Die bei uns zur Zeit gelehrte Auslegung (die Diskussion ist ja schon über 2 Jahre alt - insofern hat sich da ja seitdem was geändert) ist die, dass die Reststrafzeit quasi unter den Tisch fällt. D.h. auch nach dem Ausschluss geht es mit 5/1 - eben dann bis zum Schluss - weiter. Ich finde diese Regelung zwar nicht in Ordnung, aber so wurde es bei uns auf dem Lehrgang im Nordbadischen besprochen.
EDIT:
16:11 ist hier aber auch eindeutig, muss aber gleichzeitig gestehen, dass mir dieser Passus im Regelwerk bislang entgangen ist.