Wenn die Aktion um 58:59 vorkommt, kann man als SR ja noch sagen, die Uhr des Zeitnehmers ging nicht ganz genau, und es eintragen. Aber wenn das ganze um 56:30 passiert, geht das nicht mehr so wirklich.
Auch da ist die Chance groß, dass ein entscheidendes Tor verhindert wird.
Entweder man erweitert die Regelung dahingehend, dass man grundsätzlich die Tätlichkeitsregel erweitert, denn ein solches Foul, das nur darauf ausgelegt ist, kommt einer Tätlichkeit schon sehr nahe. Nur dass die Aktion (in den aktuellen Regeln) nicht als Tätlichkeit geahndet werden kann ("Es ist mit anderen Worten also nicht einfach eine Affekthandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch., Regel 8:7). Wenn dieser Absatz wegfallen würde, würde der vorangehende Absatz ("Eine Tätlichkeit wird im Sinne der vorliegenden Regel als besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/ Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert", Regel 8:7) den gerade diskutierten Sachverhalt ziemlich genau treffen. Und mit einer Sperre wegen Ausschluss als Bedrohung schreckt es evtl. einige Kandidaten ab, solche Fouls zu begehen.
Die andere Variante, ist die Rote Karte wieder generell unter Strafe zu stellen. Oder ein negatives Bonussystem, wie es hier schon mal diskutiert wurde, einzuführen: Bei 3 (oder 5) roten Karten in einer Saison gibt es eine Sperre von x Spielen. Das würde zumindest Wiederholungsbrutalos etwas abschrecken.
Wie auch immer, die so geplante Regel ist evtl. sogar kontraproduktiv: Ein Spieler sagt sich: "Ui, in der letzten Minute krieg ich eine Sperre eingetragen, wenn ich den umniete. Also mach ichs fünf Minuten vor Schluss. Dann aber so, dass er mit Sicherheit nicht mehr aufsteht. Denn sonst könnte er ja doch noch mal gefährlich werden." Siehe analog dazu auch den von Sidney15 geposteten Artikel.