Beiträge von Alfi

    Hallo TLpz!

    Ich war selbst 10 Jahre lang Schiedsrichter und spiele schon 35 Jahre Handball. Da weiß ich sehr wohl um die Macht der Pfeife. Und es macht noch lange keine guten Schiedsrichter aus, wenn er nur nach dem Papier pfeift und das Hirn zu Hause lässt. Übrigens, die Heimmannschaft hätte gewinnen müssen.

    Hallo Handballfreunde!

    Folgende Situation: Beim Spiel geht es für beide Mannschaften gegen den Abstieg. 2 Minuten vor Spielende gerät die Heimmannschaft 1 Tor in Rückstand. Der Torhüter greift sich den Ball und wirft ihn zur Spielfeldmitte zum schnellen Anspiel, wie es während des ganzen Spiels gespielt wurde. Nur steht diesmal leider kein Mitspieler dort, und der Ball springt weiter in die gegnerische Hälfte. Nachdem der Ball zurückgespielt wurde, pfeift der Schiri mit erhobener Hand an - passives Spiel! Da bin ich fast vom Glauben abgefallen. Die Heimmannschaft war nun natürlich gezwungen, den Angriff unkontrolliert abzuschließen und verliert am Schluss.

    Sicher steht irgendwo, dass man passives Spiel z.B daran erkennen kann, wenn der Ball vom Torwart absichtlich ungenau zur Mitte zum Anspiel gespielt wird. Aber was hätte es in diesem Fall der Heimmannschaft gebracht, passiv zu Spielen? Hier fehlte dem SR nicht nur Fingerspitzengefühl sondern jegliches Spielverständnis. Fast könnte man schon von Spielmanipulation sprechen.

    Gruß
    Alfi

    Hallo Basti-Dietl

    Zitat

    Original von Basti-Dietl
    Hi Leute Hab mal ne Frage an euch! Wo gibts das noch (außer bei uns im HBEM bzw. HVW) das mein wenn man Haftmittel benutzt eine Strafe zahlen muss??

    Wir haben dieses Jahr das erste Mal eine Strafe bekommen, weil beide Mannschaften Harz verwendet haben (HVW Männer LL). Wir haben Einspruch eingelegt, denn in den Durchführungsbestimmungen des HVW steht nicht, dass es verboten ist. Es steht nur drin, dass man die Folgen zu tragen hat - sprich, wenn eine Rechnung für die Hallenreinigung kommt, muss man die bezahlen.

    Ausdrücklich Verboten sind nur Harzdepots an Armen und Beinen.

    Ich hab jedenfalls keine Stelle in den Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen gefunden, wo ein Harzverbot von Seiten des HVW ausdrücklich steht.

    Ein Problem ist meiner Erfahrung nach auch, dass die Leute die Texte der Spielregeln und Ordnungen und auch der Einspruchsschreiben nicht genau lesen.

    Mündliche Verhandlungen gibt es ja kaum. Da könnte man dann besser nachhaken und Irrtümer richtig stellen, wenn die Argumentation nicht verstanden wird (oder verstanden werden will?).

    Hallo TLpz!

    Du hast Recht, Verein B sind wir.

    Das Problem ist, in der Rechtsordnung DHB ist nur von einer "einstweiligen Verfügung (§27 a)" die Rede, die jedoch nur in bestimmten Fällen erlassen wird. Eine "abschließende" Verfügung, wie sie die 2. Instanz hier erlassen hat, konnte ich nirgends im Paragrafenwerk entdecken, somit gibt es auch keine Formvorschriften dafür. Dies war auch der Grund, warum wir beim Verband nachhakten.

    Es handelte sich übrigens um ein Spiel der Landesliga zu einem Zeitpunkt, da beide Mannschaften um die Aufstiegsplätze kämpften.

    Dass der Betrag abgebucht wurde ist nicht das Problem. Wollte nur damit ausdrücken, dass die bei der Kohle ziemlich rasch hinterher sind, aber ihre Arbeit nicht ordentlich erledigen.

    Der Tipp mit dem Bundessportgericht ist ja nicht schlecht. Liest man jedoch die Zuständigkeit der Rechtsinstanzen nach (§17 RO DHB), kommt man wieder zu dem Ergebnis, dass Einsprüche gegen Verfügungen einer 2. Instanz nicht vorgesehen sind, nur Revisionen gegen Berufungsurteile beim Bundesgericht. Aber ein Urteil haben wir ja nicht bekommen.

    Gruß
    Alfi

    Hallo Forumsgemeinde!

    Folgender Fall zieht sich nun seit fast einem Jahr durch die Instanzen der Sportgerichte im Süden der Republik:

    Verein A legt gegen die Wertung des Punkspiels, das sie verloren haben Einspruch ein (Grund tut nichts zur Sache).

    In 1. Instanz bekommt Verein A Recht :nein:, ein Wiederholungsspiel wird angeordnet, Kosten des Verfahrens trägt die Verwaltungsinstanz.

    Dagegen legt Verein B Berufung ein. Da das Ende der Saison naht, wird das Wiederholungsspiel trotz schwebendem Verfahren angesetzt. Verein A gewinnt :baeh:.

    2 Monate nach dem Wiederholungsspiel (Saison ist bereits zu Ende) meldet sich die 2. Instanz und fordert beide Vereine auf, entsprechende Zeugen zu benennen und Beweismittel (es wurde von Verein A eine Video-Aufnahme angeführt) unverzüglich beizubringen.

    Weitere 2 Monate später erreicht Verein B eine Verfügung der 2. Instanz: Nachdem Verein A seinen Einspruch (den der 1. Instanz) :pillepalle: zurückgenommen habe, sei das Urteil der 1. Instanz hinfällig mit Ausnahme der Kostenentscheidung (die Verwaltungsinstanz trägt weiterhin die Kosten). Die Berufung von Verein B erübrige sich daher. Die Kosten von 50 EUR für die Bearbeitung müsse jedoch Verein B tragen 8o.

    Da der Verfügung keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist und auch die Rechtsordnungen nichts vorsehen, wie sich Verein B gegen diese Verfügung widersetzen kann, wendet sich Verein B an den Handballverband und bitte um Auskunft :help:.

    Der Verband leitet die Anfrage wiederum an den Vorsitzenden der 2. Instanz weiter, der sich weitere 4 Wochen nicht meldet.

    Verein B kontaktiert den Vorsitzenden und macht nochmals klar, dass die Verfügung nicht akzeptiert werde und bittet um Mitteilung, ob der Fall für ihn abgeschlossen sei :Hail:.

    Der Vorsitzende antwortet, er wolle den Fall einer anstehenden "Rechtsfachtagung" vorlegen und dann Verein B benachrichtigen.

    Inzwischen sind wieder 2 Wochen vergangen - ohne Nachricht . Die Kosten sind inzwischen vom Vereinskonto B abgebucht :mad:!

    Was soll man dazu sagen! Sich ärgern oder wundern? Es hieß schon bei Anwalt Liebling Kreuzberg: "Vor Gericht bekommen Sie nicht Recht, Sie bekommen ein Urteil". Hier bekommt Verein B nicht einmal ein Urteil, sondern nur die Kosten!

    Gruß
    Alfi