Achtung, der Post wird etwas länger!
Zitat
Original von Lasse
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Gut, 14a) lässt hier natürlich einen gewissen Interpretationsspielraum, da hier nur von Regelwidrigkeiten auf der Spielfläche die Rede ist, nicht aber von solchen neben der Spielfläche. [...]
Ich glaube dieses auf der Spielfläche bezieht sich auf die klare Torgelegenheit, die auf der ganzen Spielfläche stattfinden kann, also auch weit in der eigenen Hälfte oder prinzipiell auch aus dem Torraum heraus (Abwurf ins leere gegnerische Tor).
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Original von Lasse
[...]
Stellt sich jetzt allerdings die Frage: Wenn der SR das Spiel hätte weiterlaufen lassen müssen, würde hier nicht Regel 14b) greifen? Denn wenn der Pfiff berechtigt war, hat eben doch die Regelwidrigkeit des Offiziellen die Torgelegenheit verhindert...
Ich dachte, das hatten wir schon... Ein SR kann nicht unberechtigt pfeifen. Wer soll dann entscheiden, dass es ein unberechtigter Pfiff ist/war? Als höchste Instanz auf dem Spielfeld muss der Pfiff des SR immer berechtigt sein, sonst würde man sich bei jeder Aktion im Kreis drehen und fragen, habe ich jetzt unberechtigt gepfiffen? Oder entscheidet das der zweite SR?
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Original von Schwaniwolli
Ihr macht hier alle einen Denkfehler. Die klare Torgelegenheit wird in den beiden Fällen nicht durch den gegnerischen Offiziellen vereitelt, sondern durch den Pfiff des Schiedsrichters !!!!
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Nein... Die Torgelegenheit wird durch eine unsportliche Aktion des Offiziellen verhindert, da die Unterbrechung durch den SR aufgrund des Offiziellen erfolgt. Das in diesem Fall eigentlich erst mal die Vorteilsregel zur Anwendung kommen sollte, ist eigentlich unstrittig. Aber wenn gepfiffen wird, dann greift:
Zitat
Regel 8:8
Verstöße gegen Regeln 8:2-7 führen zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft (14:1), wenn der Verstoß direkt - oder indirekt wegen der dadurch verursachten Unterbrechung - eine klare Torgelegenheit für die gegnerische Mannschaft vereitelt.
Ansonsten führt die Regelwidrigkeit zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1a-b, 13:2-3).
Genau der Sachverhalt ist also hier ausgeführt. Es muss einen 7m Wurf geben, wenn der SR wegen dem Offiziellen unterbricht! Wenn der SR ohne gegnerisch verursachten Grund unterbricht, dann Freiwurf! Was der Offizielle dabei macht, ist eigentlich unerheblich, solange er den den Gegenspieler mit oder ohne Ball regelwidrig zu stören, [...] (Regel 8:2d). Und da ein solches Vergehen von der Auswechselbank [...]die Aktion überwiegend oder gar ausschließlich gegen den Gegenspieler statt gegen den Ball richtet[...] (Regel 8:3) ist dann auch progressiv zu bestrafen. Wenn er [...]Körperliche und verbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar sind[...] benutzt, dann ist er nach 8:4 ebenfalls progressiv zu bestrafen.
In jedem Falle sollte sich ein SR angewöhnen, so lange wie möglich den Vorteil laufen zu lassen (Regel 13:2 und 14:2), aber in bestimmten Situationen würde ich auch sofort unterbrechen. Beispiel: Der MV schlägt den Spieler der gerade den 7m verworfen hat und so den gegnerischen Konter erst ermöglicht hat. Gut... Ist etwas übertrieben, aber man kann schon vertreten, dass man manchen Entscheidungen nicht aufschiebt, sondern gleich unterbricht. Aber wie gesagt... Weiter geht es mit 7m!
Grüße Frank
PS: 'tschuldigung für den langen Post, die meisten Regeln habe ich auszugsweise zitiert. Wer mehr will: Handballregeln.de 