Beiträge von heiner

    Zitat

    Original von angel07
    Oweh Felix, ob du da jemals wieder rauskommst??? ;)

    Ganz sicher nicht! :D

    Zitat


    Ronald, die zweite Ausgabe ist wieder so Klasse, da stellt sich die Frage gar nicht, ob du sofort bei uns bestellst oder noch wochenlang auf dieses kleine Highlight warten musst!!! Und vielleicht sind ja die Hefte in zwei Tagen vergriffen oder die Post erhöht nochmal die Portogebühren???
    Wir legen mal zwei zurück, okay? :D

    Oje. Porto ja auch noch. Dann müssen wir eh zusammenlegen, Ronald! Bleibt nur mal wieder die Frage der Fragen: zu mir oder zu dir? :hi:

    Zitat

    Original von Matza
    Das würde ich nicht verstehen. Eine Maja Sommerlund wird doch nicht billiger sein als eine Kathrin Blacha mit einem um 45 % reduzierten Gehalt... Na ja und sportlich...

    Seh ich ähnlich. Mein erster Gedanke war: Ist Sommerlund so billig geworden? Aber vielleicht war ihre Auswahl auch nicht mehr so sehr groß ...

    Zitat

    Original von Gino
    ...

    Gab es eine Stellungnahme/Äußerung von Herrn Emir H. über die Geschichte mit Frau Artschwager: NEIN

    ...

    Doch. Die gab es nach dem Spiel gegen den TVB in Wuppertal. Sinngemäß: Man kann uns doch jetzt nicht wegen so eines kleinen Fehlers den Aufstieg verwehren.


    Zur Schuldfrage, die für mich übrigens nicht von Bedeutung ist: Entweder ist es ein generelles Strukturproblem in Metzingen oder die handelnden Personen arbeiten nicht miteinander, sondern aneinander vorbei - oder halt auch gegeneinander. Das ändert aber an der Sache nichts.

    Zitat

    Original von M.I.B
    und genau diese Dinge soll das Bundesgericht beurteilen,

    Wird es.

    Zitat


    dazu gehören auch die Folgen der Kontrollversäumnisse der Schiedsrichter.

    Warten wir es ab. Wir sind dazu unterschiedlicher Meinung.

    Zitat


    Und das Urteil hoffentlich nicht auch mit "Ausflüssen" begründen.

    Was für Ausflüsse? Das mußt du mir erklären ?(

    Der Knackpunkt ist eben nicht die Teilnahme- sondern die Spielberechtigung. Nur um diese geht es, und darüber entscheiden die SR nicht. Der Verein hätte mit der Spielerin lediglich einen Vertrag schließen und einen BL-Paß beantragen müssen. Daß dies nicht geschah, kann man im Nachhinein nicht mit einem Kontrollversäumnis der SR begründen. Eine Spielberechtigung wird eben erst dann wirksam, wenn sie erteilt wird, nicht wenn ihre Nichterteilung nicht gerügt wird.

    Zitat

    Zuständig war und blieb deshalb der LV.

    Aber nach ihrem 18. Geburtstag nicht mehr für Bundesligaspiele. Dort hatte sie keinen Paß und somit keine Spielberichtigung.

    Zitat

    Sie hatte keinen Vertrag als Bundesligaspielerin, demzufolge konnte auch kein BuLi-Pass beantragt werden.

    Daß sie keinen Vertrag hatte, lag allein beim Verein. Der hätte ja einen mit ihr schließen können. Ist ja nun nicht so kompliziert ...

    Zitat

    Ein nur oberflächlich mit der SpO vertrauter Trainer kann daher durchaus irren.

    Kann er. Er kann seine oberflächliche Kenntnis aber auch verbessern und damit mögliche Konsequenzen aus möglichem Fehlverhalten vermeiden ;)

    Zitat

    Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ist im Recht nicht immer zu vertreten. Beispielsweise kann man niemand wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes belangen, der nicht ordnungsgemäß von der Geschwindigkeitsbeschränkung Kenntnis erlangen konnte.

    Da sind wir doch wieder bei den hinkenden Vergleichen. Der/die MV von Metzingen konnten wohl ordnungsgemäß Kenntnis erlangen. Meines Wissens gab es vor der Saison zu diesem Thema sogar einen expliziten Hinweis seitens der Spielleitenden Stelle ("Achtung, dort stehen Tempo-30-Schilder! Also nicht schneller fahren!" :D).

    M.I.B., du bist im Irrtum. Sie war nicht spielberechtigt, denn:

    Zitat

    §10 Spielberechtigung, Teilnahmeberechtigung
    (1) Spielberechtigt sind nur Mitglieder eines Vereins, denen die zuständige Passstelle die Spielberechtigung erteilt hat. Sie gilt nur für den Verein, für den sie beantragt worden ist. Ausnahmen gelten für Vertragsspieler.

    Die zuständige Paßstelle hatte aber keinen solchen ausgestellt. Der LV, auf dessen Paß sie spielte, war nicht zuständig. Und die SR haben nichts damit zu tun. Die prüfen nur eine Teilnahmeberechtigung. Die Spielberechechtigung können sie auch bei korrektem Geburtsdatum nicht prüfen. Woher wollen sie wissen, wie viele Spiele sie schon auf den Landespaß absolviert hat?

    Mir ist im übrigen egal, wo ich wen spielen sehe: ob Metzingen nach Leipzig oder Markranstädt kommt. In der Summe macht das für mich in der Saison gar keinen Unterschied. :hi:

    Gleiche Pflichtverletzung funktioniert doch aber nur bei gleichen Pflichten, oder?

    Mit einem angegebenen Geburtsjahr 1990 und dem realen 1989 wäre sie dennoch nicht spielberechtigt gewesen. Es ist auch nicht Aufgabe der SR, die Spielberechtigung zu prüfen. Das können sie auch gar nicht.

    Es ist auch irrelevant, ob der MV die Regeln - die zum Spielbetrieb dazugehören - kennt oder nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Kai: ich bin noch wach :D

    Zitat

    Original von LEON
    Es geht hier nicht unmittelbar um die fehlende Spielberechtigung,

    Doch, genau um die geht es.

    Zitat


    sondern um den falschen Eintrag des Geburtsdatums.

    Das ist nachrangig. Aber das steht oben wirklich alles schon mehrfach.