Ob eine Passkontrolle stattgefunden hat oder nicht ist doch unerheblich. Dabei hätte man den "falschen" Spieler auch nicht entdecken können. Da hätte selbst eine Gesichtskontrolle nur bedingt geholfen, bei den Passbildern heutzutage ![]()
Woher wussten denn die SR, dass der Spieler mit falschem Namen eingetragen war? Persönlich bekannt?
Also, da muss man dann wohl als SR in den sauren Apfel beissen und eine entsprechende Sachverhaltsschilderung vornehmen.
Einen Regelverstoss der SR kann ich dabei nicht erkennen, denn ich geh mal davon aus, dass sie den Spieler nicht wissentlich unter falschen Namen haben spielen lassen. Wie hätten sie es denn erkennen können???
Von daher würde ich einem Einspruch auch nicht viel Erfolgschancen einräumen. Kein Regelverstoss der SR -> Einspruch (eigentlich ;)) sinnlos.