Zitat
Original von Däne
Der Einzige, der feststellen kann, ob das TTO rechtmäßig ist, ist eben das Kampfgericht. Hier ist m.E. analog zum Wechselfehler die Entscheidung durch das Kampfgericht bindend für die SR. Denn die Wahrnehmung, die zur Entscheidung führt haben nicht die SR gehabt.
Nein, ob das TTO korrekt ist entscheiden die Schiedsrichter mit der Bestätigung des TTO (ausgestreckter Arm zur beantragenen Mannschaft).
Und auch erst dann darf die Spielfläche betreten werden.
Von daher haben die SR vom Grundsatz Recht, wobei ich hier auch nichts unternommen hätte, bzw. nichts unternehmen würde (eventuell kurzer Spruch zum MV).
Wenn sich bei Mannschaft A ein Spieler verletzt und nur Mannschaft B ein Arzt dabei hat, laß ich den ja auch auf´s Spielfeld ohne Bestrafung...
Von daher, regltechnisch haben die Herren aufgepasst, aber selber gespielt haben sie wohl nie 
MfG
Schmiddy