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Original von thomask
wenn du deine Sr Schein mal solange hast wie ich und in den Ligen gepfiffen hast ich gepfiffen habe, kannst du so einen Blödsinn auch schreiben, dass ich einen Sr Schein machen soll.
Wie wäre es mal, wenn du deine Äußerung (ich spreche mal nicht von Blödsinn, wie du es tust) überdenkst, die dazu führten, dass ich das geschrieben habe? Ich wiederhole noch einmal deine Aussagen:
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Original von thomask
Dany,
wenn er es vor mir ankündigt, dann wird er ausgeschlossen -> Tätlichkeit. Rot ist dann überflüssig.
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Original von thomask
Dany,
du gibst ihm Rot, wenn er zu dir sagt dem schieße ich die Rübe weg? Du wertest das dann schon als grob unsportlich obwohl noch gar nichts passiert ist. Hier gebe ich 2 Min.
Warum gibst du hier nur 2 Min? Was ist in deinen Augen "grob unsportlich"? Die Androhung, jemanden gesundheitlich zu schädigen, noch nicht? Was wäre denn deiner Meinung nach "die Krönung"?
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Original von thomask
Vielleicht erinnerst du dich daran, dass man eine direkte rote Karte im Spielberichtsbogen begründen muss. Und wenn die Entscheidung regelwidrig ist, habe ich eine Einspruchsmöglichkeit.
Jepp und eine Begründung "Dq nach Regel 8:5 wegen Kopftreffers" nicht regelwidrig. Ein Kopftreffer gefährdet die Gesundheit eines Gegenspielers. Die Fälle a bis e sind nur Beispiele, wann zu disqualifizieren ist ("insbesondere wenn"). Entscheidend ist der letzte Satz des Kommentars: "Die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontaktes ist maßgebend für die Beurteilung, ob in dieser Situation eine Disqualifikation geboten ist." Sprich, es geht in der Regel 8:5 einzig und allein darum, ob der Gegenspieler gefährdet wurde. Und das ist bei einem Kopftreffer eigentlich unstreitig der Fall, oder?
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Original von thomask
Wobei ich aber glaube, dass selbst dann wenn der DHB deine Entscheidung revidiert du immer noch keine Einsicht zeigst.
Wie gut, dass du mich einschätzen kannst 
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Original von Handball-SR
Rote Karten sind grundsätzlich und ohne Ausnahme unantastbar? Da wäre ich grundsätzlich und ohne Ausnahme sehr vorsichtig, bevor ich das behaupten würde.
Ok, es war spät gestern abend. So formuliert ist es nicht ganz richtig. Es sollte eher heißen "Eine Rote Karte als Tatsachenfeststellung ist unantastbar". Und die Regelauslegung zur Regel 8:5 ist eine Tatsachenfeststellung: Der SR bewertet, ob ein Gegenspieler gefährdet wurde.
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Original von Uwe aus LD
Die IHF hat in 8:5 e eine Spezialregel getroffen unter welchen Voraussetzungen ein Kopftreffer bestraft wird. Diese regelt die Kopftreffer bei Torleuten und Abwehrspielern abschließend.
Nein, sie regelt die Bestrafung bei Kopftreffern auf Abwehspielern nach einem Freiwurf und bei Torwarten nach 7m. Eine Verallgemeinerung auf alle Kopftreffer ist damit nicht statthaft.
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Original von Uwe aus LD
Grundsätzlich sind Spezialreglungen eng auszulegen und eine Erweiterung, Analogie auf andere Fälle nicht zulässig.
Jepp, aber wenn du meine Aussage korrekt gelesen hättest, hättest du gelesen, dass ich keine Analogie zur Regel 8:5e ziehe. 8:5e ist - wie du korrekt schreibst - abschließend. Der Rest der Regel 8:5 ist es hingegen nicht, es steht ausdrücklich der "juristische Weichmacher" "insbesondere wenn", der die Liste a bis e nicht abschließt, sondern in Verbindung mit dem Kommentar darauf abzielt, hier zu bestrafen, wenn der Gegenspieler gesundheitlich gefährdet wird.
Folge der 8:5-Dq ist ja auch "nur" eine Matchstrafe. Und wenn sie 2 Minuten vor Schluss kommt, ist es sogar völlig egal, ob ich 2Min, Dq oder Ausschluss gebe. Spielentscheidend wäre sogar die 2Min-Strafe, wenn es im Spiel hart auf hart kommt.