Asylwerber
Haider warnt Tschetschenen auf Russisch
Klagenfurt , 07. Jänner 2008
Landeshauptmann Jörg Haider ließ gewaltbereite Asylwerber plus Familie nach Traiskirchen bringen - und warnte sie auf Russisch.
Jene Tschetschenen, die verdächtig sind, bei einer Rauferei in der Silvesternacht in Villach ein junges Pärchen verletzt zu haben, sind am Montag auf Anweisung von BZÖ-Landeshauptmann Jörg Haider aus Kärnten "abgeschoben" worden. Insgesamt 18 Menschen sind am Nachmittag nach Traiskirchen gebracht worden.
"Kein Recht auf Asyl"
Haider erklärte, wer gewalttätig sei, habe in Wirklichkeit "kein Recht auf Asyl in Österreich und schon gar nicht in Kärnten". Die beiden angeblichen Rädelsführer bei der Schlägerei sollen zudem ihren Asylstatus verlieren. Laut Haider wurde ein entsprechender Antrag beim Bundesasylamt in Graz eingebracht.
Grundversorgung entzogen
Die Familien der mutmaßlichen Mittäter mussten ebenfalls nach Traiskirchen. Ihnen wurde, so Haider, die Grundversorgung durch das Land Kärnten entzogen. Haider: "Jemand, der sich bei uns nicht einfügen und benehmen kann, wird aus Kärnten weggebracht. Was der Bund damit macht, ist mir egal."
Haider warnt auf Russisch
Landeshauptmann Jörg Haider hat seine heute gerichtete Warnung nunmehr speziell für tschetschenischen Asylwerber auch in deren Landessprache abgegeben. "Damit sie mich auch sicher verstehen", so Haider. Die Warnung des Landeshauptmannes lautete: "Wer als Gast zu uns kommt, der hat sich auch wie ein Gast zu benehmen. Wer das nicht tut, gewalttätig ist, den sozialen Frieden in unserer Heimat gefährdet und unsere Hilfe missbraucht, der hat sein Gastrecht verwirkt und wird abgeschoben."
Ermittlungen laufen
Die Untersuchungen bezüglich der Rauferei in der Draustadt sind noch im Gange. Einige der angeblich beteiligten Jugendlichen sind Hobbyboxer. Die Grünen protestierten heftig gegen die Vorgangsweise des Landeshauptmannes. Landessprecher LAbg. Rolf Holub erklärte: "Menschen auf reinen Verdacht hin auszuweisen grenzt an Rassismus. Haider ist kein Gericht und kann daher nicht der Rechtssprechung vorgreifen."
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