Beiträge von BerndO

    An dem Beispiel kann man mal sehen, wie eine einzelne Person, an der sich einige gerieben haben, so ein in der Tat wirklich informatives Forum "zugrunde" richten kann.

    Ich kann nur hoffen, dass das Forum irgendwann wiederbelebt wird und dann sollte man "Don't feed the troll" beherzigen.

    Nach Wiederanpfiff kann ein bereits disqualifizierter Spieler auch bei einer Tätlichkeit nicht mehr weitergehend bestraft werden. Dies obliegt einzig und allein der spielleitenden Stelle bzw. den Rechtsinstanzen aufgrund der dann von den SR vorgenommenen Eintragungen im Protokoll. D.h. auch dass das Verhalten des disqualifizierten Spielers keinerlei Auswirkungen auf Spielfortsetzung oder Spielstärke seiner Mannschaft hat...

    Vor Wiederanpfiff ist das was ganz anderes.

    Fichtl: Eine Beleidigung führt übrigens NIEMALS zu einem Ausschluss-

    Nun, eine automatische Sperre dürfte in diesem Fall nicht eintreten, weil die DQ nicht regelkonform war. Aber ich würde trotzdem annehmen, dass die spielleitende Stelle aufgrund des hoffentlich richtig geschilderten Sachverhaltes eine Bestrafung durch die Rechtsinstanzen beantragt. Oder sollte das aufgrund der fehlerhaften DQ nicht mehr möglcih sein?

    Oh, ein wenig Nostalgie...

    früher war es definitiv ein Freiwurf, den jeder Spieler ausführen durfte. Meines Wissens aber grundsätzlich ausserhalb des Torraums, also nicht auf der Linie stehend, auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig in den Köpfen der Spieler festgesetzt hatte. Vielleicht gab es da aber eine entsprechende Bestimmung vor meiner Zeit...

    Heute jedenfalls darf nur der Torwart den fälligen Abwurf ausführen.

    Sunny: Wenn schon Regelbezug dann den richtigen: Erläuterung 5:3 zählt beispielhaft Vergehen auf, die eine sofortige Hinausstellung schon beim ersten Vergehen dieser Art erfordern - das trifft hier hoffentlich auch für Dich nicht zu.

    Wie Du darauf kommst, dass bei einer Ermahnung noch keine Regelwidrigkeit vorliegt, ist mir auch schleierhaft. Hast Du schon mal auf FW entschieden und den fehlbaren Spieler ermahnt? Wenn ja, warum FW, wenn doch bei einer Ermahnung keine Regelwidrigkeit vorliegt?

    Prinzipiell sehe ich es aber genauso: Erst einmal im Vorbeigehen im laufenden Spiel einmal ermahnen ohne das Spiel zu unterbrechen, und dann erst unterbrechen und verwarnen mit Ballbesitzwechsel.

    Theo: Wie gesagt, ich bin mir da auch nicht sicher. Der Handball-SR (Kapitel 1.2 Seite 5 unten rechts) macht allerdings keinen Unterschied ob es der 14. oder 15. Spieler ist, der nicht teilnahmeberechtigt das Spielfeld betritt und sich unsportlich verhält.

    Zitat

    ... Unabhängig von der Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen muss auch der betreffende Spieler bestraft werden, wenn er sich nach dem Betreten der Spielfläche unsportlich verhält. ...

    Ach ja und bezüglich der Ermahnung bei (passiver) Verhinderung der schnellen Mitte:

    Zitat

    Erläuterung 5:

    5:2 Progressive Bestrafung bereits beim ersten Vergehen (16:1c)
    a) ...
    b) Verzögerung einer Wurfausführung des Gegners, typisch bei Nichteinhalten des Abstandes oder wenn der Torwart den Ball nicht an den 7-m-Werfer herausgibt; (siehe auch Regeln 14:8, 14:9, und 15:5 Absatz 3);
    c) ...

    Thomas: die frage in diesem Fall ist etwas anders gelagert, da der zu bestrafende Spieler ja gar nicht mehr ein- bzw. nachgetragen werden kann, da schon 14 Spieler auf dem Bogen stehen, insofern wäre das eine Art Mannschaftsstrafe, da wer nicht auf dem Bogen steht auch nicht persönlich bestraft werden kann. Aber wie gesagt ich tendiere auch zu einer Reduzierung der fehlbaren Mannschaft in diesem Fall.

    zu 3) Regelwerk fordert zwingend eine Verwarnung für ein Abstandsvergehen.

    zu 4) bin soweit mit Theo überein, bin mir aber nicht ganz sicher bzgl. der gegebenen Hinausstellung für den 15. Spieler. Ich meine, das B noch für 2 Minuten mit 5/1 weiterspielen müsste.