Beiträge von BerndO

    :wall: [GriffelSpitz]Dann ist es "halt" kein Wechselfehler, sondern regelwidriges Betreten der Spielfläche durch einen zusätzlichen Spieler[/GriffelSpitz]
    Passt das jetzt zu 16:3a??

    Dass die SR in diesem speziellen Fall mit dem Anpfiff unglücklich agiert haben, sieht wohl jeder ein. Wir diskutieren hier aber den Fall, was zu passieren hat, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

    Letztendlich hat jedoch die Mannschaft bzw. der MV einen Fehler begangen, den die SR korrekt geahndet haben.

    Was die persönliche Strafe angeht, so wird dies jedenfalls so im BHV geschult (oder ich habe mal wieder nicht aufgepasst). Möglich ist zwar vieles, aber da sollte es zwischen den verschiedenen Landesverbände keine Unterschiede geben.

    jfherden: Kann es sein, dass Du u.U. einen ganz wichtigen Satz in den Erläuterungen überlesen hast?

    Zitat

    Grob unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:

    Die vollständige Aufzählung grob unsportlicher Vergehen gibt es (leider noch) nicht. Wäre ja eine enorme Hilfe, und es gäb keine Streitfälle mehr...

    Ich tue ja selten das, was Offizielle von mir verlangen, aber in so einem Fall bin auch ich "gnädig".

    Gruß
    Bernd

    Da hat der MV der fehlbaren Mannschaft freie Auswahl, er sollte jedoch sorgfältig auswählen und nicht den nehmen, der schon zwei Hinausstellungen hat. Denn hierbei handelt es sich auf jeden Fall um eine persönliche und nicht nur um eine Mannschaftsstrafe.
    Fällt ihm spontan keiner ein, dann darf der SR ;)

    Deine Angaben zum Sachverhalt reichen leider noch nicht aus.

    Ich nehme jetzt einfach mal an die SR haben das Tor nicht annulliert.

    Wann wurden die SR auf den Missstand durch Z/S aufmerksam gemacht? War zu diesem Zeitpunkt der Anwurf bereits ausgeführt?

    Wenn nicht, hat die betroffene Mannschaft nach Spielschluß Einspruch eingelegt? Falls Einspruch eingelegt worden ist, wie war der Spielstand zum Zeitpunkt des Tores? Wie ist das Spiel ausgegangen?

    Wenn der Anwurf jedoch bereits ausgeführt worden ist, so ist eine Annullierung des Tores nicht mehr möglich, und ein Einspruch gegen die Spielwertung völlig sinnlos.

    Gruß
    Bernd

    Bei der ganzen Diskussion sollte man zudem nicht vergessen, dass der Ausschluß nicht zuletzt auch eine Mannschaftsstrafe ist und nicht unerheblich Einfluß auf den Ausgang des Spieles hat/haben kann.

    Ich steh auch auf dem Standpunkt, dass der Spieler - und damit auch seine Mannschaft - durch meine "Reaktionsschnelligkeit" nicht auch noch "belohnt" werden sollte.

    Zitat

    Original von mhs
    Ich habe heute noch die Ehre, das LLF - Spiel von Herrn S aus K zu leiten. Ich bin schon gespannt, wie sie ein Regionalliga SR auf der Bank benimmt :)

    Berichte mal, ich darf auch bald :D

    Ist der Bogen unterschrieben und verteilt kann der SR meiner Meinung nach, wenn er selber keinerlei Beobachtungen gemacht hat, gar nichts mehr tun.

    In 17:2 steht: Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte verlassen. Wenn er also selber Beobachtungen macht, ist er sogar verpflichtet, diese zu melden, auch wenn der Spielbericht "abgehakt" ist.

    Aber wenn nicht, dann stimme ich mit mhs überein: nix geht mehr

    Interessant wäre aber auch der Fall: SR nach Spielende in der Kabine und irgendwo in den Katakomben gibt's unbemerkt noch einen "kleinen Tumult". Kann/muss der SR auf Antrag eines Vereins Eintragungen im noch nicht unterschriebenen Spielbericht machen? Klar, legt ein Verein Einspruch ein, muss ich alles eintragen, was der Vereinsvertreter mir vorformuliert, aber in so einem Fall handelt es sich ja nicht direkt um einen Einspruch. Also, wie/wo mache ich wenn überhaupt Eintragungen?

    Gruß
    Bernd

    Wie auf http://www.handball-regionalliga.de.vu zu lesen ist, wird das Spiel für K/Ö 2 gewertet (gemäß Spielstand 25:26 bei Spielabbruch).

    Die Paragraphen, die hier zur Urteilsfindung herangezogen worden sind, sind ja eigentlich auch einfach, klar und eindeutig:

    §47 SpO DHB Nichtaustragung, Nichtbeendigung eines Spiels:
    Kann ein Spiel in Folge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über Wertung oder Neuansetzung des Spiels.

    §9 RO DHB Spielabbruch:
    (1) Die Mannschaft, die einen Spielabbruch verschuldet, hat das Spiel verloren. Weitere Strafen können verhängt werden.

    Weitere Strafen hier: 250€ für den Heimverein.

    Also alle Aufregung umsonst, der "Gerechtigkeit" ist genüge getan :D

    Wenn denn für unsere Kollegen im SHV so eine klare Anweisung (Spielabbruch wenn nur noch einer auf der Platte ist) besteht, haben die SR ja auch vollkommen korrekt gehandelt. Nun denn, da bei uns (BHV) keine solche Anweisung existiert (oder doch?), würde ich weiterhin versuchen, dass Spiel über die Bühne zu bringen.

    Gruß
    Bernd

    Zitat

    Original von SRBHV
    PS: wenn du schnell bist findest du mich ab 19:00 Uhr in Leutershausen


    Na dann viel Spass beim Spitzenspiel, aber solltest Du nicht wenigstens 5 Minuten vor Spielbeginn in der Halle sein?? ;) ;)

    :hi: Bernd

    Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Das Problem ist, daß die SR das Spiel abgebrochen haben. Und das (Berndo, aufgepasst ) ganze neun Sekunden vor Spielende.


    :rolleyes: Häh? Ich pass doch auf, das mit den neun Sekunden ist mir doch nicht entgangen, oder doch, oder wie? Was schrieb ich noch gleich? :baeh:

    Nun denn, jetzt scheint es aber doch so gewesen zu sein, dass nur noch 1 Spieler auf der Platte war. Da wäre ich dann sicherlich auch ins Grübeln gekommen. Aber hätte man die neun Sekunden nicht dennoch zu Ende bringen können? Im Zweifelsfall hätte der Anwurf ja auch als direkter Torworf ausgeführt werden können, wahrscheinlich wäre dann noch ein Tor für den Gegner gefallen. Aber spätestens dann wäre es ausgestanden gewesen. So jedenfalls läuft man eventuell Gefahr, dass die Mannschaft, die den Spielabbruch in gewisser Weise provoziert hat, mit einer Neuansetzung des Spiels "belohnt" wird.

    SRBHV: Warst Du dabei? Oder hast Du Deine "Fakten" auch nur aus dem Internet, wie alle anderen hier auch?

    :hi:
    Bernd

    Ui, da war ja wohl was geboten...

    Ich bin der Meinung, diese 9 Sekunden hätten die SR auf jeden Fall noch spielen lassen können, zumal die Mannschaft ja immer noch mit 2 Spielern agieren durfte und somit den Anwurf nicht gleich als Torwurf hätte ausführen müssen.

    Selbst wenn noch länger zu spielen gewesen wäre hätten die SR das Spiel auch nicht abbrechen müssen. Es gibt keinerlei verbindliche Regelung für einen Spielabbruch. Dies liegt allein im Ermessen der SR und letztendlich sollte der sportliche Gedanke hier massgebend sein. Und der ist bei einer vorrübergehenden Unterzahl 1:6 durchaus noch gewahrt. Denn wie lange hätte es denn gedauert bis der erste Spieler hätte ergänzen dürfen? Sicherlich keine 2 Minuten.

    Also, weitere 9 Sekunden hätten den SR und den jetzt aktivierten Instanzen einigen Schreibaufand erspart. Aber wie diese Instanzen jetzt entscheiden (Neuansetzung, Wertung gemäß Ausgang oder für den Gegner mit 0:0 Toren, "Ärger" für die SR) wage ich jetzt nicht zu mutmassen. Lag da zu oft schon daneben ;)

    Gruß
    Bernd

    Nun, nur weil ich in der Halbzeitpuase feststelle, dass Harz am Ball ist, heisst das noch lange nicht, dass ich es auch mitkriege, dass sich jemand Harz an die Finger schmiert.

    Ich denke, die SR haben genug zu tun, sich um die wesentlichen Dinge im Spiel zu "kümmern". Und wenn man mir die Harzdose nicht unter die Nase hält bzw. der Spielführer mir zu Beginn mit Harz an den Fingern die Hand gibt, dann krieg ich das Harzen zu 99% nicht mit.

    Gruß
    Bernd

    Was sollen denn die SR tun, was sie nicht jetzt schon (im BHV) tun, nämlich ihre eigenen Wahrnehmungen bzw. auf Anforderung die eines MVA ins Protokoll eintragen? (Oder machen die das etwa nicht so??)

    Etwa dem Heimverein ohne Bestätigung für die Erlaubnis von Haftmitteln die Harzdose wegnehmen??

    Gruß
    Bernd