Naja, TCIP, für ein Vorgehen, dass ein 'Sprengen' der HBL zur Folge haben könnte (egal, für wie hoch man die Erfolgswahrscheinlichkeit hält), gibt es nicht nur bei GWD Vorstand und Gesellschaftern keine Mehrheit - ich bin mir sicher, dass es die auch bei sehr vielen anderen Bundesligisten nicht gäbe.
Letztendlich hätte GWD auch nix davon, im September dann plötzlich wieder Erstligist zu sein...(und nach nem positiven Urteil wäre man ja dann wohl nicht mehr Zweitligist, sondern 'müsste' in der 1. Bundesliga spielen - mit all den Problemen auch für den Verein mit so einer nachträglichen Zuordnung in die Spielklasse während einer laufenden Saison).
Das mit der Zuständigkeit des OLG Düsseldorf ist natürlich blöde (kann die Ausführungen der damit verbundenen Problematik nur 'zur Kenntnis' nehmen und gehe von der Richtigkeit erstmal aus)
Wenn man die Berichterstattung so verfolgt, wurde von den 100 Minuten der Verhandlung anscheinend 95-98 Minuten nur über für die letztendliche Entscheidung irrelevantes Zeug geredet - GWD hatte noch nicht einmal die Möglichkeit, zu den für die Richterin entscheidenden Punkt in der Verhandlung Stellung zu beziehen (da der Punkt ja geklärt schien zugunsten von GWD - ob da nen Mißverständnis vorlag oder die Richterin ne unüberlegte Äußerung machte oder sie schlichtweg, 'unüblicherweise' ihre Meinung änderte - keine Ahnung). Sowas kann natürlich zu 'Irritationen' führen....(zumal die Richerin ja durch die Schriftsätze der beiden Parteien vorbereitet in die Verhandlung ging)
Find die Publikation der Gründe in dieser nachvollziehbaren Form sinnvoll....man hat ja Verpflichtung die Gründe für diesen (zunächst überraschend anmutenden) Schritt seinem Publikum zur Kenntnis zu bringen.
Als Verfasser der jetzigen Erklärung zeichnet übrigens GWD Minden allein (nicht wie in der vorherigen Erklärung der GWD-Anwalt und GWD gemeinsam), wenngleich man aus dem Sprachduktus heraus auf eine persönlichen Verfasserschaft schließen kann - sicherlich nen Zeichen dafür, dass dies die Meinung/Auffassung der Ebenen von GWD Minden ist (und nicht einer einzelnen Person)