Beiträge von Nocheinmainzlarer

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    Die Playoffs wurden neu ausgespielt, in der Neuauflage setzte sich der TV Beyeröhde gegen Markranstädt durch, der TuS bleibt wohl der Nachsehen (sollte nicht heute das Bundessportgericht dem Metzinger Einspruch gegen den Punktabzug noch überraschend zustimmen).

    Immerhin ist man in Metzingen mittlerweile soweit, dass man überrascht wäre wenn das Gericht der eigenen Argumentation folgen würde. :D

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    Original von Aeppel222
    Oh, hatte ich nicht mitbekommen :rotwerd:

    Vllt. wäre sie eine Alternative für die Pirates gewesen, aber sie hat sich selbst bei Ketsch beworben und beim Probetraining einen guten Eindruck gemacht.

    Im Ausland findet man genug Spielerinnen von ihrem Typ, das ist nicht das größte Problem. Die Finanzierung ist da schon problematischer.

    Da kommt es halt drauf an ,das Geld das man durch die Abgänge spart ,klug zu investieren.
    Allerdings hört sich das leichter an als es ist...

    Aeppel222

    Das hatte ich in der Mannschaftsauflistung ganz vorne im Thread nachgtragen.
    Das wäre übrigens eine Spielerin gewesen , die auch Ober-Eschbach wirklich weiterhelfen hätte können.
    Sie ist in Abwehr und Angriff gleichermassen gut.

    In Mainzlar konnte sie sich nur aufgrund ihrer langen Verletzung nicht durchsetzen und man war gezwungen andere Spielerinnen für ihre Position zu verpflichten.

    Aeppel222

    Ich kann deinen Frust ja nachvollziehen,aber vielleicht ist es in Ober-Eschbach Zeit einen Schnitt zu machen und eine neue Mannschaft aufzubauen.
    Gib dem Management erstmal eine Chance.
    Noch ist ja Zeit für Neuverpflichtungen.
    Wenn man 2-3 Spielerinnen verpflichten könnte die der Mannschaft wirklich weiterhelfen, die jung genug sind das Tempo der Nachwuchsspielerinnen mitzugehen ,aber erfahren genug Diese zu führen und Verantwortung zu übernehmen, dann kann das mittelfristig nur gut sein.
    Wenn es dann gelingt die zweifelos talentierten Nachwuchsspielerinnen zu integrieren dann wirst du noch viel Freude an der Mannschaft haben.

    Deine These mit dem Kollektiv stimmt zwar, aber man hatte in dieser Saison auch den Eindruck, dass die Mannschaft als ganzes(nicht die einzelnen Spielerinnen) den Höhepunkt ihrer Leistungsfähigkeit überschritten hätte.

    Manchmal braucht eine Mannschaft auch mal größere Veränderungen um sich weiter zu entwickeln.

    Ich drücke als Nachbar die Daumen das das klappt.

    TV Mainzlar mit Krüger, Jensen und Kazaki

    STAUFENBERG (lew). Das Gesicht des Frauenhandball-Zweitligisten TV Mainzlar für die kommende Spielzeit nimmt deutliche Konturen an. Mit Torfrau Christina Krüger, der Ex-Lützellindenerin Jonna Jensen und Paraskevi Kazaki hat der Staufenberger Verein drei Spielerinnen verpflichtet, die den bis auf die Abgänge von Dana Kläring und Zsofia Mozsi zusammengehaltenen Kader verstärken sollen.
    Nachdem der Wechsel der 19-jährigen Torhüterin Christina Krüger vom VfL Wolfburg nach Mainzlar schon seit einigen Wochen beschlossene Sache war, ist nun endlich die Vertragsunterzeichnung erfolgt. Außerdem kehrt die gebürtige Krofdorf-Gleibergerin Jonna Jensen, die es vor drei Jahren von Lützellinden aus zur TSG Ober-Eschbach gezogen hatte, in ihre mittelhessische Heimat zurück. Die wieselflinke 24-jährige Studentin trainiert seit dieser Woche beim TVM mit und passt laut Eckhard Weber gut ins Konzept. "Jonna kann am Kreis und auf Rechtsaußen spielen. Außerdem ist sie sehr schnell und beweglich, weshalb wir sie gut in den Konter einbeziehen können", freut sich der Co-Trainer über die Rückkehr einer von ihm und Chefcoach Jürgen Gerlach beim TVL ausgebildeten Spielerin aus der Region.
    Unter Dach und Fach ist zudem die Verpflichtung von Paraskevi Kazaki, die in der Jugend von Bayer Leverkusen groß geworden ist, dort in der Saison 2005/06 im Erstliga-Team stand, bevor sie an den TuS Weibern ausgeliehen wurde. Die 21-jährige Griechin mit deutschem Pass ist für den Rückraum eingeplant. "Sie verfügt über ein gutes Eins-gegen-eins-Verhalten, hat viel Durchsetzungsvermögen und agiert in der Abwehr aggressiv", glaubt Weber, dass die Rechtshänderin, deren Eltern in Frankfurt leben, prima zum TVM-Team passt.
    Weiter im Raum steht der Name Katka Ruzickova. Die groß gewachsene 22-jährige Nichte der ehemaligen TVM-Weltklassespielerin Monika Ludmilova aus deren Heimat Olmütz bastelt derzeit an ihrem Uni-Abschluss und wird am übernächsten Wochenende in Mainzlar zum Probetraining erwartet. Wenn die tschechische Nationalspielerin überzeugt, sich trotz zahlreicher Angebote aus europäischen Spitzenligen für Mainzlar und die zweite Liga entscheidet und zudem in den Geldbeutel passt, wäre auch das große Problem einer fehlenden Distanzschützin wohl gelöst.

    http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.…_resort=1103634

    Wer soll denn da Schadenersatzforderungen stellen?
    Welche Schäden will man denn da angeben?

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    Original von camelot
    Es ist schon interessant, wenn man einmal die unterschiedlichen Äußerungen der Vereine zu ihren Chancen in den heute beginnenden "Neu"-Play-Offs verfolgt.

    Da wird so etwas von tiefgestapelt. Wenn sich die Sporthallen auf gleichem Niveau wie die angeblichen Chancen der eigenen Mannschaft befinden würden, müsste heute abend unter Tage gespielt werden!

    Aber wie sagte schon ein prominenter Vertreter einer weiteren Randsportart in Deutschland: "Die Wahrheit liegt auffem Platz!"

    Den teilnehmenden Mannschaften und ihren Fans seien interessante und sportliche Spiele gewünscht. Und dass sie nicht um die "goldene Ananas" spielen (s. laufender Protest aus Metzingen).

    Glückwünschende Grüße
    Camelot

    Um die goldene Ananas werden die Mannschaften keinesfalls spielen.
    Sollte Metzingen wirklich mit seiner Klage Erfolg haben (Was ich für sehr unwahrscheinlich halte, es sei denn man zaubert noch einen Formfehler aus dem Hut), so wird man bei der HBVF wohl eher 3 Mannschaften aufsteigen lassen und dies durch eine erweiterte Abstiegsregelung wieder ausgleichen.
    Das wäre rechtlich problemlos möglich und würde weitere Klagen verhindern und Planungssicherheit schaffen.

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    Original von kuzorra
    Für mich auch eine interessante Frage, ist es nicht Aufgabe eines Verbandes zu kontrollieren, welche Spieler spielberechtigt sind?Und zwar vor einem Spiel. Dies ist eigentlich eine hoheitliche Aufgabe und wird derzeit einfach an die Mannschaftsverantwortlichen und Vereine delegiert.
    Jeder Spieler der für den Kader nominiert ist, sollte eigentlich seinen Personalausweis mitbringen, die Schiedsrichter könnten dann ganz einfach kontrollieren, ob die Daten auf Spielerpass und Perso identich sind.

    1. Genau deshalb ist es verboten, das Spielerinnen ohne DHB-Pass mehr als 2x in den Bundesligen spielen.
    (Bei Passantrag werden Geburtsurkunde und Lichtbild eingereicht.)
    2.Sind Spielerinnen mit DHB-Pass automatisch im elektronischen Spielbericht erfasst.
    3. Haben Schiedsrichter und Verband eben keine hoheitliche Aufgaben und somit auch kein Recht zu weitreichenden Kontrollen, die hat und vergibt nur der Staat.
    Hier geht es nur darum, SPIELREGELN einzuhalten.
    4.Funktionieren die Kontrollen einwandfrei, soweit die Vereine die (freiwilligen und von ihnen anerkannten) Spielregeln einhalten.(siehe Mainzlar und Nellingen).

    Und gegen die hat Metzingen gleich 2x verstossen, ob mit Absicht oder nicht.

    Jemand der 5 Jahre lang Steuern hinterzieht weil er in seiner Steuererklärung falsche Einnahmen angibt und im 6.Jahr bspw. von seinem Nachbarn angezeigt wird ist ja deshalb nicht unschuldig und von der Nachzahlungspflicht befreit nur weil das Finanzamt ihn nicht eher erwischt hat.

    Zitat

    Original von michel b.
    Ich glaube in keinem anderen europäischen Land wird mit Spielerpässen und Spielberechtigungen eine solche Bürokratie veranstaltet, wie in Deutschland. Typisch deutsch halt! :D
    Ist die spielleitende Stelle eigentlich dazu verpflichtet einem anonymen Telefonanruf nachzugehen? Oder hätte sie ihn auch ignorieren können, schließlich wurde ja von den vermeintlich benachteiligten Mannschaften kein offizieller Protest eingelegt? ?(


    Die Spielleitende Stelle muß dem nachgehen, das sagt §50 SpO.
    Proteste braucht es da nicht.
    Spielerpasswesen ist eigentlich ziemlich einheitlich über die EHF geregelt.

    Allerdings wird behauptet, das in manchen Ländern (vorwiegend in östlicher Richtung) diese Vorschriften über den Weg der Korruption umgangen werden können, um es mal vorsichtig auszudrücken. :D

    Die Diskussion dreht sich im Kreis.
    Das Geburtsdatum ist zweitrangig.
    Die Spielerin hatte keinen DHB-Pass und hätte somit nur 2x spielen dürfen!
    Nur dafür wurde Metzingen regelgerecht bestraft, wie übrigens Mainzlar und Nellingen auch(Nellingen wäre ohne den Punktabzug übrigens statt Bensheim jetzt Play-Off Teilnehmer, niemand jammert dort deshalb rum.)

    Die Sache mit dem falschen Geburtsdatum wurde von der Spielleitenden Stelle(die übrigens nichts mit der Passstelle zu tun hat) nur als Erklärung dafür erwähnt, das die Sache nicht eher aufgefallen ist.

    Wie schon an anderer Stelle geschrieben:
    Es gibt keine
    Verpflichtung und auch keine Möglichkeit für die Spielleitende Stelle das zu bemerken, da ihr ja kein Passantrag vorliegt ( der liegt wohl bein Würtembergischen Handballverband!!!! ) und sie also nicht vergleichen kann.
    Beim Landesverband sind auch die Daten für diese Nicht-Vertrags-Spielerinen gespeichert.
    Die Mannschaftsverantwortlichen bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und tragen somit auch die Verantwortung dafür.
    Festgestellt werden kann nur, ob eine Spielerin über 18 ohne DHB-Pass mehr als 2x als Spielerin eingetragen wurde.
    Unter 18-Jährige haben ein Doppelspielrecht und spielen ebenfalls mit Landesverbands-Pass.Diese können aber uneingeschränkt eingesetzt werden.

    Es hängt also alleine davon ab ob das Geburtsdatum richtig eingetragen wurde.


    Die Schiedsrichter kontrollieren nur ob jede Spielerin einen gültigen Pass hat, nicht von wem der Ausgestellt wurde oder was drinsteht.

    Zitat

    Original von pzi42
    TLpz

    stimmt schon , das andere Vereine für das gleiche Vergehen genauso bestraft wurden. Die Frage ist nur wann das geschieht. Wäre nach dem ersten Vorfall die Strafe ausgesprochen worden, so wären 2 Punkte abgezogen worden und Metzingen hätte sich fortan korrekt verhalten.

    Dies ist nicht Geschehen. Ab diesem Zeitpunkt sehe ich den Fehler nicht mehr bei Metzingen allein.

    Vergisst du dabei nicht, das die anderen betroffenen Mannschaften das richtige Geburtsdatum angegeben haben?
    Somit war offensichtlich das die Spielerinnen nicht spielberechtigt waren.
    Und es wurde prompt reagiert.
    Metzingen hat aber ein falsches Geburtsdatum angegeben und diese Angabe durch Unterschrift des Mannschaftsverantwortlichen ausdrücklich als richtig bestätigt.
    Somit galt die Spielerin als spielberechtigt.
    Es gibt keine
    Verpflichtung und auch keine Möglichkeit für die Spielleitende Stelle das zu bemerken, da ihr ja kein Passantrag vorliegt ( der liegt wohl bein Würtembergischen Handballverband!!!! ) und sie also nicht vergleichen kann.


    Weiteres zum Thema Metzingen sollten wir vielleicht hier:
    Metzingen posten und diesen Thread wieder seiner eigentlichen Bestimmung überlassen.

    Der Sinn dieser betreffenden Regel ist doch ganz klar.
    Die Bundesligen werden im Auftrag des DHB von der HBV bzw.HBVF ausgespielt.
    Wer dort spielen will muß also einen Pass vom DHB beantragen.
    Voraussetzung dafür ist ein Vertrag bei einem Bundesligisten mit Lizenz.
    Dabei ist der Rahmen(Wechselfristen, Ende der Laufzeiten etc.) des Vertrages im Sinne der Chancengleichheit der Vereine weitgehend vorgegeben.
    Passantrag und Spielberichtsbogen sind jeweils an einer Stelle und können problemlos verglichen und kontrolliert werden.
    Um den Vereinen bei Personalnot entgegenzukommen und jungen Spielerinnen Gelegenheit zu Einsätzen in der Bundesliga zu geben gibt es die Ausnahmen des Doppelspielrechtes für Jugendliche und eben die Gelegenheit erwachsene Nichtvertrags-Spieler 2 x einzusetzen.
    Diese müssen dann aber eine Spielberechtigung (Pass) des entsprechenden Landesverbandes haben und für den Verein im Amateurbereich spielberechtigt sein.
    Diese Beschränkung dient dazu zu verhindern das diese Regel umgangen wird.
    (beispielsweise könnte man durch Re-Amateurisierung die Wechselfristen aushebeln)

    § 9 Spielsaison
    (1) Die Spielsaison beginnt für eine Mannschaft mit ihrem ersten Meisterschafts
    oder ersten Pokalspiel und endet, wenn sie sämtliche Meisterschaftsspiele –
    einschließlich der Auf- und Abstiegsspiele sowie der aufgrund von Entscheidungen der Spielleitenden Stellen oder rechtskräftigen Urteilen der Rechtsinstanzen durchzuführenden Entscheidungs- oder Wiederholungsspiele – ausgetragenhat.

    § 34 Vereinswechsel, Vertragsende
    (1) Ein Spieler mit vertraglicher Bindung kann als solcher in einem Spieljahr höchstens
    für zwei Vereine (jedoch nicht gleichzeitig, außer gemäß § 70) die Spielberechtigung
    erhalten; ein Vereinswechsel kann für ihn, auch im Falle eines Erstvertragsabschlusses,
    nur bis zum 15. Februar eines Spieljahres vollzogen werden.
    (2) Abs. 1 gilt auch, wenn der Spieler in der laufenden Spielsaison in der höchsten
    oder zweithöchsten Spielklasse eines anderen Verbandes der IHF mitgewirkt
    hat.
    (3) Ein Vereinswechsel für Spieler mit vertraglicher Bindung ist erst dann möglich,
    wenn die in der Vertragsanzeige angegebene Bindungszeit abgelaufen ist,
    wenn vor Ablauf der angegebenen Bindungszeit der Vertrag im gegenseitigen
    Einvernehmen aufgelöst oder durch Kündigung wirksam beendet worden ist,
    wobei der Kündigende die Wirksamkeit nachzuweisen hat, oder die Bindung an
    die Laufzeit eines Vertrages entfallen ist. Die Bindung an die Laufzeit eines Vertrages
    entfällt mit sofortiger Wirkung, wenn ein Verein die Zugehörigkeit zu einer
    Spielklasse verliert, für die der Spieler eine vertragliche Bindung eingegangen
    ist.

    § 35 Wartefrist
    (1) Die Wartefrist nach § 26 Abs. 1 entfällt für den Spieler, der im laufenden Spieljahr
    schon einmal vertragsgebunden war oder bisher keine vertragliche Bindung
    besaß und mit dem der aufnehmende Verein vor dem 16. Februar einen Vertrag
    abgeschlossen und diesen angezeigt hat.
    (2) Abs.1 gilt nicht für den Einsatz des Spielers in Spielklassen unterhalb der Oberliga.


    § 26 Dauer der Wartefrist
    (1) Die Wartefrist bei Vereinswechsel beträgt für Spieler aller Altersklassen und für
    aus dem Bereich eines anderen Mitgliedverbandes der IHF kommende Spieler
    für Meisterschafts- und Pokalspiele grundsätzlich 2 Monate. Sie findet bei
    Freundschaftsspielen keine Anwendung. Für Spieler mit vertraglicher Bindung
    gilt die besondere Bestimmung des § 35.

    http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/sa…pO_01072006.pdf