Interessante Diskussion.
Unstrittig denke ich, ist dass das Verhalten von Schneider als "besonders grob unsportlich" einzustufen ist und damit 8:10 c) gilt. Jetzt bleibt die Frage, nach welchen Regeln die Schiedrichter diese bestrafen sollen.
Legt man die int. Handballregeln mit DHB Zusatzbestimmungne (Stand 01.07.2013) link zugrunde, folgt eine Disqualifikation mit Bericht. Folge: Schneider geht runter und die RNL haben Freiwurf. Dies gilt nur für die letzte Spielminute. Ein 7m ist nicht zu geben.
Die IHF hat jetzt eine Regeländerung angeregt. Diese verkürzt den Zeitraum auf 30 Sekunden und verschärft bei 8:10 c) dahingehend, dass zusätzlich ein 7m zu geben ist. Dafür erhält der Spieler lediglich eine Disqualifikation, ohne Bericht. Diese Änderung wurde aber nicht ins Regelwerk eingeführt. Lediglich für die "1. und 2. Bundesliga (Männer & Frauen) bei Supercup- und Meisterschaftsspielen" wird diese Änderung zur Erprobung eingeführt. Ausdrücklich gilt sie nicht für den "...DHB-Pokal sowie Spiele unterhalb der zweiten Bundesliga...". link
Was haben nun die SR gestern entschieden? Es gab 2min und 7m, was weder nach den originären Regeln noch nach den (in der Bundesliga) zur Erprobung eingeführten Änderungen richtig ist. Richtig wäre gewesen, nach den unmodifizierten Regeln zu entscheiden, also Disqualifikation mit Bericht und Freiwurf RNL. (Folge für das Spiel, wahrscheinlich eine Verlängerung mit ungewissem Ausgang).
Dass die Regeländerung einen gewissen Sinn macht und hinsichtlich des sportlichen Umgangs die bessere Lösung ist, möchte ich ja gar nicht abstreiten. Wenn man sich da aber so sicher gewesen wäre, hätte man sie auch endgültig einführen können und nicht nur in Teilen und zur Erprobung. Ich würde dem Protest der Melsunger durchaus gute Chancen einräumen. Die Schiedsrichter und die Spielaufsicht sollten schon wissen, auf Basis welcher Regeln sie pfeifen und nicht nach gefühlter Gerechtigkeit.