Bedingung, um da oben zu landen und um ein Abschiedsspiel zu erhalten, sind nun mal 10 Jahre THW ... so wurde es meines Erachtens jedenfalls mal irgendwo verkündet, von daher passt er dann ganz wunderbar in die Reihe ;)

    Einspruch!

    Wenn dies die Regel wäre, warum hängen denn nicht Krieter, Schwenker, Schwenke, Scheffler oder Schmidt unterm Dach? Und warum gabs ein Abschiedsspiel für Olsson?

    Verlängern mit Herrn Zeitz gerne, ein Abschiedsspiel für ihn irgendwann auch, aber einen Platz in der "Ehrengalerie" müsste er sich dann mMn erst noch erarbeiten.

    Edit:
    @ Dark Omen: Der passionierte Kite-Surfer möchte aber nicht "überall" hin, sondern sich ein Haus im Norden bauen. Und die möglichen Arbeitgeber an der Küste sind ja nun mal überschaubar ... :baeh:

    @ Lord:

    Bitte nicht Rechnungslegung/Bilanzierung mit der Planung verwechseln. Im Jahresabschluß müssen sämtliche Saldierungsverbote (und -gebote) und die GoB berücksichtigt werden.

    Hier ging es aber um die Darstellung der Planrechnung für das nächste (bzw. jetzt angefangene) Geschäftsjahr. Es ist m.W. jedes Unternehmen im Prinzip frei, ob sie eine solche aufstellt und welches Schema sie ggf. dafür anwendet, sofern nicht Spezialvorschriften (wie für öffentl. Haushalte - in diesem Falle vielleicht irgendwelche Lizensierungsregeln ?) klare Regeln vorgeben. Normalerweise sollten die Banken oder andere Geldgeber aber auf einen GuV-ähnlichen Wirtschaftsplan unter Anwendung der GoB drängen.

    Mal angenommen (ich gehe davon aus, dass es nicht so wahr), Uwe hätte früher seinen Gesellschaftern einen Bierdeckel präsentiert, auf dem er Zuschauereinahmen von 3,5 Mio., Sponsorengelder von 3,5 Mio. und Siegprämien von 0,5 Mio. prognostizierte und auf der Ausgabenseite steht "auf jeden Fall weniger, wird wieder einen schönen Gewinn geben" und die Gesellschafter hätten dies mit den Worten "Gut gemacht, Uwe" abgenickt, dann wäre der Etat eben mit 7,5 Mio. festgestellt. Diese Verfahrensweise wäre mangels Vorschriften nicht unzulässig, wenn auch wenig zweckmäßig ...

    Zitat

    Original von Lord Vader

    Aber vielleicht macht sich ja auch jemand die Mühe und recherchiert direkt bei Herrn Bormann wie er das denn meinte ...

    Ohne Herrn B. befragt zu haben ...

    Brutto- und Nettorechnung sind im Haushaltswesen gängige Begriffe (und ein "Etat" ist ja nichts anderes als ein Haushaltsplan), die bezeichnen, ob Einnahmen/Ausgaben bzw. Erträge/Aufwendungen saldiert dargestellt werden (netto) oder nicht (brutto).

    So schreibt §12 des Haushaltsgrundsätzegesetzes für öffentliche Haushalte grundsätzlich die "Bruttoveranschlagung" vor und definiert diese wie folgt:

    Zitat

    § 12 HGrG
    Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen

    (1) Die Einnahmen und Ausgaben in kameralen Haushalten, Aufwendungen und Erträge in doppischen Haushalten sowie die zur Produkterstellung vorgesehenen Mittel in Produkthaushalten sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Durch Gesetz kann zugelassen werden, daß Satz 1 nicht für die Veranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben gilt. Darüber hinaus können Ausnahmen von Satz 1 im Haushaltsplan zugelassen werden, insbesondere für Nebenkosten und Nebenerlöse bei Erwerbs- oder Veräußerungsgeschäften. In den Fällen des Satzes 3 ist die Berechnung des veranschlagten Betrages dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen.
    (2) ...

    Vor diesem Hintergrund empfinde ich die Aussage von Herrn Bormann nicht als interpretationsbedürftig.

    Letzlich sind verlautbarte Etatzahlen reine "Wünsch-dir was-Rechnungen", die ich massiv gestalten kann, indem ich bestimmte Größen einrechne oder nicht, indem ich bestimmte Größen saldiere oder nicht, indem ich vorichtig (frühes Ausscheiden in CL und Pokal) oder optimistisch (Titelgewinne) plane, indem ich mehr oder weniger große Überschüsse oder Fehlbeträge erwarte. Innerhalb eines breiten Korridores lässt sich jede Zahl gestalten, zumal die eigentlich interessanten tatsächlichen Ist-Zahlen, sprich die GuV, ja nicht veröffentlicht werden.

    Wenn ich die Erwartungen dämpfen möchte, verkünde ich eben einen "Sparkurs" und rechne die Zahlen runter, wenn ich meine Konkurrenz einschüchtern und Selbstbewußtsein demonstieren möchte, rechne ich sie eben hoch ...

    "Brutto" oder "netto" dürfte in diesem Fall bedeuten, ob der Etat nach dem Bruttoprinzip (alle erwarteten Aufwendungen und Erträge gehen getrennt in die Planrechnung ein) oder nach dem Nettoprinzip (bestimmte zusammenhängende Aufwendungen und Erträge werden saldiert und werden nur mit dem Ergebnis berücksichtigt) aufgestellt wird.

    Wenn beispielsweise Zuschauererlöse (ohne Steuern) von 3 Mio. und damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen (Hallenmiete inkl. NK, Ordnern, Ticketingaufwendungen etc.) von 2 Mio. geplant werden, könnte ich in meinen Nettoetat nur den Überschuß von 1 Mio. auf die Ertragsseite stellen (könnte sinnvoll sein, wenn ich hierfür einen "Nebenetat" führe und nur das Ergebnis in den "Hauptetat" übernehme). Stelle ich den Etat nach dem Bruttoprinzip auf, weise ich demgegenüber 3 Mio. auf der Ertragsseite aus und 2 Mio. auf der Aufwandsseite aus, und schwuppps, ist mein Etat um 2 Mio. größer.

    Anderes Beispiel: Angenommen, ein Autohaus sponsert den Verein, indem er für die Mannschaft Leasingfahrzeuge unentgeltlich zur Verfügung stellt. In einem Nettoetat würde dies unberücksichtigt bleiben, weil es die eigene Kalkulation nicht tangiert, in einem Bruttoetat würde man es darstellen, wie man auch in der GuV ausweisen müsste, nämlich Sponsorenerträge und Fuhrpark-(oder Personal-?)aufwendungen in Höhe X, auch wenn kein Geld fließt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die neue Führung auf einen Etat nach Bruttoprinzip gedrängt hat, um eine bessere Vergleichbarkeit der Ist-Zahlen aus den (Monats-/Quartals-/Jahres-) GuVs mit den Planansätzen des Etats zu gewährleisten.

    Zitat

    Original von MobyDick87

    Kim Andersson nach dem Spiel gegen Flensbburg lt. eigener Aussage schon im Final 4, wurde von Götz berichtigt und antwortete ganz locker, "da hab ich wohl was falsch verstanden". Geil :lol:

    Na, in "Viertelfinale" steckt doch "Final" und "4", das kann man schon mal falsch verstehen und für die deutsche Übersetzung des Begriffes halten ... ;)

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    Original von UlfN

    Aufregend, wird Zeit, dass der Staatsanwalt darauf Schimanski oder wen auch immer ansetzt ;)
    Nein, das Problem soll doch sein, dass der gute Herr V. gar nicht in Deutschland ansässig ist, da wird das mit den Kontenbewegungen schon schwierig (Wobei irgendwo in irgendeinem der vielen Artikel doch drinn stand, dass Nenad V. kurz nach Erhalt des Geldes jenes abgehoben habe und nach Polen geflogen sein soll. Zu der Gier der bestochenen würde ich dann anführen, dass ja nicht wenige vermuten, dass diese Zahlungen üblich sind und öfters auch von anderen vereinen erfolgen-Dann ist das Einkommen also regelmäßig und fällt nicht so sehr auf. :P Ganz davon erneut ab, dass es schwer wird für die deutsche Staatsanwaltschaft diesbezüglich zu ermitteln.

    Naja, aber es gab Amtshilfeersuchen und Antworten auf die von den deutschen Behörden gestellten Fragen. Hat sich die deutsche Staatsanwaltschaft bislang über unzureichende Ermittlungen im Ausland beklagt?

    Und sollten die Schiris tatsächlich regelmäßig "empfänglich" (gewesen) sein, würde dies die Diskrepanz zwischen offiziellem Einkommen und Lebenswandel doch nur vergrößern - und ihre Glaubwürdigkeit umso mehr erschüttern.

    Haben die Flensburger (oder sonstwer) eigentlich Strafanzeige wg. Betrugs gegen die Schiedsrichter gestellt? In deren Vermögensverhältnissen schlummern doch wohl die Antworten auf die uns interessierenden Fragen - oder auch nicht ...

    Schon spannend, was hier einige alles aus der "Verteidigungsstrategie" herauslesen können ...

    Entscheidend dürfte doch wohl sein, was mit den 92.000 € geschehen ist. Da das Geld überwiesen wurde, sind der Empfänger und dessen Konto bekannt. Ich vermute mal, dass die Staatsanwaltschaft die Kontobewegungen auf diesem und auf anderen Konten des Herrn V. kennt. Sollte V. , wie vorgeworfen, als Geldbote fungiert haben, dürfte es zeitnah zu den Überweisungen größere Bargeldabhebungen gegeben haben. Sollte Schwenkers Geschichte stimmen, wären die Zahlungen für V. selbst und das "engmaschige Netz aus ehemaligen Spielern, Handballinsidern und auch Spielerberatern" bestimmt gewesen. Das Geld wäre also auf den Konten des V geblieben bzw. innerhalb des Netzes weitergeleitet worden. Da wird es dann sicher Namen geben von Leuten, die dies bestätigen oder bestreiten können.

    Im übrigen bin ich davon überzeugt, dass das Geld, sollte es tatsächlich bei den Schiedsrichtern gelandet sein, Spuren hinterlassen hat. Jemand, der in solcher Position (int. Spitzenschiedsrichter) bestechlich ist, der ist gierig. Und wer gierig ist, der spart das ergaunerte Geld nicht, der will was davon haben, der gibt es auch aus. Ein nicht zum Einkommen passender Lebenswandel, größere Anschaffungen in bar, Fotos von "unangemessenen" Urlaubsreisen auf der Festplatte, Aussagen von neidischen Nachbarn ...

    Ähm, eigentlich wollte ich jetzt nur den gescannten Artikel aus der Printausgabe der KN sowie den Kommentar von G. Müller hier reinstellen ... aber die Dateien sind leider zu groß. Oder ich zu doof ...

    Zitat

    Original von Elusis
    Eine Sperre ab dem Urteil zu verhängen, wenn sich das knapp 4 Monate hinaus zögert, halte ich für totalen Schwachsinn.

    Und wenn ein Autofahrer Ende April mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, der Bescheid über das einmonatige Fahrverbot aber erst im Juli zugestellt wird, soll er den "Lappen" rückwirkend für den Mai abgeben? Oder ein Bankräuber, der 3 Jahre nach der Tat erwischt und zu 2 Jahren Haft verurteilt wird, wandert rückwirkend ab dem Tatzeitpunkt in den Knast?

    Kann nur hoffen, dass sich die EHF dieser interessanten Rechtsauslegung anschließt, falls man sich genötigt sieht, dem THW eine internationale Sperre aufbrummen zu müssen ... ;)

    Im Ernst: Galia ist zu 6 Monaten Sperre verurteilt worden, hat (bis vorgestern) nicht einen Tag davon "abgesessen" und kriegt schon im Urteil vier Monate erlassen. Der fünfte Monat fällt in die Vorbereitungszeit, so dass effektiv nur ein Monat "echte Sperre" übrig bleibt. Was für eine Farce!

    Unglaublich.

    Man kann ja darüber diskutieren, wenn man denn diese Show-Veranstaltung im Falle eines Doublesiegers überhaupt braucht, ob man den "Wettbewerb" nicht dadurch aufwertet, dass man statt des Vize-Pokalsiegers den Vize-Meister antreten lässt (weil Meisterschaft im Vergleich zum Pokal der höherwertigere Wettbewerb ist) ...

    ... aber: man kann doch bitteschön nicht während des laufenden Wettbewerbs die Spielregeln ändern, noch dazu auf Antrag einer "beteilligten Partei"! Wenn man es denn ändern will, dann doch wohl VOR dem Beginn der "Qualifikationswettbewerbe" beschließen bzw. erst für den übernächsten Supercup, also ab 2010, in Kraft setzen.

    Wobei ich der Meinung bin, dass man für so ein Show-Vorbereitungsspiel keinen offiziellen Titel vergeben sollte ...

    Zitat

    Original von Teddy

    Kann sie bzw. das Gericht. Wird sie aber in aller Regel nicht tun, weil es dazu (mit Ausnahmen) eigentlich keinen Grund gibt. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen bzw. der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen ist ureigene Aufgabe des Richters. Ausnahmen lediglich hin und wieder bei Kindern oder Menschen mit bekannten psychischen/ psychiatrischen Problemen, wo man nicht weiß, wie die sich auswirken.

    Im übrigen ist Nielsen kein echter Zeugen "vom Hörensagen" (was es als "Zeugenkategorie im deutschen Recht sowieso nicht gibt), sondern er ist jemand, demgegenüber der "Täter" ein "Geständnis" abgelegt hat ("Schernker hat mir gesagt, ich habe SR bestochen")

    Danke.

    [exkursstrafrechtfürhandballfans]
    Dann ist es sozusagen die "ureigene Aufgabe" des Verteidigers, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern? Darf er dazu Sachverhalte vorbringen, die mit dem eigentlichen Fall gar nichts zu tun haben? Oder wie macht sich ein Richter ein Bild vom Leumund des Zeugen?
    [/exkursstrafrechtfürhandballfans]

    Zitat

    Original von Karl
    Heindaddel schreibt:

    Ahja.

    Das ist eine ernstgemeinte Frage an den versammelten juristischen Sachverstand.

    Ohne die Fakten anzweifeln zu wollen, für meinen Geschmack trägt der Herr reichlich dick auf und aus all dem, was ich bisher über ihn bzw. von ihm gelesen habe, drängt sich mir das Bild eines neureichen, geltungssüchtigen Wichtigtuers auf (das Auto passt da wie Faust ... ;) ).

    Insgesamt enthält das Interview wohl nichts oder wenig Gerichtsverwertbares (was nicht schon bekannt wäre), aber jede Menge nicht widerlegbares Rufschädigendes ...

    Wenn man sich schon auf einen Zeugen vom Hörensagen berufen möchte, finde ich die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht unanständig ...

    Und ausgerechnet dieser "große Unbekannte" im deutschen Handball soll der Beichtvater sein, dem alle freimütig ihre Sünden anvertrauen ???

    Auffällig finde ich, dass er hier kaum auf das einzige Gespräch eingeht, bei dem es weitere Zeugen (Storm und der Anwalt) gab, alle "Enthüllungen" aber aus Gesprächen mit ihm allein stammen (somit nicht durch einen Zeugen widerlegt werden können).

    Komisch finde ich, dass Noka die Überweisungen an Volarevic ausgeführt haben soll. Schließlich wissen "wir" doch inzwischen, dass die Zahlungen über ein Geschäftskonto des THW abgewickelt wurden. Und es würde mich sehr wundern, wenn der Trainer Kontovollmacht gehabt hätte und in den Zahlungsverkehr eingebunden gewesen wäre.

    Widersprüchlich finde ich Nielsens Einschätzung, der THW habe in der Bundesliga nicht bestochen, aber der ganze Erfolg des Klubs sei nur auf Betrug aufgebaut.

    Nicht nachvollziehen kann ich, warum Herr Nielsen, obwohl er sein Lebenswerk nicht ruinieren und "so eine Sache" nicht decken wollte, doch trotz seines Wissens anbot, beim THW als Sponsor einzusteigen, wenn Karabatic im Gegenzug freigegeben worden wäre.

    Kann die Staatsanwaltschaft eigentlich auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch ein (psychologisch/psychiatrisches) Gutachten prüfen lassen?

    In den KN von heute erläutert Grotes Anwalt die Berufung Grotes "auf das ihm zustehende Auskunftsverweigerungsrecht".

    Demnach hat Grote in der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung der Aussage Nielsens (Schwenker habe ihm in Zagreb erklärt, er habe persönlich Geld an Schiedsrichter gezahlt) widersprochen.

    "Würde mein Mandant dies in einer richterlichen Vernehmung bestätigen, so würde er wegen der sich widersprechenden Aussagen verdächtigt, gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Gunsten Schwenkers falsche Angaben gemacht und eine versuchte Strafvereitelung begangen zu haben. Dies würde ihn der Gefahr aussetzen, wegen des Verdachts einer Straftat verfolgt zu werden."

    Juristen an die Front ... ;)

    Zitat

    Original von Karl
    Bosman (ab 95) und die dadurch möglichen Verpflichtungen waren sicherlich auch mitentscheidend bei der Stabilisierung des Erfolges (okay, das hat der THW besser gemacht als andere Vereine mit hektischen Großversuchen, die aber auch nicht auf den Strukturen aufbauen konnten, die beim THW vorhanden waren)

    Meiner Meinung nach wird umgekehrt ein Schuh draus: Die durch Schwenker (und die Gesellschafter) vorangetriebene Professionalisierung des THW war die Grundvoraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit Kiels in den nach Bosman "globalisierten" nationalen und internationalen "Märkten". Schwenker und Co. haben die Strukturen erst geschaffen, um das zweifellos vorhandene Potential (Zuschauerzahlen/regionales Interesse) erfolgreich zu nutzen.

    Der Spiegel 17/1994 schrieb:

    Zu der Frage der Treffen der Gesellschafter mit Schiedsrichtern:

    Da es bislang so war, dass die Heimvereine für die Betreuung der Schiris zuständig waren, finde ich es nicht "ehrenrührig", wenn die oder einer der Gesellschafter diese begrüßen, also möglichst "ranghoch". Das wurde andernorts sicher genauso gehandhabt.