Ja, nur am Anfang hatten wir einen Beitrag, dass Disqualifizierungen ausgesprochen wurden. Die können nur durch Progressionsreihe (3x2 Min) oder direkt durch grob unsportliches Verhalten gegeben werden. Und eine Harzbenutzung ist mit Zudrücken aller Hühneraugen allenfalls eine Unsportlichkeit sein, nur eben nicht grob unsportlich.
Beiträge von jfherden
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Original von Schwaniwolli
Warum es noch immer auf dem Spielbericht steht , weiss ich nicht ?Auf den (2002) neu gedruckten Spielformularen bei uns im HVN wurde allen Ernstes noch DM statt € eingedruckt. So dass wir es jedes Mal ändern müssen, denn Ordnung muss ja bekanntlich sein

Soviel also zu den schlauen Machern der Spielformulare.Aber zurück zum Fall. Der Spieler hat den SR doch beleidigt, ist das in dem Fall egal? Kommt er (durch einen dummen Fehler der SR) ungestraft davon?
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Original von Schwaniwolli
Er darf in dieser Zeit weder als Spieler, Trainer, Offizieller, Z/S am Spielbetrieb teilnehmen.Dürfte er pfeifen? Ich bin der Meinung, dass das bei uns einem Trainer, der gleichzeitg SR ist und als Trainer rot gesehen hat, in der Zeit der automatischen Sperren nicht pfeifen durfte.
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Man könnte sie allerhöchstens so begründen, dass der Spieler nach wiederholter Aufforderung, das Harzen zu unterlassen, wegen unsportlichem Verhalten bestraft wurde.
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Original von mwichmann
Hallo,also beim THV wurde uns gesagt,dass man sie beim ersten mal zum Händewaschen schicken soll.Bei jedem weiteren vergehen soll der Spieler der Harz an den HÄnden hat eine 2min. Strafe bekommen und das kann man sich ja nicht so oft leisten..
Naja, diese Vorgehensweise hatten wir ja am Anfang dieses Posts schon mal gehört. Ich denke nicht, dass persönliche Strafen hier erlaubt sind.
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Dumm gelaufen. Beleidigt hat er trotzdem. Ich kenn mich ja nicht mit der RO aus, aber das erfüllt doch den Bestand der Beleidigung oder nicht? Da der Spieler eh nicht am Spiel teilgenommen hat, hatte er keinen Einfluss auf das Spiel.
Zwar schreiben die Regeln bei Beleidigung eine Dq wegen grob unsportlichem Verhalten (Regel 16:6d) vor. Daher liegt ein Regelverstoß der SR vor, da sie ihn nicht disqualifiziert haben. Aber die Beleidigung war ja trotzdem.
Also Verhandelung nicht wegen Roter Karte (grob unsportlichem Verhalten/Beleidigung) sondern wegen Eintrag der Beleidigung im Spielformular. Und demnach Sperre.Denn meiner Meinung nach sind die beiden Sachen getrennt von einander zu betrachten.
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Naja, wenn Haftmittelverbot herrscht, dann nicht nur während der Punktspiele. Wenn die Spieler also während des Trainings harzen und das Einfluss auf die Spiele hat, dann ist auch gegen das Verbot verstoßen. Der Heimverein ist verpflichtet, einen Ball zu stellen, der harzfrei ist. Sobald die SR feststellen, dass der Ball verharzt ist, können sie ihn tauschen lassen. Dann aber wie gesagt mit Eintrag ins Formular.
Und die Aufforderung an Spieler, die Hände zu waschen, ist mehr als lächerlich.
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Original von stipzDas gilt solange der Schiedsrichter keinen aufs Feld gerufen hat...
Wobei die Erlaubnis der Schiedsrichter sich auch nur darauf, einen verletzten Spieler zu versorgen (Regel 4:11), und nicht um einen Spielerwechsel vorzunehmen.
Regel 2:8, letzer Satz sagt, dass Regelwidrigkeiten während eines Timeouts die gleichen Folgen haben wie zur Spielzeit, mit dem Verweis auf Regel 16:13. Dort wird explizit auf die entsprechenden Regeln (unter anderem auch auf Regel 16:3a/Wechselfehler) verwiesen.
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Original von berndo
Nun, nur weil ich in der Halbzeitpuase feststelle, dass Harz am Ball ist, heisst das noch lange nicht, dass ich es auch mitkriege, dass sich jemand Harz an die Finger schmiert.
Wenn du am Anfang des Spiels einen Ball zulässt der nicht oder wenig verharzt ist, und dann in der Halbzeitpause (stärker) verharzt ist, dann ist das kein Wunder, sondern das Resultat einer Haftmittelbenutzung. Sofern du mitbekommst, dass der Ball stärker verharzt ist als zum Anfang des Spiels (das sollte der Fall sein, wenn du den Ball wechselst), hast du mitbekommen, dass geharzt wird (oder in der ersten Hälfte wurde). Und wie Schwani schon geschrieben hat, ist es egal, wer geharzt hat, du musst deine Beobachtung (die du ja zweifelsohne getätigt hast) im Protokoll festhalten.ZitatOriginal von berndo
Ich denke, die SR haben genug zu tun, sich um die wesentlichen Dinge im Spiel zu "kümmern". Und wenn man mir die Harzdose nicht unter die Nase hält bzw. der Spielführer mir zu Beginn mit Harz an den Fingern die Hand gibt, dann krieg ich das Harzen zu 99% nicht mit.
Was sind denn die wesentlichen Dinge? Doch die ordnungsgemäße Abwicklung eines Spiels oder nicht? Dazu gehört, wenn es vorgegeben ist, auch die Kontrolle des Harzens. Ein kleiner Hinweis an Z/S hilft meistens auch schon, dann achten die mit drauf (oder auch nicht, aber wenigstens hast du deiner Pflicht genüge getan).Außer dem Eintrag ins Protokoll kannst du nichts erwirken. Du kannst zwar die Spieler in die Kabine schicken zum Händewaschen. Bei einer C-Jugend mag das noch wirken, spätestens bei einer A-Jugend (und aufwärts) lachen dich die Spieler aus. Das Wegnehmen der Dosen wäre nicht in Ordnung, evtl. aber vertretbar, wenn du sie nach dem Spiel wieder zurückgibst : ) Aber dann halt logischerweise auch mit einem Eintrag ins Formular
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Original von mhs
1. Ein Torwart, der sich im Spielfeld bewegt, unterliegt den Regeln der Feldspieler: Also weg mit dem Regelbezug für den Torhüter
Naja, der Torwart ist nach wie vor Torwart. Er wird im Feld nur behandelt wie ein Feldspieler. Aber wenn der Torwart eine Abwehraktion vollzieht, vollzieht er die als Torwart, nicht als Feldspieler. Denn im Normalfall befindet er sich im Torraum, wenn er mit der Aktion anfängt. Die TW-Aktion endet nicht, wenn er den Torraum verlässt.Zitat
2. Es gibt da einen kleinen Kommentar zur Regel 16:3, die bezieht sich darauf, dass man auch direkt Hinausstellen kann – ich denke, dass kennt jeder, man muss nicht zuerst alle Hinausstellungen „vergeben“ haben, um eine Hinausstellung geben zu dürfen.
Das hast du etwas falsch verstanden (vielleicht hab ich mich auch missverständlich ausgedrückt, es ist spät und ich bin müde :() Ich meinte lediglich, dass aufgrund der 8:2 man keine direkte Rote ziehen kann. Maximal eine Zeitstrafe.Zitat
3. Wenn Du einen Torwart disqualifizieren willst, dann suche nicht in 8:5 sondern zuerst in 16:6. Dort steht was von „gesundheitsgefährdender Aktion“. Und nur, weil dieser Fall nicht explizit in 8:5 aufgeführt wird, kann ich ihn trotzdem ziehen !
Stimmt!Zitat
4. Wenn Du schon 8:5 zitierst, dann bitte auch sinngemäß. Das wichtigste Wort für DICH ist hier „ ... ist zu disqualifizieren, INSBESONDERE, wenn er: a) b) c) ... Das bedeutet also, es gibt noch ein paar mehr Fälle in denen ich eine Disqualifikation wegen einer „gesundheitsgefährdender Aktion“ aussprechend darf.
s.o.Gute Nacht

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Ja gut, da hast du Recht. So hab ich das ganze noch nicht betrachtet. Ich hab immer an nen Sprungwurf gedacht, in dem der Spieler von nem anderen attackiert wird. Auch hab ich den zweiten Satz mit dem Torwart irgendwie immer überlesen
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Original von Panic116Ich komme zu spät an den Ball. Da ist einfach die Übersicht des TW gefragt. Wenn ich merke, dass ich den Ball nicht "unfallfrei" erreiche, dann lass ich den Gegner den Ball fangen und werfen. Gefährde ich bei der Aktion den Angreifer, bin ich zu bestrafen. Ganz klar. Und wenn es eine gesundheitsgefährdende Aktion ist, dann auch mit ner roten Karte.
Ich glaube dir das durchaus, dass du so fair bist und den Spieler dann in Ruhe lässt. Das wird auch die Mehrheit der Keeper machen (ich war selbst mal einer), nur gibt es auch hier schwarze Schafe, die blindlings drauflos stürmen und keine Rücksicht auf Verluste nehmen, als würde dieses Tor das Spiel entscheiden.
Und nein, die Bestrafung ist m.E. in den aktuellen Regeln nicht ausreichend beschrieben. Regel 5:5 ("[Es ist dem Torwart nicht erlaubt:] bei der Abwehr den Gegenspieler zu gefährden (8:2, 8:5).") verweist auf die Regel 8:2 (a) Ball entreißen, b) Gegner zu sperren/wegzudrängen, c) klammern d) mit oder ohne Ball regelwidrig zu stören) und auf die Regel 8:5 (a) Wurfarm zurückreißen, b) Hals-/Kopftreffer, c) Beinstellen, d) Gegner im Sprung zu stoßen, e) Direktwurf auf den Kopf).
Alle nach Regeln 8:2 begangenen Regelwidrigkeiten sind in der Progressionsreihe zu ahnden. Also im Normalfall (wenn der TW nicht schon 2 Zeitstrafen hatte) eine Hinausstellung. Die Rote Karte würde es nur für Verstöße gegen 8:5 geben. Hierbei fallen normalerweise einige Regelwidrigkeiten weg (Wurfarm, im Sprung stoßen, Direktwurf auf den Kopf). Da blieben "lediglich" der Hals-/Kopftreffer und das Beinstellen zur Dq. Aber meiner Meinung nach sind alle anderen Fouls beim Zusammentreffen Keeper/Angreifer genauso gefährlich. Denn wer ein wenig Grundkenntnisse in der Kinetik (Bewegungslehre) hat, der weiß, dass der Zusammenprall zwischen zwei sich aufeinander zu bewegenden Personen schlimmer ist als der Aufprall einer sich bewegenden Person auf eine stehende Abwehrmauer.
Sprich: Es müsste eine Regeländerung her, die heißt: Wenn der Torwart bei seiner Abwehraktion einen Gegenspieler gefährdet, ist er zu disqualifizieren.
Und Gefährdung heißt im Zweifelsfalle auch, dass er den Spieler nicht mal getroffen haben muss. Das ist in den aktuellen Regeln nicht mal aufgenommen. -
Ansonsten ist mir bei dem Spiel nichts negatives an den beiden aufgefallen. Nur die letzte (und damit auch dummerweise spielentscheidende) Entscheidung war ein Klo-Griff. Ich denke aber auch, dass die schon ihre Abstrafung (neben dem Spott der Menge) bekommen haben/werden.
Aber zu welchem Schluss sind wir hier im Forum doch schon mal gekommen: Das kann ja mal passieren! -
mhs, da sind wir völlig einer Meinung. Nur für die Leute, die eine Verschärfung der Regeln wollen, weil einige TW-Aktionen zu gefährlich erscheinen, ist die Verschärfung der TW-Regel die (für mich) einzig denkbare Lösung. Erstens, weil dem Torwart das Spielen des Balles nicht verwehrt werden sollte (dein Einwand) und zweitens, weil bei der Durchführung etliche Probleme auftreten können (die Information der Zuschauer steht dabei sicher an letzter Stelle, aber dennoch verbleiben Probleme).
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Ja, ich denke nur, dass es sehr gewagt ist, es irgendwie allgemein zu formulieren, wodurch nur noch mehr Probleme auftauchen. Vielmehr sollte man (wie die gesundheitsgefährdenenden Angriffe der Feldspieler) einen kleinen Passus in die Torwart-Regel aufnehmen, die die gefährdenden Abwehraktionen klar mit einer Dq belegt. Das ist eindeutig (und bestraft das Richtige nämlich die Gefährdung des Gegenspielers) und umgeht die gesamten Probleme beim Herauslaufen aus dem Torraum.
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Ich schicke auch niemanden zum Händewaschen. Wenn der Heimverein da nicht drauf achtet, gibts ne Eintragung ins Formular, und fertig. Ich mach mich doch da nicht zum Hampelmann.
Bei uns (HVN, Bezirk Braunschweig) ist Haftmittel in jeder Halle verboten, soweit ich das weiß. Ich weiß allerdings nicht, ob das alles Einzelregelungen sind oder von oben geregelt wird. In meinem Heimat-Kreis Gifhorn-Wolfsburg ist das komplett von oben verboten worden.
Aber es hält sich ja sowieso niemand dran. Und die wenigsten SR achten auch drauf. -
Genau Schwani, da habe ich mich auch tierisch drüber aufgeregt... Dass sowas international pfeifen darf

Wenn das in zur Halbzeit passiert wäre, ok. Aber so hätte Deutschland gewonnen, ohne das 7-m zu ertragen zu müssen. -
Naja, ich sehe das ganz ähnlich. Nur sehe ich auch, dass ein Herauskommen (selbst wenn das regelgerecht passiert) eine Gefährdung des Angreifers darstellen kann. Denn hier geraden zwei schnelle Spieler (Angreifer in schnellem Tempogegenstoß und Torwart in schneller Abwehraktion) aufeinander. Nicht so wie bei Angreifer und Abwehrspieler im Normalfall (ein Torwart muss schneller agieren und reagieren können), da steht der Abwehrspieler meistens schon oder zumindest fast.
Um nichts anderes geht es hier in der Diskussion. Um die Reduktion der Gefährdung der Spieler. Und bei dem Verbot des Herauslaufens ist ja auch nicht die Zurücknahme der Regeländerung gemeint, die dem Torwart erlaubt, das gesamte Feld zu nutzen. (Aber das hättest du, mhs, auch herausgefunden, wenn du alle anderen Beiträge gründlich durchgelesen hättest), sondern allenfalls in der Situation des Tempogegenstoßes. Wobei wir den halt ziemlich genau definieren müssen, denn ein Übergang zur "zweiten Welle" ist fließend. -
Sehr optimistisch, beim "abgestandenen" Tor ist die fragliche Entscheidung ja nur "Tor" oder "nicht Tor". Hier ist eine solche Entscheidung, ob er den Torraum bereits verlassen hat oder nicht, Grundlage für eine Disqualifikation, evtl. für den Verlust des einzigen Torwarts der Mannschaft und damit evtl. eine Niederlage, auch wenn die Mannschaft vielleicht sonst gewonnen hätte.
Vor allem heißt das Herauskommen eines Torwartes ja noch nicht mal, dass er den Angreifer gefährdet. Was ist, wenn der TW rauskommt, sich in korrekter Abwehrposition hinstellt und dann mit Stürmerfoul umgerannt wird? Rot für den TW?Ich denke die Regelung muss etwas differenziert werden: Sobald der TW bei der Aktion sehr offensiv auf den Angreifer zuläuft und ihn gefährtet bei der Abwehraktion, dann sollte er Rot sehen. Das ist ähnlich der Verschärfung der jetzigen Dq für Feldspieler bei gesundheitsgefährdendem Angriff.
Denn stell dir die Situation vor: TW bleibt im Kreis, Angreifer springt in den Kreis. TW (ich setze eine gewissen Körperkoordination voraus) geht ihm entgegen und trifft ihn so dass er die Körperkontrolle verliert (nicht am Kopf oder Hals). Nach Regeln (auch mit der neuen Verlassen-Regel) ist das Progressiv und 7-m. Mehr nicht. Und ein entsprechend fairer TW, der aus dem Kreis rausläuft und sich umrennen lässt, sieht Rot?
Irgendwie passt das nicht.Um es vielleicht mal auf den Punkt zu bekommen: Ich denke die neue Regelung sollte so aussehen, dass ein Torwart, der bei seiner Abwehraktion gesundheitliche Beeinträchtigungen des Angreifers billigend in Kauf nimmt oder ihn sogar bewusst verletzt, disqualifiziert werden sollte.
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Naja, ich denke nicht, dass hier irgendwer was gegen Torwarte hat. Es ist nur faktisch einfach so, dass Torwarte eine gewisse Sonderrolle im Spiel einnehmen. Durch die Erlaubnis, den Ball auch mit Beinen und Füßen abzuwehren, ist eine Abwehraktion des Torwartes um einiges gefährlicher als die eines Abwehrspielers. Denn zu den Armbewegungen kommen noch Bein- und Fußbewegungen hinzu, zusammen mit meist harten Sportschuhen, die bei Abwehraktionen vielleicht sogar im Auge landen können.
Demnach kann ich auch verstehen, dass einige Vorsichtige das Verbot des Verlassens des Torraums fordern. Aber ich denke, dass ein Spieler, der einen Tempogegen läuft, wohl weiß, dass der Torwart da nicht tatenlos zusehen würde.
Also wenn er blindlinks drauf los rennt (Ohne Rücksicht auf Verluste), dann denke ich ist der Angreifer durchaus zu bestrafen.
Wenn der Torwart aber ebenso rücksichtslos seine Abwehraktion durchführt, gefährdet er den Angreifer damit. Das geht von der Progressionsreihe bis hin zur Dq wegen gesundheitsgefährdendem Angriff.Aber eine pauschale Dq wegen Verlassens des Torraums halte ich für sehr fraglich und nicht durchsetzbar. Mich wundert, dass bislang niemand bis auf stipz überhaupt auf die von mir angesprochenen Umsetzungsprobleme eingegangen ist.
Ich denke, dass die vorhandenen Regeln uns genügend Spielraum geben, der Situation angemessen zu begegnen und den fehlbaren Spieler durchaus bestrafen können (sowohl Angreifer als auch Torwart).