Beiträge von Karl

    Kellox: nee, nee, glaub schon, dass ich mit der pointierten Zusammenfassung im letzten Posting die GWD-Interpretation der Haltung des Gerichts (auch unter Berücksichtigung des Verhandlungsverlaufs) richtig wiedergegeben habe:

    Zitat

    Wenn ich jetzt die GWD-Mitteilung richtig interpretiere, hätte GWD demnach (nach Auffassung des Gerichts) in der Sache 'Recht', kriegt aber nicht schnell 'Recht'

    GWD - PM:

    Zitat

    Vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidungsgründe hat das Gericht nun den geltend gemachten Anspruch von GWD zwar dem Grunde nach bejaht, die erf8rderliche Dringlichkeit mit Verweis auf die frühe Kenntnis der Abstiegsregelung jedoch zu Lasten von GWD verneint

    GWD ist erstaunt - Gang nach Hamm wird erwogen;

    Handball-Bundesliga - GWD Minden - DKB Handball-Bundesliga

    unter anderem:

    Zitat

    ...GWD nimmt diese Entscheidung mit Erstaunen zur Kenntnis, da das Urteil den Hinweisen der Kammer in der mündlichen Verhandlung am 19.06.2015 widerspricht. Nach diesen ausdrücklichen Hinweisen sei der HBL e.V. verpflichtet, durch umfassende, alle Eventualitäten berücksichtigende Regelungen über Auf- und Abstieg zur bzw. aus der Lizenzliga Planungsunsicherheiten der betroffenen Vereine zu verhindern; GWD habe nicht früher reagieren können und müssen. Vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidungsgründe hat das Gericht nun den geltend gemachten Anspruch von GWD zwar dem Grunde nach bejaht, die erforderliche Dringlichkeit mit Verweis auf die frühe Kenntnis der Abstiegsregelung jedoch zu Lasten von GWD verneint und GWD auf den regulären sport- und schiedsgerichtlichen Rechtsweg verwiesen. Näheres wird sich aus den schriftlichen Entscheidungsgründen ergeben.

    GWD wird unverzüglich prüfen, ob gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt wird."

    © GWD Minden - RA Horstmann

    @Lothar/MT-Zitat: Puhhhh, das es zu nem rechtlichen Vorgehen kommt, war ja schon während der Saison klar - GWD hat ja extra den letzten Spieltag abgewartet, um (nach GWD-Auffassung) klageberechtigt zu sein.

    Hm,, wenn der Grund sein sollte, dass man 1 Sekunde vor Abpfiff des Friesenheimspiels die EV hätte beantragen müssen, wär das Ganze jetzt schon etwas unbefriedigend (auch weil der Grundsachverhalt dann gar nicht geprüft worden wäre)

    Oder: was versteht das LG jetzt unter 'während der Saison''?

    GolfNovember schreibt:

    Zitat

    Angenommen: Minden gewinnt in Dortmund und die HBL beschließt tatsächlich, nach Hamm zu gehen. Ich glaube kaum dass Hamm noch im Juno entscheiden wird. Somit müsste (nach meinem Rechtsverständnis) Minden Erstligist sein, da am 1. Juli die Saison beginnt und ein nachträglicher Ausschluss schwierig wird.

    Jo, wäre von Seiten der HBL reine Rechthaberei - macht keinen Sinn nach Hamm zu gehen (und ne wichtige Grundsatzfrage, die unbedingt geklärt werden muss, da künftige ähnliche Konstellationen unvermeidbar sind, isses ja auch nicht)

    Da das Verfahren ja auch fast 'partnerschaftlich' verläuft (unter größtmöglicher Vermeidung von Erregen von Aufsehen beider Seiten), stünde das wohl auch kaum an.

    Naja, nen Gang nach Hamm ist ja (zumindest von der HBL) auch nicht ausgeschlossen...Wenn ne Entscheidung nach dem 1. Juli fallen sollte, könnte aber nen Ligaversammlungsbeschluss wohl noch ne Ligareduzierung 'wasserdicht' machen.

    Zitat

    Heute jährt sich die Schiedsgerichtverhandlung in Minden

    Na, Minden ist ja doch noch der Nabel der deutschen Handballwelt ....wenn auch anders als in früheren Zeiten, jetzt halt in Abstiegsfragen (in den 1970er Jahren gabs mal nen bekannten Ausspruch vom damaligen Kreisvorsitzenden: 'Der Weg zur deutschen Meisterschaft führt nur über den Altkreis Minden' (Eintracht bei den Frauen und GW Dankersen bei den Männern)

    aus dem Artikel:

    Zitat

    Liga-Boss Frank Bohmann verteidigt im Gespräch mit dieser Zeitung allerdings die Reform: "Wir sehen den neuen Modus nicht als gescheitert an. Nach der Auslosung haben wir so viel positive Resonanz in den Medien bekommen wie bei keiner anderen früheren Auslosung. An den meisten Standorten gibt es bereits eine große Ticket-Nachfrage.Die Turniere müssen mit der ersten Pokalrunde des bisherigen Modus verglichen werden...

    Ähh, an den "meisten Standorten gibts es bereits große Ticketnachfrage" - für wie dümmlich hält Bohmann eigentlich seine Kunden, dass er meint, Ihnen sowas erzählen zu können...??

    Das sind doch echt Sprüche, die von einer tiefen Verachtung des 'Kundenviehs' zeugen...

    Gibts eigentlich überhaupt schon nen Standort. wo Karten bereits zu erwerben sind?

    Ps. Der 20€ Mindesteteintrittspreis ist echt auf jeden Spieltag bezogen?? Kann man doch an vielen Gruppenstandorten nicht machen....

    Lothar schreibt:

    Zitat

    Jeder Verein hätte so gehandelt! Das ist die Geschäftsführung allein schon ihren Gesellschaftern, ggf. Aufsichtsrat und Sponsoren schuldig

    Die Vereinsführung ist das vor allem auch den Spielern schuldig!

    Tja, dann mal so als Service: das letzte Posting von Lothar mit dem Urteil von 2001 der Richterin passt exakt zu Punkt 4 der HW-Zusammenfassung:

    Zitat

    Als vierten Punkt warf das Gericht die Frage auf, ob von Seiten der Handball-Bundesliga nicht eventuell eine vorsorgliche Regelung für den Fall der Abweichung von der Regelanzahl der Teilnehmer notwendig sein könnte. In dieser hätte beispielsweise festgelegt werden können, dass durch eine Erhöhung oder Verminderung der Anzahl der Absteiger grundsätzlich eine Rückkehr zur Anzahl von achtzehn Teilnehmern angestrebt wird. Mit einer solchen vorsorglichen Regelung hätte für alle Mitglieder Gewissheit hinsichtlich des Verfahrens bestanden.


    Ihre damalige Auffassung scheint sie zumindest nicht vergessen zu haben...

    Im Moment vermag ich keine wirklich durchsetzungskräftige Argumentation der HBL erkennen ('Rügepflicht' scheint es ja nun nicht zu sein - auf die Argumentationslinie der HBL gehen die beiden Artikel aber auch gar nicht ein) - okay, vieles liegt im Dunkeln, z.B. warum sich eine Geschäftsstellenmitarbeiterin von GWD und Hotties 'Vize' Gieseking sich als (nichtgehörte) Zeugen bereit hielten (bei Bohmann kann man 'anlassungebundenes' Bereithalten vermuten)

    Na, wenn Du das interessant findest....

    Das aus Anlass deines Postings aber auch mal gegoogelt - die Richterin wird allerdings vor der Vertagung zur Entscheidung so zitiert:

    Zitat

    “Es spricht vieles dafür, dass eine Sperre hingenommen werden muss, wenn Verdachtsmomente da sind.”

    Equi-News.de
    Da war die Abweisung ja iwie schon in der Hauptverhandlung abzusehen...

    Mal Donnerstag abwarten, Tenor der beiden vorliegender Artikel lesen sich ja nicht schlecht an für GWD - aber ohne Kenntnisse des genaueren Sachverhalts und des Verhandlungsablaufs (okay, sicher sehr interessant die vom MT zitierte Auffassung der Richterin, dass GWD nicht 'rügepflichtig' gewesen sei) hier in der Diskussion, verbieten sich iwie Prognosen.

    Capitano schreibt:

    Zitat

    Wenn man sich natürlich auch von jedem Medium einreden lässt, dass der Klassenerhalt dieses Mal schwieriger war, dann glaubt man am Ende vielleicht sogar noch dran.

    Nochmal: es ist schwieriger 15. von 18 Mannschaften zu werden als 15. von 19 Mannschaften.

    Das medium, das nicht in der Lage ist, das zu kapieren , muss man schon selbst machen ;)

    Edit: noch um ganz sicher zu gehen: die 19 Mannschaften enthalten die 18 Mannschaften - eine kommt einfach noch dazu, die muss man auch noch hinter sich lassen. Der BHC z.B. hätte auch bei 18 Mannschaften den Klassenerhalt geschafft - und zwar souveräner. (für weitere Diskussion dieses Sachverhaltes stehe ich selbstverständlich aber gern zur Verfügung).

    Niveau unten in der Tabelle kann ja auch nicht so katastrophal gegenüber vergangenen Spielzeiten nachgelassen haben (hoffe, Du spielst darauf an), wenn man nur als Indiz mal guckt, dass die beiden heißesten Kandidaten für Platz 16 den Meister Kiel daheim mit 6 Toren geschlagen (Lemgo) oder auswärts mit einem Tor (GWD) verloren haben.

    Weiß gar nicht, was du hast, Arcosh - der Artikel klingt doch recht versöhnlich:

    Zitat

    Nicht das Schiedsgericht hat uns benachteiligt. Es sind die Regeln, die jene Vereine benachteiligen, die die baulichen Voraussetzungen – auf jeder Längsseite eine Tribüne – nicht erfüllen können.


    Von weiteren rechtlichen Schritten ist da auch nicht die Rede.

    Das der ThsV Eisenach um ne Spieldurchführung in seiner Stadt kämft, isser ja nun seinem Publikum, Mannschaft usw. schuldig...(und ich finds schade, dass es nicht geklappt hat)

    Wie sich das jetzt in Erfurt (falls es dahin gehen sollte) entwickelt, kann niemand sicher abschätzen (erst recht niemand, der die örtlichen Verhältnisse nicht kennt) - das vor fast 20 Jahren da mal 5000 Zuschauer zu nem Spiel von Eisenach kamen, sagt wenig aus...(entscheidend wird wohl die sportliche Entwicklung sein)

    zur geplanten Neuregelung der Ausnahmeregelungen: Na, dann sollte Eisenach jetzt die Halle nicht umbauen und in Erfurt absteigen - dann nächstes Jahr wieder aufsteigen: und könnten dann übernächstes Jahr inner HBL in der alten Aßmannhalle in ihrer jetzigen Gestalt wieder spielen ;) .

    @Lelle. die mussten doch irgendeine Ausweichhalle formell in den Lizenzunterlagen angeben...

    Borah:

    Zitat

    Auf der Ligaversammlung dagegen stimmen (falls man es nicht getan hat. Hat man?),

    Es hat offensichtlich keine Abstimmung auf der Ligaversammlung gegeben (kannste sehr leicht nachlesen)

    Willst Du uns hier eigentlich verarschen?

    Nuja, Borah, die (von dir abweichende) zitierte Auffassung der Richterin ist 'etwas' relevanter als Deine - zumal jene sich mit dem gesamten Sachverhalt detailliert auseinandersetzen konnte

    (aber es würde vermutlich in Deinem Falle auch nix helfen, wenn der gesamte Sachverhalt detailliert öffentlich nachlesbar wäre - auch das würde Lesebereitschaft erfordern ;) )

    Das hier aus dem HW-Artikel erscheint mir rätselhaft:

    Zitat

    Auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Sommer soll diese Thematik erörtert worden sein, es allerdings keine Abstimmung und keinen Beschluss gegeben haben. Ob und wann dieser Beschluss durch das Präsidium erfolgte, ist die zweite Frage.

    Heißt dass, das es fraglich ist, ob es überhaupt nen Präsidiumsbeschluss gegeben hat? 8o (sowas müsste sich doch leicht klären lassen, oder haben die da, nuja, 'informelle' Abstimmungsmodalitäten und Protokollführungen? Auch der Zeitpunkt eines evtl. Präsidiumsbeschlusses sollte sich doch eigentlich leicht klären lassen...(der Punkt, ob es überhaupt nen Präsidumsbeschluss gegeben hat, wird nur von HW berichterstattend aufgegriffen).

    Leider hilft auch der mt-online-Artikel nur wenig in der Rekonstruktion des Falles weiter (die muss ja in der Verhandlung geleistet worden sein) - interessant wäre es z.B. wie die HBL die sehr späte Veröffentlichung der neuen Abstiegsregelung gerechtfertigt hat...

    Borah schreibt:

    Zitat

    Nach der konkludenten Annahme der Abstiegsregularien durch alle, auch durch Minden, dürfte es eigentlich keine zwei Meinungen geben.

    mt-online hinter der paywall:

    Zitat

    Den von Andreas Thiel erhobenen Einwand, GWD hätte gleich im Vorjahr nach Bekanntwerden der Abstiegsregelung Einspruch erheben müssen, wehrte die Richterin ab. „Mir fällt nichts ein, was GWD 2014 hätte machen können“, äußerte sie zu Verhandlungsbeginn.


    Die Hoffnung lebt weiter: Landgericht Dortmund vertagt Entscheidung | Mindener Tageblatt - GWD Minden