FALLS im Vetrag stand, dass Papenburg eine LIQUIDITÄTSLÜCKE schließt - dann ist es unerheblich, dass diese bereits durch ein DARLEHEN geschlossen wurde.
Unabhängig von den ggf. versäumten Mitwirkungspflichten, wäre das eine plausible Erklärung. Der „Fehler“ hätte dann tatsächlich darin bestanden, dass man das angebotene Darlehen angenommen hat. Schon paradox.