Hallo Forumsgemeinde!
Folgender Fall zieht sich nun seit fast einem Jahr durch die Instanzen der Sportgerichte im Süden der Republik:
Verein A legt gegen die Wertung des Punkspiels, das sie verloren haben Einspruch ein (Grund tut nichts zur Sache).
In 1. Instanz bekommt Verein A Recht
, ein Wiederholungsspiel wird angeordnet, Kosten des Verfahrens trägt die Verwaltungsinstanz.
Dagegen legt Verein B Berufung ein. Da das Ende der Saison naht, wird das Wiederholungsspiel trotz schwebendem Verfahren angesetzt. Verein A gewinnt
.
2 Monate nach dem Wiederholungsspiel (Saison ist bereits zu Ende) meldet sich die 2. Instanz und fordert beide Vereine auf, entsprechende Zeugen zu benennen und Beweismittel (es wurde von Verein A eine Video-Aufnahme angeführt) unverzüglich beizubringen.
Weitere 2 Monate später erreicht Verein B eine Verfügung der 2. Instanz: Nachdem Verein A seinen Einspruch (den der 1. Instanz)
zurückgenommen habe, sei das Urteil der 1. Instanz hinfällig mit Ausnahme der Kostenentscheidung (die Verwaltungsinstanz trägt weiterhin die Kosten). Die Berufung von Verein B erübrige sich daher. Die Kosten von 50 EUR für die Bearbeitung müsse jedoch Verein B tragen 8o.
Da der Verfügung keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist und auch die Rechtsordnungen nichts vorsehen, wie sich Verein B gegen diese Verfügung widersetzen kann, wendet sich Verein B an den Handballverband und bitte um Auskunft
.
Der Verband leitet die Anfrage wiederum an den Vorsitzenden der 2. Instanz weiter, der sich weitere 4 Wochen nicht meldet.
Verein B kontaktiert den Vorsitzenden und macht nochmals klar, dass die Verfügung nicht akzeptiert werde und bittet um Mitteilung, ob der Fall für ihn abgeschlossen sei
.
Der Vorsitzende antwortet, er wolle den Fall einer anstehenden "Rechtsfachtagung" vorlegen und dann Verein B benachrichtigen.
Inzwischen sind wieder 2 Wochen vergangen - ohne Nachricht . Die Kosten sind inzwischen vom Vereinskonto B abgebucht
!
Was soll man dazu sagen! Sich ärgern oder wundern? Es hieß schon bei Anwalt Liebling Kreuzberg: "Vor Gericht bekommen Sie nicht Recht, Sie bekommen ein Urteil". Hier bekommt Verein B nicht einmal ein Urteil, sondern nur die Kosten!
Gruß
Alfi