ZitatOriginal von Zickenbändiger
Durch die Ausbildungsentschädigung wird mit Sicherheit nicht Jugendarbeit gefördert. Dann müsste zweckgebunden gezahlt werden.
was mir zusätzlich zur Zweckbindung bei der ganzen Geschichte fehlt, ist sowas wie eine überprüfbare Qualitätsmesslatte für die Ansprüche der abgebenden Vereine!
Ein Verein, der wirklich von der Pike auf die besten Trainer in der Jugend einsetzt, und somit auch gut ausbildet, dem steht auch eine Entschädigung zu.
Nur werden diese (wenigen) Vereine duch die Regelung in der derzeitigen Form mit den Anderen, die das Glück haben, dass sich bei ihnen ein Talent angemeldet hat, über einen Kamm geschoren.
Nur wie und wer will das bewerten? Was könnten Kriterien oder Qualitätsstandards sein, die einen Ausbildungskostenersatz rechtfertigen?