Horst Marquardt vom Bundessportgericht hat den Einspruch mangels zuständigkeit abgewiesen.
Ich möchte Teile eines Artikels der NZ vom 17.04.2004 hier reinstellen. Sicher ist der Artikel nicht ganz objektiv wenn aber nur Teile davon stimmen ein Armutszeugnis für die HBVF.
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Wie von Pierer mitteilte, wies der Vorsitzende des Gerichts, Horst Marquardt, die Beschwerde aus formalen Gründen zurück. „Er hat kein Wort zum Punktabzug geschrieben, ist auf die Sache überhaupt nicht eingegangen“, sagte der Anwalt.
Das ist wenn er nicht zuständig ist ja noch okay.
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Stattdessen begründete der Richter seine Entscheidung anhand von drei Punkten: Erstens ist seiner Meinung nach die vom Club angerufene Rechtsinstanz gar nicht zuständig. Da aber im Vorfeld bekannt wurde, dass Marquardt dazu neigt, Beschwerden aufgrund solcher Formfehler abzuweisen, hatte sich von Pierer „peinlich genau an die Vorgaben gehalten“. Es ist nur vorstellbar, dass die Handball-Vereinigung der Frauen (HBVF), von der die Strafe verhängt wurde, eine andere Beschwerdestelle angegeben hatte, als Marquardt für richtig hält. Das würde allerdings bedeuten, dass beim Verband die eine Hand nicht weiß, was die andere tut — ein Armutszeugnis.
Wenn dem so ist kann man dem letzten Satz nichts hinzufügen
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Zweitens kritisierte Marquardt das Fehlen zweier Originalunterschriften von Vereinsverantwortlichen auf der Vollmacht, die laut von Pierer aber den Regeln entsprechend geleistet wurden. Und drittens bemängelte der Richter, dass der 1. FC Nürnberg die so genannte Rechtsbehelfsgebühr von 900 Euro nicht bezahlt habe, obwohl der Club die entsprechende Quittung vorweisen kann. Auch das klingt nach mangelnden Absprachen innerhalb des Verbands
Was da wohl stimmt wird man nie herausfinden.
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Natürlich will er im Auftrag des 1. FC Nürnberg erneut Beschwerde einlegen — diese muss wieder an Marquardt gerichtet werden. Gleichzeitig wird der Club das ständige Schiedsgericht der HBVF anrufen, das allerdings erst entscheiden muss, ob es zuständig ist.
Ebenfalls sehr komisch. Die vom Bundessportgericht als zuständige Stelle eingestufte Instanz muss erst entscheiden ob sie Zuständig ist.
Den letzten Absatz finde ich bedenklich und auch als Anhänger des FCN im sinne des Sports nicht richtig.
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„Der letzte Ausweg wäre“, sagt von Pierer, „dass man zu einem ordentlichen Gericht geht.“ Dort ist dann zwar eine nachvollziehbare Entscheidung zu erwarten, aber bis dahin vergeht wieder viel Zeit. Zeit, die so kurz vor Ende der Saison eigentlich niemand hat.
Wenn aber statt einer nachvollziehbaren Entscheidung auf Sport- und Schiedsgerichtsebene DHB/HBVF ein hin und her zwecks Zuständigkeit über den Sport entscheidet ist eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichts besser als keine Entscheidung in der Sache.
Zum ganzen Artikel
Kommentar aus der Nürnberger Zeitung
Hier noch ein Artikel aus den Nürnberger Nachrichten
NÜRNBERG (Eig. Ber./tsch) - Das Handballteam des 1. FC Nürnberg in der Frauen-Bundesliga ist vorerst mit seinem Einspruch gegen den Abzug von vier Punkten abgeblitzt.
Der mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt Peter von Pierer teilte gestern mit, dass Horst Marquardt, der Vorsitzende des Bundessportgerichts, den Protest „mangels Zuständigkeit in dieser Angelegenheit“ zurückgewiesen habe. Für von Pierer eine völlig unverständliche Entscheidung, „denn in der Rechtshilfebelehrung, die vor 14 Tagen dem Bescheid über den Punkteabzug angefügt war, wird ausdrücklich der Vorsitzende des Bundessportgerichts als die zuständige Instanz für den Einspruch genannt“ weiter