Hier wurde von Anderen schon gut herausgearbeitet, dass eine andere Vorgehensweise möglich gewesen wäre. So wie es ja 2011 auch gehandhabt wurde.
Die ganze DIskussion über eine neue Regelung ist doch völlig obsolet. Es gibt bereits eine Regelung. Man muß sie halt nur anwenden:
Zitat
DHB-Spielordnung Fassung vom 01.07.2012
§ 47 Nichtaustragung, Nichtbeendigung eines Spiels
Kann ein Spiel infolge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über die Wertung oder Neuansetzung des Spiels.
Das kam 2011 zur Anwenung, als das Spiel in Wetzlar abgebrochen werden musste. Eine 1:1-Wertung ist also prinzipiell möglich, sogar am letzten Spieltag (der in der HBL ein Sonderfall ist, s.u.). Der Spielleiter kann aber nur eine salomonische Wertung treffen, wenn der Paragraph auch zur Anwendung gelangt. Das war beim SCM-Spiel nicht der Fall.
Das Problem im vorliegenden Fall ist ganz einfach, daß die HBL das Spiel nicht nach §47 SpO von selbst abgesetzt - also eine Nichtaustragung "infolge besonderer Umstände" festgestellt - hat. Dadurch war der SCM quasi zur Absage gezwungen, was er aber nach §46 SpO gar nicht darf:
Zitat
DHB-Spielordnung Fassung vom 01.07.2012
§46 Absetzung und Verlegung eines Spiels
(1) Absetzung oder Verlegung eines Spiels ist zulässig. In allen Fällen entscheidet die Spielleitende Stelle.
[...]
(3) Wird der Antrag auf Verlegung des Spiels abgelehnt oder wird diesem entsprochen, gilt diese Entscheidung als Bestätigung oder als Abänderung des Spielplans.
(Das Wichtige/Zutreffende von mir rostrot markiert)
Ein Antrag auf Verlegung mußte von der HBL allerdings abgelehnt werden, weil laut Punkt 16 der Durchführungsbestimmungen HBL gilt:
Zitat
DF-Bestimmungen HBL 2012/13
16. Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen des letzten Spieltages können nicht gestellt werden.
"Kann nicht gestellt werden" bedeutet, selbst wenn einer gestellt wird ist dieser von vornherein nichtig. Einem Antrag auf Verschiebung konnte die HBL aufgrund ihrer eigenen Bestimmungen also gar nicht zustimmen. Allerdings ist davon die Feststellung der "besonderen Umstände" nach §47 nicht berührt. Daß das nicht erfolgt ist, war meiner Ansicht nach der eigentliche Fehler.
Die (erzwungene) Absage seitens des SCM erfüllt jedenfalls den ersten Satz des §50 SpO, den ich schon weiter oben zitiert hatte, und damit ist die Spielwertung formal gar nicht anders möglich:
Zitat
DHB-Spielordnung Fassung vom 01.07.2012
§50 Sonderfälle des Spielverlustes – Spielverlustwertung
(1) Für eine Mannschaft ist ein Spiel in folgenden Fällen mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren zu werten:
a. wenn sie das Spiel absagt oder schuldhaft (unentschuldigt und/oder ohne stichhaltigen Grund) nicht antritt;
Anm.: Das Schuldhafte Nichtantreten im zweiten Halbsatz bezieht sich m.M.n. auf die Situation vor Ort, in der eine Mannschaft ohne vorherige Absage des Spiels nicht antritt*, nicht aber auf eine Absage zwei Tage im Voraus, denn man hat das "oder" zu beachten - es trennt diesen Satz in zwei unterschiedliche Sachverhalte. Darum kann auch das Argument "es gab doch einen Stichhaltigen Grund" hier nicht aktiviert werden, weil sich der Teilsatz "ohne stichhaltigen Grund" schon nicht mehr auf die Absage, sondern nur auf das Nichtantreten (am Spieltag vor Ort) bezieht.
Fazit: Der SCM hat das Spiel (gezwungenermaßen) selbst abgesagt, aber das darf er nach §46 (1) SpO gar nicht. Darum mußte die Wertung nach §50 (1) a SpO mit 0:2 erfolgen. Einer terminlichen Verlegung konnte wegen P.16 DfB-HBL per se nicht zugestimmt werden (einer räumlichen schon; man hätte - ungeachtet der konkreten Hochwassersituation nur theoretisch gedacht - also bspw. auch in GP spielen können). Andererseits wäre eine Absage durch die Liga und damit eine Remis-Wertung nach §47 SpO möglich gewesen, ist aber unterblieben. Wieso, weshalb, warum müssen sich die Beteiligten fragen. Ich persönlich glaube ja, daß man aufgrund der fehlenden sportlichen Bedeutung der Partie (und auch angesichts der katasrophalen Hochwasserlage) über solche Fragen wie mögliche Spielwertungen gar nicht groß nachgedacht und auch nicht damit gerechnet hat, daß das solche Wellen schlagen könnte (mich überrascht das ehrlich gesagt auch).
Dumm gelaufen in diesem Fall, aber ich glaube nicht, daß es eine neue Regelung braucht. Die Spielordnung gibt auch Einzelfallentscheidungen mit Remis-Wertung her, sie wurde hier nur nicht in diesem Sinne angewendet.
* Mannschaft erscheint nicht zum Spiel oder weigert sich zu spielen, weil der Ball nicht rund genug ist oder was weiß ich, das kennt ja jeder Kreisklassenaktive aus der Praxis.