Beiträge von jfherden

    Du interpretierst selbst: deine Nr. 2 heißt "...sofern...", dein "...nachdem..." hast du schon selbst hinein interpretiert. In 4:4 sind Verweise nach 4:5 (Wechselfehler), aber nur von deinem zitierten Satz und vom Satz, dass nur über den Auswechselraum ausgewechselt werden darf.
    Nicht aber beim Satz, dass im Jugendbereich nur im eigenen Ballbesitz gewechselt werden darf.
    Somit verweist dieser Zusatz nicht auf einen Wechselfehler, ein Verstoß dagegen ist im reinen Regeltext kein Wechselfehler. Denn die Regeln sind durchweg so ausgearbeitet, dass jeder Fehler auf die Folge verweist.

    Nur eine Frage zum Schluss: Warum musst du gleich so persönlich werden? Hättest du nicht die Diskussion mit meinem letzten Beitrag schließen lassen können? Musst du immer noch einen drauflegen? Ich verstehe sehr wohl die Regeln, das muss ich mir von dir nicht bieten lassen.

    Deshalb: Schreib dich weiter Beiträge in dieser Art und Weise. In dieser Diskussion werd ich nach diesem Beitrag nichts mehr schreiben. Denn wenn man sich mit einigen Leuten nicht objektiv unterhalten kann, kann die Diskussion zu nix führen.

    Da hast du Recht, aber "die" haben nur die roten Änderungen aus dem offiziellen Wordtext übernommen. Der DHB hat aber auch andere Passagen geändert, ohne sie rot zu färben. Wer also "meine" Texte mit denen von http://www.schieris.de vergleicht, wird Unterschiede feststellen.

    Meine sind Originaltexte des DHB. Und ich finde das war die Woche längere Wartezeit wert.

    Hallo zusammen,
    nun ist es soweit: Ich habe die Seite

    http://www.handballregeln.de

    komplett überarbeitet. Ihr findet nun dort die neuen Regeltexte, Erläuterungen etc.

    Zusätzlich einige Ordnungen des DHB.

    Wer Ideen hat, was Erweiterungen der Seite anbelangt ("was fehlt?"), sollte am besten hierdrauf antworten. Wenn die Vorschläge umsetzbar sind, mach ich mich dann gleich ans Werk.

    Wobei 5000 für den Anfang wohl auch etwas hochgegriffen wären. Aber auch "mal" 100€ für solch eine Aktion tun schon weh. Zumindest wenn der Verein nicht zahlt.
    Schwaniwolli: Gilt bei Beleidigungen Vereinshaftung?

    TLpz: schau mal in der Regel 4:4 Kommentar nach: "Sinn der Auswechsellinie ist es, ein korrektes Auswechseln sicherzustellen, nicht aber, Spieler zu bestrafen, die die Seiten- oder die Torauslinie ohne Vorteilsabsicht überschreiten (z.B. um Wasser oder das Handtuch direkt neben der Auswechsellinie zu holen oder die Spielfläche nach einer Hinausstellung auf sportliche Weise außerhalb der eigenen Auswechselraummarkierung zu verlassen). Taktisches und nicht erlaubtes Verlassen der Spielfläche wird separat in Regel 7:10 behandelt."
    Also doch: Besondere Situation.

    Und auch: Ich verstehe, wie ihr argumentiert... Aber ihr (bis auf Trapp und Lasse) scheint mich nicht zu verstehen, bzw. meine Argumentation.

    Wenn du den nerv hast, frag mal bei meinem LV (HV Niedersachsen: http://www.hvn-online.de) nach, bzw. beim DHB. Wenn von einem dieser beiden eine Auslegung kommt, die euch Recht gibt, seh ichs ein. Obwohl es dann noch immer nicht logisch wäre. Aber egal.

    Trapp: Regel 4:5: "Begehen mehrere Spieler einer Mannschaft in der gleichen Situation einen Wechselfehler, so ist nur der erste Spieler, welcher eine Regelwidrigkeit begeht, zu bestrafen." Also der erste.
    Mit gehts hier nicht ums Prinzip, denn ich bin der Meinung, dass die vorgeschlagene Auslegung nicht logisch ist...


    ABER LASST UNS HIER DIE DISKUSSION ABBRECHEN; DAS FÜHRT ZU NIX
    Wenn jemand eine Auslegung von HVN oder NHV oder DHB hat, her damit, ich lass mich gern belehren, wenns von oben kommt (nur nicht von "oben" von anderen LV!)

    Zitat

    Original von Lasse
    Dann denk dir mal folgende Situation: Spieler 5 geht raus, nimmt eine Flasche Wasser in die Hand, eindeutig um zu trinken, da läuft Spieler 7 rein. Wie unterscheidest du jetzt, ob Spieler 5 nicht eigentlich nach dem Schluck Wasser nicht gleich wieder zurück aufs Spielfeld wollte?


    Das ganze ist ein Spielerwechsel, und da hat auch Spieler 5 einen Fehler gemacht.

    Zitat

    Original von Lasse
    Das bloße Verlassen der Spielfläche kann nicht strafbar sein. Erst durch das Betreten der Spielfläche durch einen anderen Spieler wird aus dem Verlassen ein Wechsel und das kann man nicht dem verlassenden Spieler anlasten.


    Das bloße Verlassen sicherlich nicht, aber die Situationen, wo der auswechselnde Spieler nicht weiß, was danach passiert, sind hypothetisch. Im Normalfall weiß ein Spieler der rausgeht, dass er ausgewechselt wird. Jugendspieler laufen im Allgemeinen nicht so mal vom Feld, nur wenn sie vom Trainer dazu aufgefordert werden. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, sind aber im Ermessen des SR anders bewertbar. So z.B. deine letzte Situation.

    Zitat

    Original von Lasse
    Oder zur Verdeutlichung eine ähnliche Situation: Spieler 5 knickt um und humpelt nach draußen. Spieler 7 läuft aufs Spielfeld. Willst du hier wirklich den verletzten Spieler bestrafen?


    Als Gegenbeispiel folgendes: Spieler 5 (egal ob junior oder senior) knickt um, humpelt auf dem schnellsten Wege vom Spielfeld, produziert somit eine fehlerhafte Auswechslung, also einen Wechselfehler. Willst du ihn hier bestrafen?

    Antwort in beiden Fällen: Nein, weil besondere Situation; Ermessen des SR, ob er hier bestraft.

    Indem der einzuwechselnde Spieler eintritt, haben beide Spieler gewechseln. Da der komplette Spielerwechsel unter Strafe steht, haben beide einen Fehler gemacht.

    Wenn der auswechselnde Spieler trinkt und wieder zurückkommt, ist es kein Wechseln, da passiert auch nix. Aber wenn er auswechselt, was trinkt und der einwechselnde Spieler tritt ein, ist es ein Wechsel. Dann haben beide gegen die Regeln verstoßen, indem sie wider der Regel gewechselt haben.

    Ja eben :D
    Nur wichtig: In den vergangenen "Anweisungen an Schiedsrichter" stand:"a) Freiwurfausführungen aus dem schnellen Laufen / im Sprungwurf sind regelwidrig und deshalb von den SR zu korrigieren!"
    Also wäre auch ein langsam gehender 80jährige nicht zurückzupfeifen. Wenn bis zum Saisonbeginn nicht noch anderslautende Anweisungen kommen, ist das also möglich... Man muss sich sowieso fragen, ob der absolute Stillstand an der Mittellinie irgendwem was nützt.

    Kann ich nachvollziehen, nur dass der "normale" Spielerwechsel ja erlaubt ist, nur halt nicht im Jugendbereich/ohne Ballbesitz. Dort ist ja das komplette Wechseln verboten. Dass es erst komplett wird, wenn der neue Spieler eintritt, ist klar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der auswechselnde Spieler an einem verbotenen Wechsel teilgenommen hat. Und somit einen Wechselfehler begangen hat.

    Moment mal, habt ihr einen anderen Regeltext als ich oder überlese ich hier dauernd was?:

    "Der Anwurf ist innerhalb drei Sekunden nach Anpfiff (13:1a) von der Mitte der Spielfläche aus (mit 1,5 m Toleranz nach beiden Seiten) in beliebiger Richtung auszuführen (13:1a, 15:7, Absatz 3). Der Anwurfausführende muss mindestens mit einem Fuß die Mittellinie berühren, der andere Fuß darf die Mittellinie nicht überschreiten (15:6) und der Werfer darf den Ausführungsort nicht verlassen, bis der Ball gespielt ist (13:1a, 15:7, Absatz 3; siehe auch Erläuterung 7).
    Die Mitspieler des Werfers dürfen die Mittellinie nicht vor dem Anpfiff überqueren (15:6)."

    Wo steht da, dass er stehen muss? Das stand lediglich in den alten Regelklarstellungen.

    Hmm, kompliziert...
    Ich kann mittlerweile nachvollziehen, wie du das interpretierst. Dennoch hätte der auswechselnde Spieler den Wechsel nicht einleiten dürfen. Dadurch, dass der einwechselnde Spieler einwechselt, wird der Wechsel komplett und das Auswechseln zu einem Wechselfehler, da er nicht hätte wechseln dürfen. Da der auswechselnde den Wechselfehler zuerst begangen hat, ist er zu bestrafen.
    Verstehst du wenigstens, wie ich das interpretiere? Ob es in irgendwelchen Verbänden anders gehandhabt wird, sei mal dahin gestellt.