@ silver surfer
Vielleicht ist der Sponsor der die Klage bezahlt ja eine Rechtschutzversicherung, wäre doch ne TOP-Werbung:
"Wir zahlen auch bei hoffnungslosen Fällen!!"
@ silver surfer
Vielleicht ist der Sponsor der die Klage bezahlt ja eine Rechtschutzversicherung, wäre doch ne TOP-Werbung:
"Wir zahlen auch bei hoffnungslosen Fällen!!"
ZitatOriginal von Gino
Na, das brauchen wir doch jetzt nicht wirklich wieder alles aufrollenViel geiler finde ich da wieder so eine Aussage in der Metzinger Pressemitteilung. Hab ich das nun falsch gelesen und haben mit Noppel und Artschwager die ersten beiden Unterschrieben. Die anderen hätten es erst vom jeweiligen neuen Trainer abhängig gemacht.
D.h. die haben noch gar keine Unterschriften von den "alten" 6 gehabt sondern nur mündliche Zusagen?
Oder die Geschichte, dass Herr Baumgärtner, seinen absoluten Wunschtrainer jetzt verpflichtet hat. Anschließend erklärt er, dass er keine Trainer gehabt hat und als er
"rumgefragt" hat und als der Name des Glücklichen von ein paar seiner Beratern genannt wurde, war es dann sein Wunschtrainer !Respekt
Das nur diese beiden unterschrieben haben lese ich nicht aus dem Artikel.
Schlimmer finde ich das hier:
ZitatDoch Anna-Lena Artschwager, deren falsches Geburtsdatum auf den Spielberichten für den Punktabzug samt den verheerenden Folgen bei der ersten Mannschaft verantwortlich war, bringt es auf den Punkt.
Hat man in Metzingen immer noch nicht kapiert das es absolut keine Rolle spielt das das Geburtsdatum falsch eigetragen war?
Nur wenn das Geburtsdatum richtig eingetragen gewesen wäre und die spielleitende Stelle hätte trotzdem nicht innerhalb von 14 Tagen reagiert wäre eine Verfristung eingetreten.
Da das nicht der Fall war ist die Entscheidung völlig in Ordnung, egal was manche hier schreiben.
Es bleibt jedem freigestellt was er glauben will und worauf er gespannt ist!!!!!.
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Im übrigen ist die Revisionsinstanz das Bundesgericht, das Urteil des Bundessportgerichtes ist ja schon ergangen.
ZitatOriginal von M.I.B
Hi,ok - und wo steht das in welcher Ordnung? Dass es den §28(1) wegen des 17.11 gibt und das Thema abdecken soll - fein. Tut er auch.
Aber wo steht welche Schiriaufgaben nicht betroffen sind? Das §28(1) nur während des Spiieles oder eben auf eine Verwarnung vor dem Spiel zum tragen kommt? Nennt sie mir bitte.
Ganz einfach: In der Rechtsordnung:
§ 1
(1) Über Streitfragen, welche die Satzung, die Ordnungen und die Durchführung des Handballspielbetriebes betreffen, ferner über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge auf Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen entscheiden die Rechtsinstanzen.
Es geht hier eindeutig um einen Verstoß gegen die Spielordnung, da ist ein Schiedrichter keine Rechtsinstanz.
Folglich kann er auch nicht über die Spielberechtigung eines Spielers entscheiden.
lt IHF-Regeln gilt ein Spieler als Teilnahmeberechtigt, wenn er anwesend und im Spielbericht eingetragen ist.
edit
ZitatOriginal von M.I.B
Um 2. oder 3. Einsätze mit einem Landespass geht es mir nicht.
Und genau das ist dein Fehler.
Der Punktabzug erfolgte ausschliesslich für die Spiele nach dem 2. regelgerechten Einsatz.
Das falsche Geburtsdatum spielt dabei k e i n e Rolle.
Es wird nur von Metzingen angeführt um eine konstruierte Verfristung zu behaupten.
Diese kann es aber nicht geben, da nach gültigem Recht nur ein tatsächlicher Beweis das der Spielleitenden Stelle die Nicht-Spielberechtigung bekannt war zur Verfristung führt.
"Bekannt sein hätte können reicht da nicht aus."
Tatsachenentscheidungen kann es nur während eines Spieles geben,da dafür ein unmittelbarer Einfluss auf das laufende Spiel gegeben sein muß.
ZitatAuf der Mitgliederversammlung der Handball Bundesliga Vereinigung Frauen (HBVF) im hessischen Grünberg wurde mit einer Mehrheit von mehr als zwei Drittel der Stimmen beschlossen, die 2. Bundesligen im Frauenhandball perspektivisch in den nächsten Jahren zu einer eingleisigen Liga mit einer Stärke von sechzehn Mannschaft zusammenzuführen. Um die Details der Umsetzung, die noch keine Auswirkungen auf die bevorstehende Spielzeit haben wird, zu klären, wurde ein Ausschuß berufen.
Bei einer Mehrheit von 2-Dritteln kann ja wohl von überrollen keine Rede sein.
Gleichwohl muß man sich fragen, was man sich denn überhaupt von dem Beschluß verspricht?
Aus der Pressemitteilung geht das jedenfalls nicht hervor.
Die ist eigentlich eher schwammig und nichtssagend.
Immerhin ist man ja wenigstens erstmal bei der Absichtserklärung geblieben und verfährt nach dem Motto "Wenn ich nicht mehr weiter weiss,gründ`ich einen Arbeitskreis."
So besteht wenigstens eine kleine Hoffnung das vielleicht doch was vernünftiges dabei rauskommt, obwohl man Erfahrungen der Vergangenheit eigentlich eher pessimistisch sein muß.
Mit grausen denke ich noch an den unseligen, unsportlichen und schwachsinnigen Bundesligamodus von vor 2Jahren mit Vorrunde, Hauptrunde und Play-OFF/Down.
Ich glaube, wir sind uns mit wenigen Ausnahmen ja einig dass die momentane Regelung durchaus ausreichend ist.
Die Vorschläge hier waren ja mehr theoretische Planspiele um die Problematik deutlich zu machen.
Man konnte sehr schön sehen das jede Änderung eben auch ihre Nachteile hat und es keine Verschiebung der Verantwortung weg von den Vereinen hin zum Verband geben darf und kann.
Verantwortlich für den regelgerechten Einsatz der Spielerinnen sind und bleiben die Vereine selbst.
Die Kontrolle durch den Verband kann nur formal sein.
Im übrigen wird es nie 100%igen Schutz vor Fehlern und Missbrauch geben.
Es ist ja auch nicht so, das es massenhaft unentdeckte Verstösse gibt,bei korrekter Anwendung der Regeln funktioniert das Kontrollsystem ja( siehe Mainzlar und Nellingen), der Fall Metzingen ist und bleibt hoffentlich eine Ausnahme.
ZitatOriginal von heiner
Mir fiele noch Möglichkeit 3 ein:
Sichtvermerk im Landespaß volljähriger Spieler/innen, wenn sie in einem BuLi-Spiel absolvieren. Dann wären die Schiris praktisch in der Lage, diesbezüglich die Spielberechtigung zu prüfen.
Lieber Heiner, dein Vorschlag leuchtet mir nicht ein.
Die Schiris wissen doch garnicht, wie oft die Spielerin schon eingesetzt wurde.
Ergo auch nicht ob spielberechtigt oder nicht.
Folglich bleibt die Kontrolle doch bei der Spielleitenden Stelle.
Am effektivsten erscheint mir immer noch
dass bei Jugendlichen mit Doppelspielberechtigungen einfach auch mit 2 Pässen gearbeitet wird.
Diese wären dann den Vertragsspielern gleichgestellt und müssten nicht mehr gesondert kontrolliert werden.
Mit dem 18.Geburtstag muß ein Vertrag vorgelegt werden, ansonsten wird der DHB-Pass eingezogen.
Alle die auf Landespass spielen wären dann Erwachsene und könnten durch schlichtes Zählen der Einsätze überprüft werden.
Es gibt bereits eine Kontrollmöglichkeit.
Der gegnerische Mannschaftsverantwortliche ist berechtigt, die Pässe der Spielerinnen einzusehen.
Diese kann er problemlos mit dem Spielbericht vergleichen und evtl. Unstimmigkeiten vermerken lassen.
Diese Möglichkeit wird aber selten wahrgenommen da im Sport ja der Gedanke der Fairness gilt und man einander vertraut.
Allerdings wird man bei Metzingen wohl in Zukunft etwas genauer hinschauen... ![]()
Im übrigen sehe ich das Problem nicht als so gravierend an, denn der sportliche Vorteil den man sich auf diese Weise verschaffen kann ist eigentlich zu vernachlässigen.
Das Problem wäre am einfachsten zu lösen wenn bei Jugendlichen mit Doppelspielberechtigungen einfach auch mit 2 Pässen gearbeitet würde.
Diese wären dann den Vertragsspielern gleichgestellt und müssten nicht mehr gesondert kontrolliert werden.
Mit dem 18.Geburtstag muß ein Vertrag vorgelegt werden, ansonsten wird der DHB-Pass eingezogen.
Alle die auf Landespass spielen wären dann Erwachsene und könnten durch schlichtes Zählen der Einsätze überprüft werden.
Allerdings möchte ich nochmal darauf hinweisen, das der DHB ein Sportverband ist und nicht unbedingt ein Betrugsverhinderungsdezernat.
ZitatOriginal von camelot
.
Ich finde weiterhin, dass ein HBVF seinen Vereinen da etwas schuldig ist und dass man das Eine (das Fehlverhalten der Metzinger) von dem Anderen (der unzureichenden Kontrollfunktion) trennen muss.Letzteres dürfte aber Dank der jüngsten Äußerungen kaum mehr möglich sein!!
Resignierende Grüße
Camelot
Das ist genau der Punkt.
Nach geltendem Recht ist das Urteil absolut in Ordnung.
Es kann und darf keine Rolle spielen welche Konsequenzen eine Strafe für den einzelnen hat.
Die HBVF ist übrigens nur die Interessenvereinigung der Bundesligisten und hat nur in Bezug auf die Lizenzierungsverfahren eine Hoheitsaufgabe.
Die Durchführung des Spielbetriebes liegt beim DHB.
Dieser delegiert naturgemäss die diversen Aufgaben an die zuständigen Stellen, hier Mannschaftsverantwortliche beider Vereine,Sekretäre,Schiedsrichter und Spielleitende Stelle.
Nur einer dieser Beteiligten konnte alle Faktoren, die zur
Nicht-Spielberechtigung führten, wissen.
Nämlich der Mannschaftsverantwortliche von Metzingen.
Nur Ihm/Ihr mußte und konnte bekannt sein, das die Spielerin nicht spielberechtigt war.
Deshalb kann von Versäumnis seitens der DHB-Organe keine Rede sein.
Jedes Organ an sich hätte theoretisch vielleicht einzelne Fehler feststellen können,(was teilweise auch geschehen ist) von denen keiner alleine zu dem Schluß führt, das die Spielerin nicht spielberechtigt ist.
Nahezu 100%ige Kontrollmöglichkeit besteht nur bei Spielerinnen mit DHB-Pass.
Man müßte also die Möglichkeiten, mit Landespass zu spielen ersatzlos abschaffen.
Das müßten die zuständigen Gremien beim DHB tun,Wirkung kann das nur für die Zukunft haben.
ZitatOriginal von camelot
Und ehe jetzt alle über mich herfallen: Ja, ich gehöre zu den wenigen, die die Bestrafung der TuS Metzingen als nicht gerecht empfinden - ich sehe eine Teilschuld beim Verband (weiteres würde hier aber zuweit führen).
Verfahrene Grüße
Camelot
Kann es sein, das du deine Meinung etwas geändert hast? ![]()
ZitatOriginal von pko
Schade, dass das "unsachliche und unverschämte" Urteil noch nicht online ist.
Hier ist es schwarz auf weiß:
http://www.deutscherhandballbund.de/content/pdf/BS…02%20Urteil.pdf
Mittlerweile wünsche ich mir fast, das die Tussies doch noch Erfolg mit ihrer Klage haben.
Lasst sie in die 1.Liga aufsteigen.
Ohne Geld, ohne Trainer,ohne konkurrenzfähige Mannschaft, ohne Vorbereitung und ohne Ahnung von den Regeln!
Ne bessere Strafe gibts doch garnicht!! ![]()
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ZitatOriginal von Aeppel222
Gibt's da eigentlich schon Neuigkeiten zu berichten?
Meines Wissens nach nicht, jedenfalls was den TVM betrifft.
Lasst euch nicht aufs Glatteis führen.
Es ist völlig ohne Belang für den Punktabzug wer alles das richtige Alter hätte wissen müssen/können.
Einzig und allein kommt es darauf an, das man eine Spielerin nur 2x mit Landespass spielen lassen darf.
Und dafür ist ausschliesslich der jeweilige Verein verantwortlich.
Was die von Metzingen angesprochene Verjährung angeht:
Die Spielleitenden Stellen müssen wegen eines Verstoßes, der auf die Spielwertung Einfluss haben kann, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes ein Verfahren einleiten oder die Einleitung bei der zuständigen Rechtsinstanz beantragen.
Metzingen müßte also nachweisen, das die Spielleitende Stelle bereits länger von dem Einsatz der nicht-spielberechtigten Spielerin gewußt hat!!!!!
Da steht nicht: "wissen hätte können!"
Das können sie wohl nicht.
Rechtlich gesehen ist es ohne Belang, aus welchen Gründen die Spielleitende Stelle diese Kenntnis nicht hatte.
ZitatOriginal von Mozart
Wer nicht professionell ist fliegt raus...
In der 2. Liga ist keine Mannschaft proffesionell, und in der 1.Liga wenige.
Die Konsequenz aus der Verkleinerung der 2. Liga ist doch in erster Linie das es noch weniger Spielmöglichkeiten für deutsche Nachwuchsspielerinnen gibt.
Dann braucht man sich nicht zu wundern das der Spielermarkt immer leerer wird und für den Nachwuchs der Nationalmannschaft ist das sicher auch nicht gerade förderlich.
Ich mache mal bewußt einen neuen Thread auf, damit der bestehende Zweitligathread für die laufende Saison übersichtlicher bleibt.
24.06.2007 - PM HBVF
HBVF-Jahreshauptversammlung: Neuer Modus für die 2. Bundesliga
Auf der Mitgliederversammlung der Handball Bundesliga Vereinigung Frauen (HBVF) im hessischen Grünberg wurde mit einer Mehrheit von mehr als zwei Drittel der Stimmen beschlossen, die 2. Bundesligen im Frauenhandball perspektivisch in den nächsten Jahren zu einer eingleisigen Liga mit einer Stärke von sechzehn Mannschaft zusammenzuführen. Um die Details der Umsetzung, die noch keine Auswirkungen auf die bevorstehende Spielzeit haben wird, zu klären, wurde ein Ausschuß berufen.
Zuvor waren der Bericht des Vorsitzenden Berndt Dugall sowie der Kassenbericht ebenso ohne Gegenstimme gebilligt worden, wie die Entlastung des Vorstands und die Wahl der neuen Kassenprüfer Martin Rommel und Steffi Osenberg. Weitere Wahlen standen nicht auf der Tagesordnung. Ebenso einstimming wurde der Wirtschaftsplan für die kommende Spielzeit verabschiedet, der unter anderem eine Senkung der Mitgliedsbeiträge vorsieht.
Vom Vorstand wurde zudem eine Änderung der Lizenzrichtlinien vorgestellt, nach der nur noch ein Verein selbst oder eine Unternehmensform, in der der Verein über eine Mehrheit von 51 Prozent verfügt, als Lizenznehmer und als für die Abwicklung des Spielbetriebs verantwortliche Träger möglich sind. Ein Konstrukt, bei dem ein Verein die Lizenz beantragt und den Spielbetrieb tatsächlich weitgehend auf einen Dritten, beispielsweise eine GmbH, überträgt, ist ab der Saison 2008/09 nicht mehr möglich. Diese Konstellation hatte in der abgelaufenen Runde in Einzelfällen zu Problemen geführt, da die HBVF gegen diese Dritten keine ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten hatte.
Die Neuerung geschah vorrangig auch mit Blick auf den Schutz der Spielerinnen, die in solchen Formen häufig bei eintretender wirtschaftlicher Schieflage "zwischen allen Stühlen" sitzen. Ebenso berichtete der Vorstand über Aktivitäten, mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zu einem Gesamtvertrag zu kommen. Hier war das Votum der Mitglieder, diese Bemühungen möglichst erfolgreich weiter zu führen fast einstimmig.
Zusätzlich berichteten Eberhard Gläser über die positive Zusammenarbeit der Vereine und der HBVF mit dem Schiedsrichterwesen, sowie Bundestrainer Armin Emrich über die hervorragende Kooperation mit den Vereinen, gerade auch hinsichtlich der engen Terminpläne.
Richtig eng für Metzingen würde es erst, wenn man statt sich mit der 2.Liga abzufinden und zu versuchen eine konkurrenzfähige, aber wirtschaftlich vernünftige Mannschaft aufzubauen und finanzielle Konsolidierung zu betreiben, sich durch weiteres Klagen um die Planungssicherheit bringt.
Bis jetzt hat man ja 6-8 gute Zweitligaspielerinnen zusammen.
Schwerpunkt der Bemühungen sollte wohl die Verpflichtung eines Trainers sein, der junge Talente fördern und integrieren kann.
Dann könnte man mittelfristig vielleicht wieder die 1.Liga ins Visier nehmen.
Aber ob das die ehrgeizigen Verantwortlichen in Metzingen genauso sehen?
FRAUENHANDBALL / 2. Bundesliga Süd: Vermutlich ist gestern die letzte Aufstiegs-Hoffnung der TuSsies zerbrochen
Das Bundessportgericht weist den Einspruch zurück
TuS Metzingen kann für ein weiteres Jahr in der 2. Bundesliga planen - Noppel und Artschwager offenbar kurz vor Unterschrift
Das Bundessportgericht des DHB hat den Einspruch der TuS Metzingen gegen den Punktabzug durch die Handball Bundesliga Vereinigung Frauen (HBVF) gestern abgewiesen. Die HBVF hatte insgesamt vier Spiele nachträglich als für die TuS Metzingen verloren gewertet.
ALEXANDER MAREIS / ANTJE SCHNIZLER
Scharf wie eine Rasierklinge: Es waren nur wenige Zeilen, welche gestern Nachmittag aus der Klingenstadt Solingen ins Schwäbische übermittelt wurden. Aber der Inhalt ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Vor allem zerstörte er wohl die letzten Hoffnungen auf die 1. Bundesliga, die die Metzinger Handball-TuSsies durch überragende Leistungen auf dem Parkett sportlich erreicht hatten.
"Die vollständigen, rechtsmittelfähigen Urteilsgründe folgen bis spätestens zum 19. Juni", teilte der Solinger Karl-H. Lauterbach, der Vorsitzende des Bundessportgerichts, gestern kurz mit.
Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbunds (DHB) fällte nach vorheriger mündlicher Beratung in Berlin gestern in Solingen, Hamburg und Berlin im schriftlichen Verfahren in der Besetzung Karl-H. Lauterbach
(Solingen) als Vorsitzender, Udo Franck (Hamburg) und Dr. Hans-Joachim Wolf (Berlin) als Beisitzer das nachfolgende Urteil:
1. Der Einspruch der TuS Metzingen e.V. wird - auch in der Form des Einspruchs der TuS Handball Sportmarketing GmbH - als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die Einspruchsgebühr in Höhe von einmal 500 Euro ist zugunsten des DHB verfallen.
3. Die Auslagen des Verfahrens in noch festzusetzender Höhe hat die TuS Metzingen e.V. zu tragen.
TuS-Spielerin Anna-Lena Artschwager hätte nach ihrem 18. Geburtstag nur noch maximal in zwei Spielen ohne einen Bundesligapass eingesetzt werden dürfen und war daher in diesen vier weiteren Spielen nicht spielberechtigt. In der neu berechneten Abschlusstabelle der 2. Bundesliga Süd verpasste Metzingen so den für das Erreichen der Playoffs notwendigen vierten Tabellenplatz, sodass die HBVF die Play-offs neu ansetzte. In der betroffenen Gruppe setzte sich dann der zuvor im Aufstiegsfinale den Metzingerinnen unterlegene TV Beyeröhde durch und sicherte sich den zweiten Aufstiegsplatz neben der HSG Sulzbach/Leidersbach.
"In diesem Fall lässt mir die Spielordnung des DHB keinen Spielraum, sie ist zwingend: Bei unberechtigten Einsatz einer Spielerin ist das Spiel als verloren zu werten. Dabei ist irrelevant, ob die Spielerin wirklich auf dem Parkett stand oder wie viele Tore sie geworfen hat, mit der Eintragung als aktive Spielerin im Spielformular hat sie nach der Ordnung an dem Spiel teilgenommen", hatte Erika Petersen als Spielleitende Stelle ihre Entscheidung erklärt, die nun durch das Bundessportgericht bestätigt wurde.
Die TuS Metzingen hat die Möglichkeit, erneut Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Bundessportgerichts einzulegen.
Andreas Baumgärtner, Abteilungsleiter der Abteilung Handball-Bundesliga der TuS Metzingen, meinte gestern zum Urteil: "Die Entscheidung des Bundessportgerichts enttäuscht mich persönlich sehr. Aus meiner Sicht bestand doch eine 50-prozentige Chance für uns. Die Frage war eben, wie das Bundessportgericht den Sachverhalt sieht - ob man also die Auslegung der Handball-Bundesliga-Vereinigung Frauen oder eben unsere Auslegung im richterlichen Sinne als richtig betrachtet. Nun hat man leider der HBVF-Auslegung zugestimmt."
Die weitere Vorgehensweise der Ermstäler ist ungewiss: "Ob wir jetzt noch einen weiteren Rechtsweg einschlagen, was bekanntlich möglich wäre, ist derzeit noch nicht entschieden. Dazu müssen wir auch erst die Einschätzung unseres Rechtsanwalts Dr. Peter Krause einholen. Zudem muss geklärt werden, welche weiteren Kosten durch solch ein Verfahren auf uns zukommen würden. Und vor allem der zeitliche Faktor ist wichtig: Was nützt uns ein positives Urteil in einer der letzten Instanzen, wenn selbiges erst in Wochen oder Monaten feststeht? Wir sind bereits jetzt spät genug dran", macht Baumgärtner klar.
Der TuS-Abteilungsleiter sieht nach dem Rücktritt von Trainer Emir Hadzimuhamedovic immer mehr Arbeit auf sich zukommen und er muss wohl immer mehr Überzeugungskraft aufbringen. "Leider scheiden durch dieses Bundessportgerichts-Urteil rund 20 Prozent unserer potentiellen Neuzugänge automatisch aus. Denn etwa dieser Prozentanteil an Spielerinnen, mit denen wir Kontakt haben, wäre nur in die 1. Bundesliga nach Metzingen gewechselt. Mit den verbleibenden 80 Prozent der wechselwilligen Kandidatinnen werden wir nun verhandeln. Ein Teil der Spielerinnen, der sich die 1. Liga nicht zutraut, wäre ohnehin nur für die Zweitklassigkeit ein Thema gewesen", verrät Baumgärtner. Bezüglich eines Nachfolgers für Trainer Emir Hadzimuhamedovic sind die Metzinger bereits dabei, den Markt abzuklopfen. "Seit Donnerstagabend laufen interne Gespräche bei uns, in denen wir uns intensiv über Trainer unterhalten. Unabhängig davon müssen wir alles daran setzen, künftig ein höheres Niveau im Bereich 2.
Mannschaft und Nachwuchs zu erzielen. Unser Ziel muss es sein, mehr Spielerinnen aus den eigenen Reihen nach oben zu führen. Der neue Trainer soll eng mit Peter Weichselmann, dem Coach der in die Landesliga abgestiegenen 2. Mannschaft korrespondieren. Unsere Zweite müsste eigentlich in der Oberliga spielen. Aus der Landesliga kann man kaum Spielerinnen für höhere Aufgaben heranziehen."
Den Abstieg ihrer "Zweiten" aus der Württembergliga hatte die TuS Metzingen - ebenso wie den verpassten Bundesligaaufstieg der "Ersten" - durch einen Formfehler und anschließendem Punktabzug selbst verschuldet.
In diesem Fall wurde durch Einsätze von Torfrau Tanja Noppel die Festspiel-Regel verletzt.
Sechs Spielerinnen hat die TuS Metzingen bisher fest für die kommende Zweitligasaison an der Angel. Dies sind die bisher schon in Metzingen engagierten Anika Kuhlmann, Annika Schmid, Iris Cartarius, Milena Rösler, Patricia Stefani und Carolin Lingner. Nächste Wochen sollen zumindest zwei weitere hinzukommen. "Ich werde dann mit Anna-Lena Artschwager und Tanja Noppel sowie deren Vätern sprechen. In beiden Fällen gehe ich davon aus, dass wir eine Einigung erzielen können", ist Andreas Baumgärtner zuversichtlich.
http://www.handball-tussies.de/content/cms/front_content.php
Die Revisionsverhandlung beim Bundesgericht kann man finanziell etwa mit 1500 € kalkulieren.
Das sollte bei einem 6-stelligen Etat also nicht das große Problem sein.
Allerdings sind die Chancen ein anderes Urteil zu erreichen wohl gleich null.
Das würde also bedeuten sich an einen sehr dünnen Strohhalm zu klammern.